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Die Phoenix Kapitaldienst GmbH – Neue Dimensionen

Bereits seit dem 1. Juli 2005 ist die Phoenix Kapitaldienst GmbH insolvent. Hintergrund der Fondspleite: Der wohl größte Anlegerbetrug der Nachkriegsgeschichte. Systematisch fälschte der Finanzdienstleister bereits seit 1997 seine Geschäftszahlen. Mit angeblichen Millionenbeträgen gedeckte Konten, in Wahrheit nie durchgeführten Transaktionen und frei erfundenen Traumrenditen, wurden Anleger, Wirtschaftsprüfer und selbst das BAFin getäuscht.

Bereits im Jahre 2002, also lange vor dem endgültigen Ende der Phoenix GmbH, warnten Fachkreise dringend vor dem Unternehmen. Auch ohne dass die gefälschten Bilanzen der Phoenix irgendwem bekannt waren, konnte man in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 12/2002) lesen, dass man als Anleger besser seine Finger von den Finanzprodukten der Phoenix GmbH ließ: Hintergrund der Warnung waren die hochriskanten Börsentermingeschäfte und horrenden Provisionen der Phoenix. Vor allem aber wurde vor den psychologisch geschulten Telefonverkäufern gewarnt. Wem es gelang, den Vermittler abzuwimmeln, der wurde kurze Zeit später von einem noch hartnäckigeren Kollegen behelligt. Die angeblich lukrativen Optionsgeschäfte wurden den Angerufenen mit den üblichen Methoden schmackhaft gemacht. So hieß es beispielsweise, das Geschäft mit dem Kaffee sei eine absolut sichere Sache, weil der Kaffeemarkt derzeit ungewöhnlich niedrig sei und demnächst mit absoluter Sicherheit erheblich steigen werde. Nach Angaben von Finanztest waren die Verkäufer insbesondere im Bereich der sog. Einwandbehandlung per Telefon ausgebildet worden. Einwände der Kunden wie „Ich habe kein Geld“ entgegnete der Verkäufer dann mit Sätzen: „Das verstehe ich, ich habe auch nicht angenommen, dass Sie schon Millionär sind. Ich möchte Ihnen aber gerne zeigen, wie Sie es werden können.“
 
Die Wettbewerbswidrigkeit dieser als cold calling (kalter Anruf) bezeichneten Methode schreckte Phoenix nicht ab. Im Gegenteil: Wer sich auf die Börsentermingeschäfte eingelassen hatte, war derartigen Geschäftspraktiken erst richtig ausgeliefert. Angerufenen Anlegern wurde ein Fax zugeschickt, dass sie über alles beraten worden seien. Die Kunden wurden angewiesen, als Anlagewunsch „spekulativ“ anzukreuzen. Das Argument: Anderenfalls seien wirklich hohe Gewinne nicht möglich. Stets wurden Anleger auch bedrängt, sich mit der Beteiligung zu beeilen, da anderenfalls weitere Verluste drohten. Selbst bei gut laufenden Termingeschäften wären die in Aussicht gestellten Gewinne nicht zu erwarten gewesen. Denn Phoenix kassierte für die Börsendienste circa 50 % der tatsächlich angelegten Summe. Hinzu kamen Brokerprovisionen, so dass die Kosten der Anleger auf etwa 53 % stiegen. – Verluste waren vorprogrammiert. Kunden erhielten sogar vor Abschluss eines Vertrages die Broschüre mit den Risikohinweisen. Doch die Vermittler spekulierten darauf, dass diese ungelesen oder unverstanden bleiben würden – mit vollem Erfolg: Im Prospekt „Handelbare Optionen“ hieß es unter anderem: „Transaktionskosten, die den Betrag von 5 % des an der Börse eingesetzten Geldes übersteigen, haben negative Auswirkungen und sind als nicht mehr vertretbar anzusehen. Dies gilt auch für unsere Kosten. Die Transaktionskosten des Phoenix Kapitaldienst liegen bei 33 % vom Gesamtaufwand. Dies entspricht einem Aufschlag von circa 50 % auf den Nettobörseneinsatz. Sie sollten vor Beginn der Spekulation Ihren Einsatz als Totalverlust abschreiben.“ – Deutlicher kann man es nicht formulieren.
 
Die eigentliche Dimension
 
Seit der Insolvenz kommen die Geschäftspraktiken der Phoenix aber erst richtig zum Vorschein. Mafiöse Vermittlermethoden und Abzocke waren nur die Spitze des Eisberges. Offenbar beruhten nämlich seit dem Jahr 1997 sämtliche Geschäftszahlen auf purer Fälschung. Insbesondere bestand das angeblich mit 860 Millionen US-Dollar gedeckte Konto „M2540“ nur auf dem Papier. Aus bislang ungeklärten Gründen entging die kreative Buchführung sowohl den Wirtschaftsprüfern von Ernst & Young, als auch der BAFin. Auch Trades und Renditen der Phoenix waren frei erfunden. Die Dreistigkeit ist bemerkenswert: Phoenix lockte mit bis zu 30 Prozent Rendite. Damit wäre das Unternehmen der weltweit mit Abstand beste Fonds gewesen.
 
Doch die Gier nach Geld und Gewinnen macht offenbar realitätsblind: Über 30.000 Anleger ließen sich durch Telefonanrufe und Schneeballsysteme zur Zahlung animieren. Gesamtsumme: 800 Millionen Euro. Doch nur 5 % dieser Anlegergelder wurden tatsächlich an der Börse gehandelt. Der Rest lag nach bisherigen Erkenntnissen jahrelang auf einem Konto bei der Sparkasse Frankfurt. Presseberichten zufolge sind bislang etwa 232 Millionen Euro durch den Insolvenzverwalter sichergestellt worden. Wo der Rest des Kapitals geblieben ist, konnte nur teilweise ermittelt werden: So flossen etwa 250 Millionen Euro in Provision und Gewinnbeteiligungen von Mitarbeitern. Rund 25 Millionen Euro gingen an den Geschäftsführer Dieter Breitkreuz, der 2004 bei einem Absturz mit dem Privatjet der Firma ums Leben gekommen war. Zwei Tage vor dem Insolvenzantrag wurden seiner Erbengemeinschaft 16 Millionen Euro überwiesen, darunter auch die Versicherungssumme für das verunglückte Flugzeug.
 
 
Wie geht es weiter?
Wie können Anleger nun ihr Geld retten? Es stehen verschiedene Möglichkeiten im Raum. Neben der Anmeldung von Insolvenzforderungen können sich Anleger an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Berlin wenden. Diese muss 90 % der jeweiligen Anlage, maximal 20.000 Euro pro Privatanleger ersetzen, weil das BAFin den Entschädigungsfall zwischenzeitlich festgestellt hat. Allerdings weigert sich die EdW derzeit zum Ersatz vorgetäuschter Gewinne. Es besteht zudem die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen gegen den ausländischen Broker, die von der Finanzaufsicht angesetzten Wirtschaftsprüfer Ernst & Young sowie gegen prospektverantwortliche Fondsinitiatoren. Die Bezifferung der Schadensersatzansprüche gegen diese Personen ist für Anleger allerdings problematisch, weil ihre Höhe davon abhängt, wie viel Geld die Anleger aus der Insolvenzmasse erhalten. Dies wiederum hängt davon ab, ob die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) nur für tatsächlich eingezahlte Anlegergelder oder auch für vorgetäuschte Gewinne schadensersatzpflichtig ist. Da diese Frage höchstrichterlich geklärt werden muss, ist bis auf weiteres mit einer Regulierung der Anlegerschäden nicht zu rechnen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 241 vom 3. Juli 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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