Recht und Gesetz

Cobold Anleihe der DZ Bank – Bankmitarbeiter räumt Falschberatung ein

Zahlreiche Volks- und Raiffeisenbanken haben ihren Kunden Cobold Anleihen empfohlen. Dabei handelt es sich um komplizierte Finanzprodukte, die von der DZ Bank ausgegeben werden und die letztendlich Wetten auf Entwicklungen am Finanzmarkt sind. Eine Anleihe namens Cobold 74 ist zwischenzeitlich nahezu wertlos geworden; der Anleger wettete mit ihr unter anderem darauf, dass die pleite gegangene Lehman Bank nicht in Finanznöte gerät.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Freiburg sagte nun ein ehemaliger Anlageberater einer Volksbank aus, dass alle Kunden des Hauses falsch über die Risiken der Cobold Anleihe beraten wurden. Zum einen habe die DZ Bank keine Prospekte über die Anleihe an die Bank gegeben, so dass die Kunden entgegen den rechtlichen Vorgaben keine vollständigen Unterlagen erhalten haben. Zum anderen seien den Bankmitarbeitern auch keine Schulungen seitens der DZ Bank über die Anleihe angeboten worden. Die Bankberater seien daher gar nicht in der Lage gewesen, über die Risiken der Anlage aufzuklären.

Durch diese Aussagen des ehemaligen Bankmitarbeiters ist es für durch Cobold Anleihen geschädigte Anleger deutlich einfacher geworden, Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung durchzusetzen. Neben der Cobold 74 Anleihe sind auch die Cobold Anleihen 62, 64, 75, 76 und Cobold Plus 8 von der Lehman Pleite betroffen.

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de  

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 644 vom 18. Dezember 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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