Bund muss Entschädigungsregeln im Atomausstieg nachbessern

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Professor Titel

Karlsruhe (jur). Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2011 muss der Bund die Entschädigungszahlungen für die betroffenen Stromkonzerne neu regeln. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag, 12. November 2020, veröffentlichten Beschluss entschieden hat, ist der Gesetzgeber den von den Verfassungsrichtern im Urteil vom 6. Dezember 2016 (Az.: 1 BvR 1550/19) aufgestellten Vorgaben zu den Entschädigungszahlungen nicht nachgekommen. Die vorgenommenen Änderungen des Atomge …

Dr. Thomas Schulte

Neueste Urteile und Rechtsprechung!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3808 vom 17. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest