Jugendweihe ist eine „kulturelle Aktivität“

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Doktorgrad

Erfurt (jur). Die Jobcenter müssen Geld aus dem Teilhabepaket freigeben, um die Kosten für eine Jugendweihefeier zu decken. Dies ist eine förderfähige „kulturelle Aktivität“, wie das Landessozialgericht (LSG) Thüringen in Erfurt in einem am Mittwoch, 3. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil entschied. (Az.: L 9 AS 322/19). Das im Jahre 2011 eingeführte Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien bei der „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Geme …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4017 vom 16. Februar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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