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Fotos und Filme im Internet – Rache an der Ex ist verboten

Interview mit SaubereWeste.de Gründer Dr. Schulte

– Rechtliche Möglichkeiten bei Veröffentlichung von Bildern und Filmen im Internet –

 Am 20. Mai 2008 zeigt Sat1, Akte 2008, einen Beitrag – Rache an der Ex im Internet – . Eine junge Frau war von ihrem vormaligen Lebenspartner bei sexuellen Handlungen gefilmt worden. Diese Aufzeichnung war für private Zwecke und einvernehmlich angefertigt worden. Nach Beendigung des persönlichen Näheverhältnisses nutzte der ehemalige Freund die Daten, um diese unberechtigt in das Internet zu stellen und so der jungen Frau zu schaden. 
Dieses Verhalten ist natürlich unzulässig und kann rechtlich erfolgreich abgewehrt werden. Die gesamte Internetseite Rache an der Ex.com ist unzulässig. Es handelt sich um einen typischen Fall, bei dem es um Fragen der SauberenWeste.de geht, weil der Schaden für die abgebildete Person in ihrem beruflichen und privaten Umfeld unüberschaubar ist. Zugleich sind die Missbrauchsmöglichkeiten im Internet angesichts digitaler Fotografie ungeheuer groß.

 

Dr. Schulte, Rechtsanwalt, 20. Mai 2008

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 524 vom 20. Mai 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich