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„euroSAT Service GmbH“: Zitate der Betrüger

Ein als „Turnusrechnung“ getarntes Massenschreiben der Euro „Sat-Service-GmbH“ sorgt derzeit unter Verbrauchern für Unruhe. Es handelt sich bei dem Schreiben um eine Geldforderung in Höhe von 78,00 Euro. Es wirkt auf unbefangene Leser zunächst wie eine seriöse Rechnung, ist aber ein glatter Betrugsversuch (§§ 22, 263 StGB).
 
Der Täuschungscharakter resultiert insbesondere aus dem Briefkopf, der umfassende – erfundene – Informationen zu der angeblichen Forderungsinhaberin enthält und daher seriösen Rechnungsschreiben ähnelt. Unter anderem ist eine Servicenummer angegeben, bei deren Anruf sich aber auch zur gängigen Geschäftszeit nicht einmal ein Anrufbeantworter meldet. Unserer Kanzlei liegt ein Originalschreiben, das ein Mandant erhalten hat, vor. Wir zitieren:


 
„Durch Verordnung des Rundfunkrates vom 13. Mai 2005 dürfen die privaten TV-Anstalten nicht nur eine Gebühr für den Kabelempfang, sondern auch für den SAT-Empfang ab dem 01.01.06 erheben. Die Gebühr für den SAT-Empfang beträgt monatlich brutto 6,50 Euro und ist jährlich im Voraus zu entrichten. Mit der Überweisung von 78,00 Euro ist ihr Empfang für das Jahr 2006 gesichert. Aufgrund der physikalischen Struktur von Satellit und SAT-Empfänger sind wir in der Lage, Ihren Receiver abzuschalten. Sollten wir eine Abschaltung vornehmen, ist es leider nicht zu vermeiden, das auch die öffentlich-rechtlichen, wie ARD und ZDF davon betroffen sind“
 
Die angeblich zu zahlende Gebühr entbehrt in Wahrheit jeglicher rechtlichen Grundlage. Denn die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen strukturierten Sender regeln sich über die Rundfunkstaatsverträge der Länder und nicht über "Verordnungen". Außer der durch die GEZ erhobenen und eingezogenen Rundfunkgebühren existieren keine weiteren Zahlungspflichten. Offenbar ist die Sperrung auch technisch undenkbar: Experten berichten, dass eine Sperrung einzelner Receiver über Satellit nur dann möglich sei, wenn der gesamte Sendebetrieb über eine so genannte Smartcard geregelt werde. Dies sei indessen nur bei Pay-TV-Sendern wie etwa „Premiere“ der Fall. Die gängigern Privatsender würden aber ohne irgendeine Zugangskontrolle über Kabel oder Satellit übertragen. Bei keiner dieser beiden Übertragungsweisen könne ein Satellitenbetreiber den Empfang unterbinden. – Wer die Gebühr bereits bezahlt hat, ist gut beraten, juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Strafanzeigen nehmen zudem die Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte und Polizeistellen entgegen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 255 vom 24. Mai 2006 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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