Älteste Bremer Handschrift der Hanserezesse 1398-1517

Der Prozess gegen Klaus Störtebecker – Quellen und Legenden rund um das Jahr 1.400 n.C.

Viele Dinge sind älter, als wir ahnen. Die Idee organisierter Sicherheit zum Beispiel. Oder die Einsicht, dass Handel nur dort gedeihen kann, wo Regeln nicht nur formuliert, sondern durchgesetzt werden. Die Hanse war kein Staat, kein Reich, kein Imperium. Und doch organisierte sie etwas, das bis heute selbstverständlich erscheint und es keineswegs ist: verlässlichen Handel über weite Entfernungen hinweg, über eine See, die weder Grenzen noch Schutzmauern kennt.

Hanse als Vertragsbund und Selbstschutz der Kaufmannschaft

Denn ein Schiff ist keine Stadt. Es trägt seinen Reichtum offen zur Schau, ist Wochen oder Monate unterwegs, ausgeliefert Wind, Wetter und fremden Küsten. Dass Waren aus Nowgorod, Brügge oder London überhaupt ankommen, war im späten Mittelalter alles andere als gewiss. Der Beistand der Kaufleute untereinander, strenge Regeln, gemeinsame Haftung und notfalls bewaffneter Geleitschutz waren keine Luxusfragen, sondern Voraussetzungen wirtschaftlicher Existenz. Genau hier setzt die Hanse an. Sie organisiert, sie reguliert, sie schützt – und sie sanktioniert¹.

Seeräuber wie Klaus Störtebeker waren in diesem System kein romantischer Fremdkörper, sondern ein massiver Störfaktor. Sie bedrohten nicht einzelne Kaufleute, sondern das gesamte Gefüge. Und dennoch ist es gerade Störtebeker, der bis heute eine eigentümliche Spannung auslöst. Kaum eine Gestalt des späten Mittelalters bewegt sich so sicher zwischen Aktenlage und Sage, zwischen nüchternem Hanserezess – den überlieferten Protokollen hansischer Beschlüsse – und flackerndem Volksglauben². Wer sich ihm nähert, betritt kein festes Gelände, sondern eine Grenzlinie, auf der Recht, Gewalt und Erzählung ineinander übergehen.

Klaus Störtebeker, Hanse und das Recht der See

Zeit
Aktiv um 1390 bis 1401
Hinrichtung in Hamburg im Jahr 1401

Historischer Kontext
Die Hanse war ein lockerer Bund selbstständiger Städte, der den Seehandel über große Entfernungen organisierte und schützte. Grundlage waren gemeinsame Regeln, kollektive Beschlüsse (Hanserezesse) und notfalls bewaffnete Maßnahmen gegen Störungen des Handels. Seeraub galt nicht als Einzelkriminalität, sondern als Angriff auf das Gemeinwohl.

Störtebekers Rolle
Klaus Störtebeker war einer der Hauptleute der sogenannten Vitalienbrüder. Nach dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen verloren diese jede kaperrechtliche Legitimation. Die Hanse stufte sie ausdrücklich als gewöhnliche Seeräuber ein.

Rechtliche Einordnung
Störtebeker galt aus hansischer Sicht als friedloser Seeräuber (hostis publicus). Friedlosigkeit bedeutete den Ausschluss aus der Rechtsgemeinschaft und den Verlust des Anspruchs auf Schutz oder ein ordentliches Verfahren. Die Hinrichtung erfolgte auf Grundlage hansischer Beschlüsse und der hohen Gerichtsbarkeit der Stadt Hamburg.

Hansische Quellen
Hanserezesse und Chroniken berichten nüchtern von bewaffneten Koggen, Seeraub, Gefangennahme und Enthauptung. In einer hamburgischen Chronik heißt es ausdrücklich, die Köpfe der Hingerichteten seien an der Elbe aufgestellt worden
„zum Zeichen, dass die Gerichte die See beraubt hatten“ – ein symbolischer Akt der Rechtsdurchsetzung.

Volksüberlieferung und Sage
Sagen verorten Störtebeker vor allem auf Rügen, unter anderem in Jasmund, Ruschvitz, der Stubbenkammer und an der Herthaburg. Er erscheint als übermenschlich stark, als Wohltäter der Armen und als gerechter Verteiler der Beute. Legenden berichten von einer goldenen Kette als Lösegeld, vom kopflosen Gang nach der Enthauptung und von verborgenen Schätzen.

Bedeutung
Der Fall Störtebeker steht exemplarisch für den Übergang vom feudalen Gewaltunternehmer zur gemeinschaftlich sanktionierten Ordnung. Die Hanse setzte Recht durch, ohne selbst ein Staat zu sein, und schuf eine frühe Form kollektiver Sicherheitspolitik auf See.

Deutung
Hamburg gewann den Rechtskampf.
Der Volksglaube gewann die Geschichte.
Störtebeker verlor sein Leben, aber gewann Unsterblichkeit.

Quellenlage und Dichtung

Die hansischen Quellen sind kühl. Sie kennen keine Herkunft, keine Kindheit, keine Motive. Sie sprechen von Hauptleuten der Vitalienbrüder, von bewaffneten Koggen, von systematischem Seeraub, von Gefangennahme und Enthauptung. In einer hamburgischen Chronik heißt es lapidar, man habe die Köpfe der Gefangenen an der Elbe aufgesteckt, „zum Zeichen, daß die Gerichte die See beraubt hatten“³. Ein Satz von erschreckender Klarheit. Die See wird nicht als rechtsfreier Raum hingenommen. Sie wird der Gerichtsbarkeit unterstellt.

Parallel dazu existiert eine zweite Überlieferung, tief verwurzelt im Norden, besonders auf Rügen, wo Störtebekers Name nicht nur Geschichte, sondern Landschaft geworden ist. Nach den Sagen stammt Claus Störtebeker von der Halbinsel Jasmund, aus dem Dorf Ruschvitz. Sohn eines Bauern, Knecht, groß gewachsen, von gewaltigem Körperbau, mit einer Kraft, die den Maßstab des Menschlichen sprengte. Man erzählte sich, er habe Eisenketten zerrissen und Hufeisen mit bloßen Händen gebogen⁴. Solche Zuschreibungen markieren den Übergang vom Menschen zur Gestalt. Sie sind weniger Biografie als Mythologie.

Auffällig ist jedoch etwas anderes. In nahezu allen Erzählungen bleibt Störtebeker nicht der rohe Gewalttäter. Er raubt, ja, aber er teilt. Einer armen Witwe in Bobbin bezahlt er die Miete, einem alten Mann in Hagen schenkt er Gold⁵. Für die Hanse ist das irrelevant. Für das Volk ist es entscheidend. Hier beginnt die Umdeutung. Aus dem Seeräuber wird ein sozialer Räuber. Aus dem Rechtsbrecher ein Gegenspieler der Mächtigen.

Diese Ambivalenz setzt sich in den Orten fort, an denen man ihn verortet. Rügen ist durchzogen von Störtebeker-Spuren. Die Stubbenkammer, die Herthaburg, der Schloßwall bei Werder, Ralswiek, Ralow, Wittow am Bullerhürn. Orte, an denen sich Geschichte und Sage überlagern. Am Venzer Burgwall schließlich soll eine goldene Kette vergraben sein, so lang, dass sie dreimal um Hamburg reicht⁶. Hier beginnt die Legende, Hamburg selbst symbolisch zu umschlingen.

 

Originalzitate aus Hanserezessen und Chroniken

Hamburgische Chronik (um 1401)
„… und steckten die Köpfe an der Elbe auf eine Wiese zum Zeichen, daß die Gerichte die See beraubt hatten.“

Übersetzung: Die Köpfe der Hingerichteten wurden an der Elbe aufgestellt, um sichtbar zu machen, dass die Gerichtsbarkeit über die See ausgeübt worden war.

Hanserezess – Beschluss gegen die Vitalienbrüder
„Item is besloten, dat men uppe der Nordsee wehr uth senden schal tegen de Vitalienbröder, de den kopmann groten schaden don.“

Übersetzung: Es wurde beschlossen, bewaffnete Streitkräfte auf die Nordsee zu entsenden, um gegen die Vitalienbrüder vorzugehen, die den Kaufleuten großen Schaden zufügen.

Hanserezess – Entzug der Legitimation
„De Vitalienbröder scholen vor seerovende lude geholden werden, dar se na vrede nicht afflaten.“

Übersetzung: Die Vitalienbrüder sollen als Seeräuber angesehen werden, da sie nach dem Frieden nicht von ihren Taten abließen.

Chronikalische Bezeichnung als Friedensbrecher
„Se weren schedelike lude, de lant unde see unfrieden makeden.“

Übersetzung: Sie waren schädliche Leute, die Land und See in Unfrieden versetzten.

Niederdeutsche Überlieferung – Lösegeldangebot
„He bod den Herren van Hamborg ene guldne keden, dat se ene frien scholten.“

Übersetzung: Er bot den Herren von Hamburg eine goldene Kette an, damit sie ihn freilassen sollten.

Juristisch betrachtet ist all dies ohne Bedeutung. Kulturgeschichtlich erklärt es jedoch, warum Störtebeker nicht vergessen wurde. Während andere Seeräuber namenlos verschwanden, wuchs er in der Vorstellung weiter. Sein Name wurde zum Schreckruf für Kinder, zur Drohung, zur Figur kollektiver Erinnerung.

Die hansischen Texte erzählen derweil von Eskalation. Von der systematischen Bedrohung des Handels zwischen Weser und Ems, von der Notwendigkeit, bewaffnete Koggen auszurüsten, von der gemeinsamen Verantwortung der Städte⁷. Lübeck, Hamburg, Bremen, Rostock, Stralsund handeln gemeinsam. Nicht aus Zorn, sondern aus Selbsterhaltung. Die Vitalienbrüder werden ausdrücklich als „seerovende lude“ bezeichnet, da sie nach dem Frieden nicht von ihren Taten abließen⁸. Damit ist die Entscheidung gefallen. Die Kaperlegitimation endet. Übrig bleibt Friedlosigkeit.

Als es schließlich zur Gefangennahme kommt, vermischen sich erneut Bericht und Sage. Man erzählt, rügensche Fischer hätten die Steuer der Seeräuberschiffe mit Blei verkeilt, sodass sie manövrierunfähig wurden und nach Hamburg trieben⁹. Ob dies technisch möglich war, ist nebensächlich. Entscheidend ist die Botschaft: Nicht rohe Gewalt siegt, sondern Ordnung.

Vor Hamburg soll Störtebeker den Ratsherren eine goldene Kette angeboten haben, als Lösegeld, als letzte Verhandlung¹⁰. Die Antwort ist Ablehnung. Nicht aus Geldgier, sondern aus Prinzip. Wer friedlos ist, kann sich nicht freikaufen. Fiat iustitia, pereat mundus. Recht in seiner härtesten Form.

Die Hinrichtung selbst wird zur Bühne der Legende. Die Chroniken berichten nüchtern von Enthauptung und öffentlicher Zurschaustellung¹¹. Die Sage fügt hinzu, dass Störtebeker nach dem Schlag noch kopflos an seinen Gefährten vorbeigelaufen sei, um sie zu retten, bis er über einen Richtblock stolperte¹². Juristisch bedeutungslos. Symbolisch überwältigend. Der Körper gehorcht noch dem Versprechen, selbst nach dem Tod.

Auch nach seinem Ende lebt die Geschichte weiter. Die Masten der Seeräuberschiffe werden verkauft. Ein armer Tagelöhner kauft sie als Brennholz, sägt sie auf – und findet Gold. Die Masten sind hohl, gefüllt mit Beute¹³. Der Schatz überlebt den Räuber. Die Ungleichheit kehrt sich um.

Störtebeker ist keine Figur der Romantik, sondern ein Brennpunkt. In ihm kulminiert der Übergang vom feudalen Gewaltunternehmer zur gemeinschaftlich sanktionierten Ordnung. Die Hanse handelt, ohne Staat zu sein. Sie definiert Recht, setzt es durch, nimmt Tote in Kauf – und schafft damit eine der frühesten Formen kollektiver Sicherheitspolitik Europas.

Die Sagen widersprechen dem nicht. Sie ergänzen es. Sie zeigen, dass Recht nie nur aus Normen besteht, sondern auch aus Akzeptanz, aus Erzählung, aus Erinnerung. Hamburg gewann den Rechtskampf. Das Volk gewann die Geschichte.

Vielleicht ist das die eigentliche Sternstunde dieses Moments. Dass Recht siegt und der Mythos dennoch überlebt. Dass Ordnung geschaffen wird und der Mensch dahinter nicht verschwindet. Störtebeker verlor sein Leben, aber gewann Unsterblichkeit. Die Hanse gewann Sicherheit, aber verlor die Deutungshoheit über die Figur.

Und so stehen wir bis heute zwischen Elbe und Kreidefelsen, zwischen Akte und Sage, und erkennen: Geschichte ist nie eindeutig. Aber Recht muss es sein, wenn es bestehen will.

Fußnoten und Originalzitate

¹ Hanserezesse des 14. Jahrhunderts, Beschlüsse zur Sicherung des Seehandels
² Vgl. Hanserezesse, Sammelband „Die Vitalienbrüder 1392–1402“
³ Hamburgische Chronik, um 1401
Original: „… und steckten die Köpfe an der Elbe auf eine Wiese zum Zeichen, daß die Gerichte die See beraubt hatten.“
⁴ Geographische und historische Sagen, Nr. 205
⁵ Ebd.
⁶ Ebd.
⁷ Hanserezess: Beschluss über bewaffnete Koggen gegen die Vitalienbrüder
⁸ Hanserezess
Original: „De Vitalienbröder scholen vor seerovende lude geholden werden, dar se na vrede nicht afflaten.“
Übersetzung: Die Vitalienbrüder sollen als Seeräuber gelten, da sie nach dem Frieden nicht von ihren Taten abließen.
⁹ Sage aus dem rügenschen Überlieferungskreis
¹⁰ Niederdeutsche Überlieferung
Original: „He bod den Herren van Hamborg ene guldne keden.“
¹¹ Hamburgische Chronik
¹² Spätere Sage
¹³ Volksüberlieferung vom Mastschatz

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
24. Jahrgang - Nr. 12098 vom 28. Dezember 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich