Bei den Rechtsanwälten meldeten sich zwei Architekten. Diese teilten mit, Sie benötigten dringend Hilfe, da die Commerzbank AG Negativeinträge bei der Schufa Holding AG zu Ihren Lasten vorgenommen habe.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Team konnten erneut mehrere Schufa-Negativeinträge zur Löschung bringen, zum Hintergrund:
Nachdem die außergerichtliche Korrespondenz, die die Architekten selbst mit der Commerzbank geführt hatten, gescheitert war, wurde die Commerzbank durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team außergerichtlich angeschrieben, um den Sachverhalt einer Klärung zuzuführen. Hierbei musste eine sehr kurze Frist gesetzt werden, da die Architekten eine umfangreiche Finanzierung im Rahmen von mehreren Millionen Euro für ein Projekt benötigten. Als die Commerzbank die Löschung der Schufaeinträge ablehnte, wurde daher sofort ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.
Das zuständige Landgericht führte eine mündliche Hauptverhandlung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung durch. In dieser wies das Gericht darauf hin, dass die Bank bereits selbst im Vorfeld der Angelegenheit angeboten habe, den Schufa-Eintrag aus Kulanzgründen löschen zu lassen. Da dies jedoch an der Schufa Holding AG gescheitert war und diese auf Angabe eines rechtlichen Grundes für die Löschung beharrte, war die Löschung gescheitert. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass die Commerzbank AG eine Nichtabnahmeentschädigung für ein größeres Darlehen in Rechnung gestellt hatte, welche zwischen den Parteien streitig sei. Hier ging das Gericht davon aus, dass ein Schufa-Eintrag daher problematisch wäre und riet zu einem Vergleich über die gesamte Problematik.
Gerichtlicher Vergleich:
Es wurde daher eine Einigung dahingehend getroffen, dass die Architekten eine offene Kreditkartenrechnung bezahlen, um das entsprechende Konto auszugleichen und dass sich die Commerzbank in Gegenzug dazu verpflichtet, die Negativeinträge bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen.
Die Architekten wurden hier von Rechtsanwalt Schulte vertreten. Dieser führt zu der Angelegenheit folgendes aus: „Die Schufa-Negativeinträge waren hier für unsere Mandanten extrem gefährlich und störten deren Geschäftsbeziehungen zu anderen Banken. Es drohte, ein wichtiges Immobilienprojekt zu kippen, nur wegen der umstrittenen Schufa-Negativeinträge. Es ist hier zu begrüßen, dass die Parteien des Rechtsstreits im Rahmen einer pragmatischen Vergleichslösung zueinander gefunden haben. Die Bank konnte im Vergleichswege ohne einen weiteren Rechtsstreit erreichen, das offene Kreditkartenforderungen zur Rückzahlung gebracht wurden. Unsere Mandanten konnten die für sie äußerst wichtigen Löschungen der Schufa-Negativeinträge erreichen. Weshalb eine Lösung erst im gerichtlichen Verfahren möglich war und nicht bereits außergerichtlich mit dem zuständigen Bankmitarbeitern, ist nicht erklärbar. Dies mag vielleicht daran liegen, dass es hier erst einmal der Bewertung des Sachverhalts durch ein Gericht und die zuständigen Rechtsanwälte bedurfte, um sich hier einigen zu können.“
Die Kanzlei Dr. Schulte und Team vertritt weit mehr als 30 Jahren geschädigte Kapitalanleger und sind ebenfalls auf das Datenschutzrecht spezialisiert.
SCHUFA und Verbraucherrechte: Umfangreiche Analyse, aktuelle Urteile und praktische Handlungsempfehlungen – Update 2025
Einleitung Die SCHUFA Holding AG beeinflusst das wirtschaftliche Leben von Millionen Menschen in Deutschland. Eine gute Bonitätsbewertung öffnet Türen — zu Krediten, Mietverträgen und Mobilfunkangeboten. Negative Einträge hingegen können schwerwiegende Konsequenzen haben. Dennoch wissen viele Verbraucher nicht, welche Rechte ihnen gegenüber der SCHUFA zustehen. Dieser Artikel bietet eine umfassende Darstellung über die Funktionsweise der SCHUFA, die rechtliche Lage nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), deutscher Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs (BGH).
1. Was ist die SCHUFA? Die SCHUFA Holding AG („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Ihre Hauptaufgabe ist es, Vertragspartnern — vor allem Banken, Vermietern und Versandhändlern — Bonitätsinformationen über Verbraucher bereitzustellen. Grundlage sind gespeicherte Daten über finanzielle Verpflichtungen und Zahlungsverhalten.
2. Welche Daten sammelt die SCHUFA? Die SCHUFA verarbeitet unter anderem folgende Daten:
- Eröffnung und Führung von Girokonten
- Kreditkartenanträge und -verträge
- Leasing- und Ratenzahlungsverträge
- Kreditanfragen und Kreditgewährungen
- Zahlungsverzögerungen und titulierte Forderungen
- Privatinsolvenzen
- Eidesstattliche Versicherungen
- Adressänderungen
Nicht erfasst werden Einkommen, Beruf, Vermögensverhältnisse oder Kontostände.
3. Der SCHUFA-Score: Was er bedeutet und wie er entsteht Der Score ist ein mathematisch-statistischer Wahrscheinlichkeitswert über die zukünftige Zahlungsfähigkeit. Die exakte Berechnungsmethodik bleibt Betriebsgeheimnis. Klar ist jedoch: Negative Ereignisse (z.B. Zahlungsverzug, Mahnverfahren) verschlechtern den Score nachhaltig.
4. Rechtliche Grundlagen: DSGVO und deutsches Datenschutzrecht Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit Mai 2018 unmittelbar gilt. Wichtige Regelungen:
- Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht des Betroffenen
- Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung
- Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung
- Art. 22 DSGVO: Verbot automatisierter Entscheidungen
5. Aktuelle Rechtsprechung zur SCHUFA
5.1. Urteil des EuGH vom 7. Dezember 2023 (C-634/21)
„Die automatische Erstellung eines Score-Werts, der die Kreditwürdigkeit einer Person zusammenfasst und für eine Entscheidung über einen Vertragsabschluss herangezogen wird, stellt eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO dar.“ (EuGH, Urteil v. 07.12.2023, C-634/21)
Damit ist klar: Das reine Heranziehen eines SCHUFA-Scores für Vertragsentscheidungen ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.
5.2. Urteil des OLG Köln vom 10. April 2025 Das Oberlandesgericht Köln befasste sich in seinem Urteil (Az. 15 U 208/24) mit der Weitergabe veralteter Negativinformationen an die SCHUFA. Die Richter stellten klar:
„Eine Weitergabe von veralteten oder erledigten Negativinformationen an Auskunfteien ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person ist unzulässig und verletzt die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO.“
Das OLG Köln sprach dem Verbraucher 1.500 Euro immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu.
5.3. Bundesgerichtshof (BGH) zur unzulässigen Schufa-Meldung (28.01.2025 – VI ZR 183/22)
„Die unberechtigte Meldung an die SCHUFA beeinträchtigt die Kreditwürdigkeit erheblich und verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“ (BGH, Urteil v. 28.01.2025, VI ZR 183/22)
Der BGH betonte, dass immaterieller Schaden auch ohne konkreten Vermögensverlust anzuerkennen ist.
5.4. Weitere Urteile 2024/2025
- OLG Hamburg: 4.000 Euro Schadensersatz wegen unberechtigter Meldung.
- LG Mainz: 5.000 Euro Schadensersatz wegen fehlender Einwilligung.
- LG Frankfurt/Main: Schadensersatz bei Übermittlung von Positivdaten ohne Rechtsgrundlage.
- OLG Dresden: 5.000 Euro für unrechtmäßige Langzeitspeicherung sensibler Daten.
6. Verbraucherrechte gegenüber der SCHUFA im Überblick
6.1. Auskunftsanspruch (Art. 15 DSGVO) Verbraucher haben das Recht, jährlich eine kostenlose Eigenauskunft zu verlangen. Diese muss umfassen:
- Alle gespeicherten Daten
- Herkunft der Daten
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Informationen über Logik und Tragweite der automatisierten Verarbeitung
6.2. Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO) Falsche Angaben müssen unverzüglich korrigiert werden. Dazu genügt ein einfacher Antrag auf Berichtigung.
6.3. Löschung alter oder erledigter Einträge (Art. 17 DSGVO) Typische Löschfristen:
- Kreditrückzahlungen: 3 Jahre nach Tilgung
- Inkassoeinträge: 3 Jahre nach Erledigung
- Privatinsolvenzen: 6 Monate nach Restschuldbefreiung. Neu nach dem Urteil des OLG Köln vom 10. April 2025 (Az. 15 U 208/24): Bei vollständiger Zahlung einer Forderung kann die sofortige Löschung des SCHUFA-Eintrags verlangt werden. Das Gericht stellte klar: „Die Speicherung erledigter Forderungen über den Zeitpunkt der vollständigen Zahlung hinaus verletzt die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung gem. Art. 5 Abs. 1 DSGVO, wenn der Betroffene die Löschung verlangt.“
6.4. Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) Wenn die Verarbeitung auf berechtigte Interessen gestützt wird, kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden.
7. Praktische Handlungsempfehlungen
7.1. Eigenauskunft prüfen Bestelle deine Datenkopie direkt über das SCHUFA-Portal oder schriftlich per Formular.
7.2. Falsche Einträge dokumentieren Erstelle Screenshots, sichere Briefe und Mahnungen. Nur mit klarer Dokumentation kannst du effektiv eine Berichtigung fordern.
7.3. Außergerichtliche Klärung anstreben Oft lassen sich Streitfälle durch schriftliche Beschwerden lösen. Nutze Fristen und weise auf die Rechtslage hin.
7.4. Anwaltliche Hilfe einschalten Wenn die SCHUFA oder Datenlieferanten nicht reagieren, kann ein Fachanwalt für Datenschutzrecht Klage erheben. Besonders Erfolg versprechend nach aktuellen EuGH-, BGH- und OLG-Urteilen.
8. Fazit Die SCHUFA hat erheblichen Einfluss auf das wirtschaftliche Leben der Verbraucher. Mit der Datenschutz-Grundverordnung und der neueren Rechtsprechung wird es einfacher, sich gegen unrechtmäßige Einträge zu wehren. Verbraucher sollten ihre Rechte aktiv nutzen, regelmäßig Auskünfte einholen und bei Bedarf juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Call-to-Action: Möchtest du prüfen, ob dein SCHUFA-Eintrag korrekt ist oder hast du Fragen zu einer Löschung? Vereinbare jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung bei www.dr-schulte.de!