Fachtagung der BaFin 2025- Geldwäsche effektiv verhindern - Dr Thomas Schulte

Fachtagung der BaFin 2025: Geldwäsche effektiv verhindern

Wissen schützt – auch vor Geldwäsche: Was die BaFin jetzt von Unternehmen erwartet. Ewiges Lernen in Zeiten digitaler Täuschung: Frankfurt wird zum Schauplatz einer der wichtigsten Compliance-Tagungen Europas.

Geld bewegt die Welt – und mit ihm bewegt sich auch das Verbrechen. In einer Ära, in der Finanzströme in Echtzeit fließen, Kryptowährungen anonyme Schlupflöcher bieten und internationale Geschäftsmodelle oft schneller sind als jede Behörde, steht eines fest: Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist kein Sprint, sondern ein anspruchsvoller Dauerlauf. Und wer diesen Lauf gewinnen will, muss eines mitbringen: Bereitschaft zum ständigen Lernen.

Genau dazu lädt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im November 2025 ein – zur 7. Fachtagung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Konferenzzentrum Kap Europa in Frankfurt treffen sich Aufsicht, Praxis und Wissenschaft – mit einem klaren Ziel: Die rechtlichen, digitalen und ethischen Anforderungen an Finanzakteure auf dem höchsten Niveau weiterzudenken.

Für Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, seit über drei Jahrzehnten Experte für Finanzmarktregulierung und Geldwäscheprävention, ist diese Tagung mehr als ein Pflichttermin. Sie ist ein Gradmesser für die juristische Zukunftsfähigkeit aller Marktteilnehmer – und eine Bühne für die Frage: Wie viel Verantwortung tragen Unternehmen wirklich – und wie viel verstehen sie davon?

Die rechtliche Basis der Prävention

Die Bedeutung der BaFinTech 2025 für die digitale Finanzindustrie - Dr Thomas Schulte
Die Bedeutung der BaFinTech 2025 für die digitale Finanzindustrie – Dr Thomas Schulte

„Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine ernste Gefahr für die Integrität des Finanzsystems dar“, sagte BaFin-Präsident Mark Branson jüngst. Und er hat recht. Die Prävention gegen Geldwäsche ist nicht nur ein politisches oder moralisches Anliegen, sondern ein gesetzlich ausdrücklich geregelter Pflichtenkreis.

Die gesetzlichen Grundlagen richten sich in Deutschland vor allem nach dem Geldwäschegesetz (GwG), das in seiner aktuellen Fassung die europarechtlichen Anforderungen der Vierten und Fünften Geldwäscherichtlinie umsetzt. In § 2 GwG ist der Kreis der Verpflichteten definiert. Dieser umfasst eine Vielzahl von Unternehmen, darunter Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter, aber auch Glücksspielanbieter, Immobilienmakler oder Kunsthändler.

Der § 6 Abs. 2 GwG konkretisiert die Pflichten zur Risikobewertung, zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten sowie Maßnahmen zur Überwachung. Hier knüpft das BaFin an und führt regelmäßige branchenspezifische Fachveranstaltungen durch – nicht zuletzt, um eine einheitliche und rechtssichere Praxis durchzusetzen. Mit der diesjährigen Fachtagung, die am 20. November 2025 in Frankfurt am Main stattfinden wird, lädt die BaFin erneut zum aktiven Austausch ein.

Gegenwart trifft Praxis: Aufsicht als Ansprechpartner

Die Rolle der BaFin ist dabei klar umrissen: Sie ist nicht nur Kontrollinstanz, sondern auch Partner und Ratgeber der Verpflichteten. Wie wichtig das partnerschaftliche Verhältnis zwischen beaufsichtigten Unternehmen und der Aufsicht ist, wird auch aus einer Vielzahl von Hinweisen und Merkblättern deutlich, die speziell zur Anwendung des GwG erarbeitet wurden. Dass diese Kommunikation lebendig gehalten wird, ist ein zentrales Ziel der Fachtagung.

Ein Beleg dafür ist die Tatsache, dass sich das Angebot explizit an die Geldwäschebeauftragten richtet – jene Personen in Unternehmen, die nach § 7 GwG eine Schlüsselrolle spielen. Die Bestellung eines fachlich geeigneten, zuverlässigen Beauftragten, der unabhängig agieren kann, gehört zu den unverzichtbaren Säulen der Prävention. Insoweit ist die Einladung der BaFin ein deutlicher Appell, das Risikomanagement nicht nur zu implementieren, sondern es als fortlaufenden Prozess zu verstehen.

Aktuelle Risiken erkennen – Zukunft gestalten

Ein juristischer Blick auf die aktuelle Rechtslage zeigt: Die Anforderungen an verpflichtete Unternehmen steigen stetig. Sei es durch zunehmende Digitalisierung, neue Produktstrukturen oder internationale Kapitalströme – geldwäscherelevante Risiken entwickeln sich dynamisch. „Wenn wir heute über Prävention sprechen, dann über Gefahren, die gestern noch unbekannt waren“, so erläutert Dr. Thomas Schulte dies gern in Beratungsgesprächen.

Erhöhte Risiken bestehen insbesondere in neuen Finanztechnologien wie Kryptowährungen. Anfang 2020 wurde beispielsweise das Kryptoverwahrgeschäft als neuer Tatbestand in das Kreditwesengesetz aufgenommen (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG). Unternehmen, die kryptografische Werte verwahren, verwalten oder sichern, unterliegen damit der BaFin-Aufsicht und dem GwG. Hier ist sorgfältige Sachkenntnis erforderlich, um nicht aus Unwissenheit in haftungsträchtige Bereiche zu geraten.

Die BaFin-Fachtagung 2025 wird daher mit Sicherheit auch technologische Entwicklungen aufgreifen. Die Schnittstelle von Finanztechnologie und Geldwäscherecht ist heikel und aktuell zugleich – ein ideales Forum zur Diskussion entsprechender Strategien.

Lehren aus der Praxis: Sanktionen vermeiden

Neben präventiven Maßnahmen ist auch die Sanktionierung von Verstößen ein essentielles Element der Geldwäscheabwehr. Bei Verstößen gegen das GwG drohen erhebliche Bußgelder, wie § 56 GwG zeigt. Diese Bußgelder können bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen.

Der Gesetzgeber hat hier also ein empfindliches Instrumentarium geschaffen. Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht ernst nehmen, setzen sich nicht nur einem wirtschaftlichen, sondern auch einem reputativen Risiko aus. Aus anwaltlicher Perspektive unterstreicht das einmal mehr die Notwendigkeit eines maßgeschneiderten Compliance-Systems. Ein solches System ist keine abstrakte Idee, sondern die Summe alltäglicher Maßnahmen, deren Einhaltung regelmäßig überprüft und dokumentiert werden muss.

„Nicht selten erleben wir im Beratungskontext, dass kleinere oder neu gegründete Unternehmen das Thema Geldwäscheabwehr zunächst unterschätzen“, so Dr. Thomas Schultes juristische Erfahrung aus zahlreichen Fällen. Die BaFin wird sich daher auch 2025 die Mühe machen, ihre Erwartungen klar zu kommunizieren – und das ist grundsätzlich zu begrüßen.

BaFin als Türöffner für Rechtssicherheit

Die Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme an der Fachtagung bedeutet daher: Es gibt keine Ausreden. Wer beaufsichtigt wird, sollte sich informieren. Wer Risiko trägt, muss handeln. Und wer heute vorbereitet ist, spart sich morgen hohe Kosten und Ärger.

Aus juristischer Sicht ist die diesjährige Veranstaltung der BaFin deshalb mehr als ein Informationsnachmittag. Sie ist ein Baustein für funktionierende Compliance in den Unternehmen, die wiederum die BaFin als verlässliche Kontrollinstanz brauchen. Gerade weil das System auf Vertrauen basiert, ist Transparenz wie diese so wichtig.

Vernetztes Denken in globalisierten Märkten

Geldwäsche kennt keine Grenzen. Der internationale Finanzmarkt ist hochvernetzt. Deutsche Unternehmen sind Teil eines globalen Netzwerks, das ständig neuen Risiken ausgesetzt ist. Umso wichtiger ist es, dass sich Geldwäschebeauftragte, Leiter von Compliance-Abteilungen und Geschäftsleitungen regelmäßig über bewährte Methoden der Aufsicht austauschen.

Die Fachtagung in Frankfurt bietet hierfür den passenden Rahmen. Diskutiert werden wird sicherlich auch die Rolle von künstlicher Intelligenz in der Geldwäscheprävention sowie das Verhältnis von wirtschaftlicher Freiheit und gesetzlich vorgeschriebener Meldedisziplin nach § 43 GwG. Dabei geht es nicht nur um Technik, sondern auch um Kultur innerhalb des Unternehmens: Fehlverhalten zu melden, darf nicht als Denunziation gelten, sondern als Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein.

Verantwortung kennt keinen Feierabend

Als Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und im Kapitalmarktrecht sehe ich in der Geldwäscheprävention eine der größten Herausforderungen der heutigen Compliance-Kultur. Unternehmen brauchen klare Strukturen, verständliche Prozesse und geschultes Personal. Aber sie brauchen auch Mut zur Transparenz und den Willen, die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht nur als Pflicht, sondern auch als Schutzmaßnahme zu verstehen.

„Verantwortung endet nicht am Drehkreuz des Unternehmens“, betont Dr. Schulte. Gerade im digitalen Zeitalter ist es ratsam, auch außerhalb der eigentlichen Geschäftszeiten auf Anomalien oder Hinweise auf verdächtige Transaktionen vorbereitet zu sein. Hierfür eignet sich der interaktive Austausch, den Veranstaltungen wie jene der BaFin ermöglichen, besonders gut.

Fazit: Lernen, vernetzen, anwenden

Die bevorstehende Fachtagung der BaFin in Frankfurt sollte von keinem Geldwäschebeauftragten versäumt werden. Sie liefert nicht nur rechtliche Orientierung, sondern fördert das praktische Verständnis und die Fähigkeit zur Risikoerkennung. Dieser kluge Mix aus Theorie und Praxis verdient Anerkennung – und Teilnahme.

Als erfahrener Jurist begrüßt Dr. Schulte deshalb ausdrücklich das Engagement der BaFin für Transparenz, Compliance und Dialogkultur. „Wer klug handelt, handelt rechtssicher“ – dieser Leitsatz bleibt auch 2025 aktuell.

Und wer rechtliche Unterstützung benötigt, findet in mir einen fachkundigen Ansprechpartner im Hinblick auf Prävention, Risikomanagement und Einhaltung gesetzlicher Standards.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 11329 vom 10. Juni 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich