Fremdwährungskredit: Die Franken-Falle

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Besser dran mit Fremdwährungsdarlehen? – Risikofaktoren, schwankende Wechselkurse, unsichere Renditeentwicklung – rechtlicher Diskussionsbeitrag von Privatdozent Dr. jur. habli. Erik Kraatz

Der Kauf einer Eigentumswohnung oder der Bau eines neuen Hauses – wer sich mietunabhängig machen möchte, benötigt zumeist Kapital. In Österreich scheuen viele Kunden jedoch die hohen Darlehenszinsen. Verlockend sind hier Fremdwährungsdarlehen: Wer wollte nicht sein Haus mit einem Darlehen von 4,5 % finanzieren, wenn auch in Schweizer Franken? Oder ein Yen-Darlehen mit 1,5 %? Seit Mitte der 1990er-Jahre, als Vorarlberger Grenzgänger wegen der niedrigeren Zinsen auf Franken-Kredite zu setzen begangen, entwickelten sich Fremdwährungskredite für Banken zu einem guten Geschäftsmodell. Und der Markt boomt. Aktuell sitzen wohl mindestens 250.000 Österreicher auf Fremdwährungskrediten, die zu 95 % auf Schweizer Franken lauten und sich insgesamt auf etwa 35 Milliarden Euro belaufen.

Fremdwährungskredite – Lohnenswert auch für Deutsche Bundesbürger?

Auch wenn diese Welle noch nicht völlig nach Deutschland übergeschwappt ist, so steigt doch die Nachfrage. Die Hürden hierfür sind freilich hoch: Neben einer guten Bonität bedarf es schon Mindestsummen von teilweise 250.000,00 bis zu 500.000,00 Euro Kreditsumme.

Aber Vorsicht: Der Kunde trägt das Risiko veränderter Wechselkurse! So hat der Schweizer Franken im Verhältnis zum Euro in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Wer etwa vor Jahren ein Darlehen i. H. v. einer Million Euro, ausgezahlt in Schweizer Franken, aufgenommen hat, der muss nun 1,3 Millionen Euro zurückzahlen. Das Ergebnis: Durch den Währungsverlust sind Zinsen faktisch i. H. v. 30 % entstanden.

Risikoaufklärung – Fremdwährungskredite als Paket mit fondsgebundenen Lebensversicherungen im Angebot?

Über diese Risiken müssen Kunden daher ausführlich aufgeklärt werden. Darüber hinaus bestehen noch weitere Risiken: So werden Fremdwährungsrisiken oft zu variablen Zinssätzen angeboten, die etwa alle sechs Monate entsprechend der Zinsentwicklung auf dem Geldmarkt angepasst werden. Dies kann neben Vorteilen auch erheblich steigende Zinsen mit sich bringen. Zudem gehen die Banken dazu über, Fremdwährungskredite nur als geschnürtes Paket mit etwa fondsgebundenen Lebensversicherungen anzubieten, wobei das angesparte Kapital der Tilgung des Kredites dienen soll. Steigt nun aber der Kurs der Fremdwährung und bringt der Fonds weniger ein als erhofft, ist das Ergebnis kein sich selbst zu tragendes Darlehen, sondern eine Fahrt mit der finanziellen Titanic gegen den Eisberg. Passend der Name in Österreich für derartige Verbundgeschäfte: „Harakiri-Paket“.

Rechtliche Prüfung – welche Möglichkeiten hat der Deutsche Verbraucher im fremden Land?

Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, bleibt nur die rechtliche Prüfung, ob das Darlehen nicht aus anderen Gründen zurück abgewickelt werden muss, sei es durch eine unzureichende Widerrufsbelehrung und damit ein Widerruf vom Darlehensvertrag, sei es aufgrund nachzuweisender Beratungsmängel der Bankmitarbeiter. Rechtsanwalt Dr. Erik Kraatz, Strafrechtler bei Dr. Schulte und sein Team hierzu: „Auch wer sein Fremdwährungsdarlehen nicht in Deutschland, sondern als deutscher Verbraucher bei einer österreichischen Bank in Österreich abgeschlossen hat, ist nicht gänzlich schutzlos. Nach Artikel 6 der sogenannten „Rom I-Verordnung“ gilt für derartige Verträge nämlich grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch Rechtswahlklauseln etwa dergestalt, dass zwingend österreichisches Recht anzuwenden sei, ist nur in den Grenzen vereinbar, dass dem Verbraucher dabei nicht der Schutz entzogen werden darf, den ihm sein deutsches Verbraucherschutzrecht gewährt. Insoweit kann es sein, dass auch österreichische Darlehensverträge nach deutschem Verbraucherdarlehensrecht widerrufen werden können.“

Fazit: Tilgungskrieg zwischen Euro und Fremdwährung nicht kalkulierbar

So verlockend Fremdwährungsdarlehen auch sind, sie sind letztlich ein Spiel mit dem Feuer, vergleichbar einer Wette. Risikofaktoren sind hier neben dem schwankenden Wechselkurs zwischen Euro und der Fremdwährung die unsicheren Renditen eines möglichen Tilgungsgeschäfts und das Zinsänderungsrisiko bei variablen Zinssätzen. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Schulte, Dr. Kraatz, Dr. Schulte und Dr. Dr. Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team unter 030.715 206 70 oder dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1290 vom 13. Mai 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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