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EUBKZGW am Ende – Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger sollten aktiv werden

Das scheinbar viel versprechende Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft (EUBKZGW) ist mit wehenden Fahnen untergegangen. Die geschädigten Anleger müssen nun aktiv werden, um ihre Forderung anzumelden.

Das europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft (EUBKZGW), welches von Klaus Aulenbacher initiiert wurde, ist mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.10.2015 um 10:15 Uhr endgültig dem Ende entgegen getreten. Damit sind nicht nur das Unternehmen am Ende, sondern auch die Hoffnung vieler Anleger und deren Traum vom großen Geld. Immerhin waren Renditen von ca. 10 % beworben worden, womit sich die EUBKZGW als lohnenswertes Investment hätte entpuppen können.

Seit dem 06.11.2015 existiert die EUBKZGW allerdings nicht mehr. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde die EUBKZGW nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgelöst. Damit sind auch die Hoffnungen und die Freude über den kürzlich angekündigten Großinvestor enttäuscht worden. Fakt ist, dass das Großprojekt und die Investitionen nicht mehr umgesetzt werden können und viel Geld verloren gegangen ist. Das Verfahren wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ist im Gange.

Das Konstrukt von Klaus Aulenbacher, Rene Kleinheisterkamp und Jürgen Holz

Die interessante Konstruktion der EUBKZGW und deren rechtliche Eigenarten dürften auch die Juristen Rene Kleinheisterkamp und Jürgen Holz in Bedrängnis bringen. Die beiden Juristen sollen auch für Klaus Aulenbacher und die EUBKZGW tätig gewesen sein. Inwiefern die beiden Juristen auch operativ tätig waren, ist noch nicht geklärt, jedoch deutet einiges darauf hin, dass deren Beitrag größer war, als dies bisher in öffentlich gewordenen Interviews geäußert wurde.

Am 22.12.2015 findet um 12:25 Uhr ein Berichtstermin beim Amtsgericht Charlottenburg statt. Dem Termin wird mit großem Interesse entgegengesehen, um einen gesicherten Überblick über die aktuelle Situation zu erhalten. Dort wird auch über die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die weiteren in § 66 InsO bezeichneten Angelegenheiten entschieden.

Was müssen Anleger tun?

Höchstwahrscheinlich haben die Anleger der Gesellschaft das eingesetzte Geld insgesamt verloren. Es stellt sich die Frage, wer nun für die entstandenen Schäden aufkommt? Zu denken ist hier zunächst an Klaus Aulenbacher persönlich. Schnell kommen aber auch Berater und Vermittler der Anlageform ins Visier, wenn diese nicht über die Risiken der vermeintlich guten Kapitalanlage aufgeklärt haben, aber auch, wenn die Anlage nicht zum Anlagewunsch des Anlegers passte.

Im besten Fall können die Forderungen im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Deswegen sind alle Anleger dazu aufgerufen, ihre Forderung schriftlich beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus anzumelden. Dabei müssen Grund und Betrag angegeben werden. Dieser Schritt muss bis zum 26.01.2016 erfolgen, um überhaupt eine Chance zu haben, zumindest einen Teil des Investments zurückzuerhalten. Das Verfahren wird sich jedoch über einen längeren Zeitraum erstrecken, weshalb nicht mit einer schnellen Lösung zu rechnen ist.

Jedem Betroffenen ist zu raten, sich an einen Rechtsanwalt mit Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um eine ordnungsgemäße Verfolgung der Interessen zu gewährleisten. Gerne können Sie sich dafür an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team wenden. Schon vor Jahren wurde durch einen Anwalt aus unserem Haus vor einer Insolvenz der EUBKZGW gewarnt. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich nunmehr leider bestätigt.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1726 vom 19. November 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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