Kopftuchverbot für Referendarin nur mit gesetzlicher Grundlage

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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aktenzeichen ! juristische information aus berlin

Leipzig (jur). Ein Kopftuchverbot während der Ausübung von hoheitlichen Aufgaben ist für muslimische Rechtsreferendarinnen nur auf einer gesetzlichen Grundlage möglich. Nur so lässt sich der mit dem Kopftuchverbot verbundene Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom Donnerstag, 12. November 2020 (Az.: 2 C 5.19). Die Klage wurde von einer muslimischen Rechtsreferendarin aus Bayern eingelegt, die ihr Kopftuch aus religiösen Grü …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
21. Jahrgang - Nr. 3807 vom 17. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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