Warum antwortet niemand auf Fragen der Anleger?

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Erst kürzlich gab die Übernahme der Grundwert Management GmbH & Co. KG als neue geschäftsführende Kommanditistin der Metropolitan Estates Berlin GmbH zahlreichen Anlegern des Investmentfonds Anlass zur Hoffnung (wir berichteten).

Doch verheißt der neueste Kenntnisstand der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team leider nichts Gutes. Vielmehr lässt diese Entwicklung tiefe Sorgenfalten bei betroffenen Anlegern und ihren Familien entstehen.

Kündigung zum Ende 2014 führt nicht zur sofortigen Auszahlung

Der Anleger hat als Treugeber laut § 8 Nr. des Treuhand- und Beteiligungsvertrages erstmals zum 31.12.2014 die Möglichkeit, mit einer Frist von 6 Monaten ordentlich zu kündigen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dann am 30.06.2015 sofort die eingezahlte Anlagesumme ausgezahlt wird. Der Anleger erhält nämlich nicht seine Einlagesumme sicher zurück, sondern muss nach § 20 des Gesellschaftsvertrages die Erstellung des Auseinandersetzungsguthabens abwarten.

Da die Fälligkeit nicht näher geregelt ist – hat die Gesellschaft in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben Zeit diese innerhalb der ersten 6 Monate des Folgejahres zu erstellen – was die Auszahlung noch weiter verzögern kann.

Was vielen Anlegern auch unbekannt war, ist die Bestimmung in § 20 des Gesellschaftsvertrages, dass ein ggf. errechnetes Auseinandersetzungsguthaben in vier gleichen Halbjahresraten auszuzahlen ist und die erste Rate auch erst nach verbindlicher Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens fällig wird. Es kann also sein, dass der Anleger die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nur nach Kassenlage der Gesellschaft erhält und zwar am 30.06.2015, 31.12.2015, 30.06.2016 sowie 31.12.2016.

Hierauf müssen Berater, die eine Anlage abschlossen haben, aber in jedem Fall hingewiesen und über diese Option aufgeklärt haben. Taten sie dies nicht, liegt ein Beratungsfehler vor.

Darlehen ist durch Darlehensnehmerin verlängerbar

In dem Vertrag der Metropolitan Estates Berlin mit der Darlehensnehmerin Metropolitan Berlin Immobilien GmbH & Co. KG ist eine einmalige Verlängerungsoption auf das Jahr 2015 enthalten. „Schwer vorstellbar, dass die Gesellschaft auf der einen Seite den Anlegern ihr Auseinandersetzungsguthaben zum 30.06.2015 auszahlt, während das Kapital der Anleger noch bei der Schwestergesellschaft im Darlehensvertrag gebunden ist“, meint Dr. Thomas Schulte und Team, von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin. „Geld, das verliehen ist, kann man schlecht zurückzahlen. Die Gesellschaft wird sich wohl auf die Ratenklausel aus § 20 des Gesellschaftsvertrages berufen müssen, sollte die Schwester MBI die Verlängerungsoption ziehen.“

Weitere Anfragen wegen Haustürwiderrufsrecht und Recht zur außerordentlichen Kündigung

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat zudem bei den neuen Gesellschaftern angefragt, ob Anlegern, die die Beteiligung in einer Haustürsituation gezeichnet haben, ein Widerrufsrecht zusteht, welches aufgrund einer undeutlichen Widerrufsbelehrung noch ausgeübt werden kann.

Zudem wurde um Mitteilung gebeten, ob den Anlegern nun nach Wechsel der Gesellschafter der Metropolitan ein außerordentliches Recht zur Kündigung zusteht. Antworten auf diese Fragestellungen werden bis zum 29.11.2013 von der Gesellschaft erwartet, ebenso wie eine Aussage zum momentanen Wert der Beteiligung bei Ausstieg aus der Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt (sog. Auseinandersetzungsguthaben).

Bemühung um Auskunft erfolglos

Aktuelle Bemühungen zum Erhalt von Auskünften bei der Grundwert Management GmbH und Co. KG blieben bisher ohne Erfolg. Um die Lage der Anleger besser einschätzen zu können, wurde versucht, von den Informationsrechten der Gesellschaftsbeteiligten gegenüber der Anlagegesellschaft Gebrauch zu machen.

So sollte beispielsweise herausgefunden werden, ob der Treuhänder gemäß dem Gesellschaftsbeschluss seine Tätigkeiten auch wirklich voll aufgenommen hat und ob in diesem Zusammenhang die Übertragung der bestehenden Liquidität des alten auf den neuen Treuhänder erfolgt ist. Auch erachtet Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, es für unbedingt erfahrenswert, ob die Metropolitan als Darlehensnehmerin im Rahmen des Finanzierungsplans der Investmentgesellschaft wie geplant die Zins- und Tilgungsleistungen zahlt.

Entscheidend dürfte für die Anleger zudem sein, ob es in irgendeiner Art und Weise Erkenntnisse gibt, dass die Rückführung bis einschließlich 2014 nicht gewährleistet sein könnte und wann tatsächlich mit der ersten Rückführung zu rechnen ist. Zudem bleibt die Höhe des derzeitigen Liquiditätsbestandes der Metropolitan Estates Berlin und das Vorhandensein von neuen Informationen über den Liquiditätsplan des Fonds bisher ungewiss.

Was hat Grundwert Management zu verbergen?

Ein Schreiben einer Vermittlungsgesellschaft, welches im Auftrag einen betroffenen Anlegers an den Geschäftsführer der Grundwert Management GmbH und Co. KG, Herrn Heinz G. Eckermann, ging und welches Aufklärung bezüglich all dieser Fragen bringen sollte, blieb bisher gänzlich unbeantwortet. Da kommt schnell die Frage nach dem warum auf.

Zuletzt meldet sich die neue Fondverwalterin allerdings bei den Anlegern und warnt vor so genannten Anlegerschützern. Anstatt mit den Vertretern der Anleger zusammen zu arbeiten, werden diese, ohne überhaupt konkrete Forderungen geltend gemacht zu haben, als so genannte Anlegerschützer und somit wenig seriös dargestellt. Hier stellt sich ebenfalls die Frage nach dem Warum und auch dem Wozu? Warum dürfen Anleger sich nicht zusammenschließen und unbequeme Fragen stellen? Hat die Gesellschaft Angst vor einer Graswurzelrevolution oder der Kraft des kleinen Mannes / Anlegers?

Dies lässt die Sorgen um die Anlegergelder leider wieder ansteigen. So äußert sich Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team wie folgt: „Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Grundwert Management GmbH und Co. KG keine Informationen preisgibt. In Anbetracht der neu zu bewertenden finanziellen Situation des Anlagefonds und des negativen Presserummels, wäre es angezeigt, den Anlegern nicht auch noch Informationen vorzuenthalten, auf deren Erhalt sie einen rechtlichen Anspruch haben. Dies legt leider den Schluss nahe, dass die Sorgen der Anleger um ihr Geld berechtigt sind. Es wäre traurig, wenn der Wechsel der geschäftsführenden Kommanditistin in Wahrheit nichts geändert hätte. Diese hat doch keine eigenen Fehler zu verbergen und sollte schonungslos die Bücher öffnen und aufklären. “

Wenn schon Abwarten und Bangen – dann lieber gemeinsam als allein

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Ansprechpartner der betroffenen Anleger und Betreuer der Anlegergemeinschaft: „Es bleibt nur zu hoffen, dass die Grundwert Management GmbH und Co. KG zur Besinnung kommt und die nun erneut durch unsere Kanzlei erfragten Informationen herausrückt. Denn durch das derzeitige Verhalten werden die Nerven der betroffenen Anleger keineswegs beruhigt, sondern zusätzlich strapaziert.“

Besorgte Anleger gibt es mittlerweile viele. So haben sich nach dem Informationsschreiben der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vom 01.11.2013 schon etliche Anleger gemeldet, um der Anlegergemeinschaft Metropolitan beizutreten.

 

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1109 vom 16. November 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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