Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team konnte in Zusammenarbeit mit der Diop & Meier GmbH aus Berlin einem weiteren Betroffenen bei der Löschung eines negativen Schufa-Eintrags helfen. Der betroffene Mandant hatte gegenüber der Santander Consumer Bank AG Verbindlichkeiten, die zurückgeführt werden mussten.
Aufgrund eines Umzugs des Betroffenen und eines durch die Post nicht ordnungsgemäß abgewickelten Nachsendeantrags erreichten den Betroffenen jedoch Mahnung und Kündigungsschreiben der Bank nicht. Was sich in diesem Fall sehr negativ auswirkte.
Höhere Gewalt, die Katastrophen entstehen
Im Nachgang kam es zu einer Ratenzahlungsvereinbarung, die zwischen den Prozessbevollmächtigten der Santander Consumer Bank AG und dem hilfesuchenden Kunden abgeschlossen wurde. Die Ratenzahlungsvereinbarung wurde mit dem 30.06.2010 ausdrücklich bestätigt. Erst hiernach erfolgte ein Schufa-Eintrag am 27.07.2010. Negative Schufaeinträge können einen großen Störfaktor in der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit bedeuten.
Willkür bei Schufaeinträgen? Darf nicht sein!
Die Rechtsanwälte rügten daher, dass der Schufa-Eintrag nicht eingetragen werden durfte, da die Forderung zum Zeitpunkt des Eintrags wegen der Ratenzahlungsvereinbarung nicht fällig war. Es lag somit eindeutig ein Verstoß gegen § 28 a Abs. 1 BDSG vor.
Das Vorgehen führte bei der Gegenseite zu einem Einlenken. Über ihre Prozessbevollmächtigten ließ die Santander Consumer Bank AG mit Schreiben vom 18.09.2012 ausrichten, dass sie bei der Schufa die Löschung der Negativmerkmale ohne Anerkennung einer Rechtspflicht beantragt habe.
Um eine reibungslose Handlungsfähigkeit zu erlangen, ist es zwingend notwendig, ungerechtfertigte negative Schufaeinträge zur Löschung zu bringen, damit Scorewert und Bonität gute Werte vorweisen. Der betroffene Mandant konnte sich daher über die Berichtigung seines Score-Wertes freuen, der nun wieder in eine annehmbare Höhe zurückgegangen ist, nachdem er sich zuvor bei 61,5 % befand.
Was tun gegen falsche Schufaeinträge?
Um gegen falsche Schufa-Einträge vorzugehen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Regelmäßige Überprüfung der Schufa-Auskunft: Fordern Sie zunächst Ihre aktuelle Schufa-Auskunft an, um die gespeicherten Daten zu prüfen. Mindestens einmal jährlich können Sie eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Achten Sie auf fehlerhafte oder unberechtigte Einträge.
- Handeln bei fehlerhaften Einträgen:
- Schriftliche Beanstandung: Wenn Sie Fehler feststellen, sollten Sie umgehend schriftlich sowohl die Schufa als auch das Unternehmen kontaktieren, das den Eintrag gemeldet hat. Formulieren Sie Ihren Antrag auf Löschung klar und präzise, mit einer nachvollziehbaren Begründung und gegebenenfalls rechtlichen Verweisen. Setzen Sie eine Frist zur Korrektur oder Löschung des Eintrags.
- Vorlage von Nachweisen: Legen Sie Ihrem Schreiben entsprechende Nachweise bei, die die Fehlerhaftigkeit des Eintrags belegen (z.B. Zahlungsbestätigungen).
- Berichtigung durch das meldende Unternehmen: Handelt es sich um einen Falscheintrag, der von einem Unternehmen gemeldet wurde (z.B. eine beglichene Forderung), reicht eine Information an die Schufa allein oft nicht aus. Sie müssen sich an das Unternehmen wenden, damit dieses die Berichtigung des Eintrages veranlasst.
- Bestreiten des Eintrags bei der Schufa: Wenn es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Fehlerhaftigkeit gibt, können Sie den Eintrag bei der Schufa als streitig kennzeichnen lassen. Unter Umständen kann der Eintrag bis zur Klärung des Sachverhalts gesperrt und anfragenden Unternehmen nicht mitgeteilt werden.
- Rechtliche Grundlagen prüfen:
- DSGVO (Art. 17 „Recht auf Vergessenwerden“): Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung können unrechtmäßige Schufa-Einträge gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Grundlage für die Speicherung besteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Forderung bereits bezahlt wurde oder niemals berechtigt war. Verweisen Sie in Ihrem Antrag auf Art. 17 DSGVO.
- BDSG (§ 31 Voraussetzungen für Negativmerkmale): Schufa-Einträge mit Negativmerkmalen sind nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder auf einer Vertragsbeendigung nach zuvor erfolgter Mahnung beruht. Es müssen in der Regel mindestens zwei schriftliche Mahnungen erfolgt sein, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und der Schuldner vor der Übermittlung der Daten hierüber unterrichtet worden sein. War die Forderung bestritten, ist ein Eintrag unzulässig. Verweisen Sie bei Fehlen dieser Voraussetzungen auf § 31 BDSG.
- Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse): Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schufa ist nur rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen notwendig ist und die Grundrechte der Betroffenen nicht überwiegen. Bei bereits beglichenen Beträgen besteht in der Regel kein berechtigtes Interesse mehr an der Speicherung.
- Weitere Schritte bei Ablehnung:
- Ombudsmann der SCHUFA: Sie können den Ombudsmann der SCHUFA anrufen. Diese kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle überprüft bei Differenzen oder Missverständnissen den strittigen Vorgang neutral und schnell.
- Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Wenn falsche Daten nicht korrigiert oder die Auskunft nicht oder nicht vollständig erteilt wird, sollten Sie die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz auf Länderebene einschalten. Die Adressen finden Sie auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz.
- Rechtliche Schritte: Insbesondere wenn Ihnen durch falsche Schufa-Daten ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, sollten Sie rechtliche Unterstützung suchen. Ein Rechtsanwalt kann Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
- Schadensersatzansprüche prüfen:
- Gemäß Art. 82 DSGVO haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz für materielle (z.B. verweigerte Kredite, höhere Zinsen) und immaterielle Schäden (z.B. Stress, Stigmatisierung, Rufschädigung). Der Bundesgerichtshof hat Ende 2024 entschieden, dass es auch ohne den Nachweis eines Schadens einen Grundschadensersatz gibt.
- Voraussetzungen für Schadensersatz: Es muss ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen, ein Schaden entstanden sein und der Schaden muss auf den Datenschutzverstoß zurückzuführen sein (Kausalität). Unter Umständen muss auch ein schuldhaftes Verhalten des Datenverarbeiters nachgewiesen werden.
- Mehrere Gerichtsurteile haben bereits Schadensersatz für unrechtmäßige Schufa-Einträge zugesprochen (z.B. OLG Hamburg bis zu 4.000 Euro, LG Hamburg 2.000 Euro, LG Mainz 5.000 Euro, BGH 500 Euro).
- Anspruchsgegner für Schadensersatz ist meist das Unternehmen, das die falsche Meldung vorgenommen hat, in Ausnahmefällen auch die Schufa selbst.
- Rechtliche Unterstützung: Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Rechtsanwälte, die auf Schufa-Recht spezialisiert sind (wie Dr. Thomas Schulte), können Ihnen helfen, fehlerhafte Einträge zu identifizieren, die Löschung zu fordern und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen. Oftmals kann schon ein juristisch fundiertes Anschreiben an die verantwortliche Stelle zur Löschung führen.
- Löschfristen beachten: Selbst wenn ein Eintrag berechtigt war, wird er nach einer bestimmten Frist automatisch gelöscht. Negative Eintragungen werden in der Regel drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht (§ 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG). Einträge zur Restschuldbefreiung werden seit dem 28. März 2023 nach sechs Monaten gelöscht.
Es ist wichtig, schnell zu handeln, da ein unrechtmäßiger Schufa-Eintrag erhebliche negative Folgen haben kann. Dokumentieren Sie alle Schritte und Beweise sorgfältig.
Update 2025 – was gibt es Neues?
Im Jahr 2025 gibt es einige wichtige Neuerungen und Entwicklungen im Bereich der SCHUFA, die sich aus den Quellen ergeben:
- Neuer SCHUFA-Score: Die SCHUFA plant für 2025 die Einführung eines neuen Score-Systems, das den bisherigen Basis- und Branchenscore ersetzen soll. Ziel ist es, den Score transparenter, verständlicher und simulierbar zu gestalten.
- Neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erwartet: Es wird ein neues BDSG im Jahr 2025 erwartet, das mehr Fairness bei der Bonitätsprüfung bringen soll. Zu den wichtigsten Reformpunkten gehören die Löschung erledigter Einträge nach 18 statt 36 Monaten (100-Tage-Regel), das Verbot der Verwendung des Wohnorts und häufiger Umzüge für die Score-Berechnung, ein Verbot der Nutzung von Social-Media-Daten sowie eine stärkere Kontrolle durch Datenschutzaufsichtsbehörden.
- Urteil des OLG Köln zur sofortigen Löschung: Das Oberlandesgericht Köln hat am 10. April 2025 entschieden, dass erledigte Forderungen (vollständig beglichene) nicht mehr pauschal drei Jahre gespeichert werden dürfen, sondern umgehend zu löschen sind. Betroffene haben zudem Anspruch auf Schadensersatz von mindestens 500 Euro. Das Gericht begründet dies unter anderem mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2023, wonach private Auskunfteien keine längeren Speicherfristen als öffentliche Register anwenden dürfen.
- Urteil des Amtsgerichts München zu unrechtmäßigen Einträgen: Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 21. Januar 2025 (noch nicht rechtskräftig) die Rechte von Verbrauchern gegenüber der SCHUFA gestärkt und entschieden, dass die SCHUFA unrechtmäßige Einträge löschen muss.
- Update zu Löschfristen: Es gibt eine Aktualisierung der Löschfristen im Jahr 2025. Negative SCHUFA-Einträge werden in der Regel drei Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht. Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung werden seit April 2023 nur noch sechs Monate gespeichert.
- Expertenmeinung zu doppelten Einträgen: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte äußert sich zu einer Entscheidung im Jahr 2025 bezüglich doppelter Eintragungen bei der SCHUFA, was insbesondere bei Namensänderungen von Unternehmen oder der Tätigkeit von Inkassostellen vorkommen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass bereits im November 2024 der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, dass allein der Kontrollverlust über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann und ein Basisschadensersatz auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens zugesprochen werden kann. Dieses Urteil aus dem Vorjahr bildet einen wichtigen Kontext für die Entwicklungen im Jahr 2025.
Verbraucher sollten ihre SCHUFA-Daten regelmäßig überprüfen und bei fehlerhaften Einträgen schnell handeln. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und sein Team bieten Unterstützung bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die SCHUFA an.
Seit vielen Jahren unterstützen wir Mandanten erfolgreich bei der Bewältigung von Schufa-Problemen. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre finanzielle Reputation wiederherzustellen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:
Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI LAW und Mitglied der ASSOCIATION OF EUROPEAN ATTORNEYS.
- E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
- Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20
Zusammenfassung:
Ein falscher oder unberechtigter SCHUFA-Eintrag kann schwerwiegende Folgen für Verbraucher haben – von Kreditverweigerung bis Rufschädigung. Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte aus Berlin konnte gemeinsam mit der Diop & Meier GmbH erneut einen Erfolg verzeichnen: Ein Mandant hatte aufgrund eines Postfehlers wichtige Mahnungen nicht erhalten, was zur Kündigung durch die Santander Consumer Bank AG führte. Trotz nachträglicher Ratenzahlungsvereinbarung wurde ein negativer Eintrag bei der SCHUFA vorgenommen – ein klarer Verstoß gegen § 28a BDSG.
Dank gezielter juristischer Argumentation und Verweis auf die fehlende Fälligkeit der Forderung konnte die Löschung des Eintrags durchgesetzt werden. Die Bank lenkte ein und beantragte die Löschung bei der SCHUFA. Der Score des Betroffenen stieg daraufhin deutlich.
Verbraucher sollten ihre SCHUFA-Daten regelmäßig prüfen und bei fehlerhaften Einträgen gezielt handeln. Wichtige rechtliche Grundlagen bieten Art. 17 DSGVO, § 31 BDSG und aktuelle Urteile wie des OLG Köln (2025), das die sofortige Löschung erledigter Forderungen fordert. Auch der BGH bekräftigte 2024: Schon der Kontrollverlust über persönliche Daten kann einen Schadensersatz rechtfertigen – ganz ohne Nachweis eines konkreten Schadens.
Die Kanzlei Dr. Schulte bietet seit Jahren rechtliche Hilfe bei falschen SCHUFA-Einträgen und unterstützt Mandanten bundesweit. Bei Bedarf berät das Team auch zu Schadensersatzforderungen gemäß Art. 82 DSGVO.