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Lebensversicherung widerrufen – Bildzeitung berichtet in der Bundesausgabe über die Rechtsanwälte

Die Bildzeitung berichtet am 19.10.2015 ausführlich über die Rechtsanlage in Bezug auf Lebensversicherungen und Verbraucherschutzfragen. Wir haben die fachliche Beratung übernommen.

Lebensversicherungen rückabwickeln – Wie der BGH Millionen Verträge zugunsten der Verbraucher gekippt hat

Einleitung: Der stille Betrug der Lebensversicherungen

Jahrzehntelang galt sie als sichere Altersvorsorge: die kapitalbildende Lebensversicherung. Millionen Deutsche vertrauten ihr Geld Versicherungskonzernen an – in der Hoffnung auf Stabilität, Sicherheit und ein finanzielles Polster im Alter. Doch was viele nicht wussten: Zahlreiche Verträge waren rechtswidrig. Und die Rückabwicklung ist heute möglich – mit teils hohen Rückzahlungen für die Verbraucher.

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin, war an der juristischen Wende maßgeblich beteiligt. Als leitender Vertrauensanwalt begleitete er Fälle, die bis vor den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof gingen – mit historischer Wirkung für Millionen Versicherte.

Die Ausgangslage: Das Policenmodell – eine trügerische Sicherheit

Zwischen 1994 und 2007 war es gängige Praxis, Lebensversicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell abzuschließen: Die Kunden unterschrieben zunächst eine Antragserklärung, und erst danach erhielten sie die Vertragsunterlagen inklusive Widerrufsbelehrung.

Das Problem: Die Widerrufsfrist begann aus Sicht der Versicherer schon mit dem Versand der Unterlagen zu laufen – obwohl die Kunden in vielen Fällen gar nicht wussten, worauf sie sich wirklich einließen. Ein strukturelles Informationsdefizit, das später zur Rechtswidrigkeit vieler Verträge führte.

Dr. Thomas Schulte wurde schon 2007 als Rechtsanwalt, mit viel Erfahrung bei der Zeitschrift Capital genannt.
Dr. Thomas Schulte wurde schon 2007 als Rechtsanwalt, mit viel Erfahrung bei der Zeitschrift Capital genannt.

Die Zeitenwende: BGH und EuGH stärken die Verbraucher

Der Europäische Gerichtshof entschied am 19. Dezember 2013 (Az. C‑209/12), dass Verbraucher auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

In der Folge setzte der Bundesgerichtshof (BGH) diese Vorgabe um. Besonders prägnant: das Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11). Der BGH stellte klar: Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen – und der Vertrag kann selbst Jahrzehnte später widerrufen werden.

Ein weiterer Meilenstein: BGH, Urteil vom 29. Juli 2015 (Az. IV ZR 384/14). Hier konkretisierte das Gericht die Rückabwicklungspflichten – inklusive Rückzahlung der eingezahlten Prämien plus Nutzungsersatz, also einer Art Zinsen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Vom Verlust zur Gerechtigkeit

Viele Verbraucher, die ihre Lebensversicherung aus Frust kündigten, mussten herbe Verluste hinnehmen. Die Versicherer zahlten lediglich den sogenannten Rückkaufswert – oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.

Das Gefühl: Enttäuschung, Ohnmacht, wirtschaftlicher Schaden.

Heute ergibt sich für diese Betroffenen eine neue Perspektive: Wer falsch belehrt wurde, kann den Vertrag widerrufen – und zwar mit dem Ziel, sämtliche eingezahlten Prämien plus Zinsen zurückzubekommen. Das kann schnell mehrere tausend Euro ausmachen. Rechtsanwälte wie Dr. Schulte begleiten diese Verfahren mit Nachdruck.

Voraussetzungen für den Widerruf: Wer heute noch profitieren kann

  • Der Vertrag wurde zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen.
  • Der Versicherer hat das Policenmodell verwendet.
  • Die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft oder fehlte ganz.
  • Der Vertrag wurde nicht bereits durch wirksamen Widerruf oder rechtskräftige Entscheidung erledigt.

Achtung: Auch bei bereits gekündigten Verträgen ist ein Widerruf in vielen Fällen noch möglich. Das Kündigungsdatum spielt keine Rolle, wenn nie wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Rechtsfolgen des Widerrufs: Mehr als nur Geld zurück

  • Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge
  • Zinsersatz (Nutzungsersatz) – oft mehrere Prozent pro Jahr
  • Keine Anrechnung der bisherigen Ablaufleistung oder Rückkaufswerte
  • Keine Versteuerung der Rückzahlung bei erfolgreichem Widerruf

Damit wird das Urteil zu einer echten Verbraucherschutz-Revolution – ähnlich der Rechtsprechung zu Kreditwiderrufen („Widerrufsjoker“) bei Immobilien- und Autokrediten.

Warum so viele Betroffene noch immer nichts wissen

Trotz Presseberichten und Verbraucherzentralen: Viele Versicherte wissen bis heute nicht, dass sie berechtigte Ansprüche haben. Die Versicherungskonzerne schweigen – verständlich, denn es geht um Milliardenbeträge.

Zahlreiche Verträge schlummern ungenutzt in privaten Aktenordnern, obwohl ein Rückabwicklungsanspruch besteht. Rechtsanwälte wie Dr. Schulte prüfen kostenlos, ob ein Vertrag widerrufbar ist – und vertreten Mandanten deutschlandweit.

Fazit: Jetzt handeln – Ihre Lebensversicherung kann mehr wert sein, als Sie glauben

Wer eine kapitalbildende Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen hat, sollte seinen Vertrag juristisch prüfen lassen. Selbst nach Kündigung bestehen oft hohe Rückzahlungsansprüche – inklusive Zinsen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und sein Team aus Berlin haben bundesweit hunderte Fälle begleitet und durchgesetzt. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Bundesweiter Bericht Bildzeitung

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1718 vom 19. Oktober 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich