Karlsruhe (jur). Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2011 muss der Bund die Entschädigungszahlungen für die betroffenen Stromkonzerne neu regeln. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag, 12. November 2020, veröffentlichten Beschluss entschieden hat, ist der Gesetzgeber den von den Verfassungsrichtern im Urteil vom 6. Dezember 2016 (Az.: 1 BvR 1550/19) aufgestellten Vorgaben zu den Entschädigungszahlungen nicht nachgekommen. Die vorgenommenen Änderungen des Atomge …