Lebensversicherungen- Vertrag widerrufen – Geld zurückholen? - Dr Thomas Schulte

Lebensversicherungen: Vertrag widerrufen – Geld zurückholen?

Die stille Sprengkraft alter Verträge: Wie ein EuGH-Urteil Lebensversicherungen aus der Vergangenheit wieder lukrativ macht

Es war das große Versprechen der Nachkriegsgesellschaft: Spare heute, damit du morgen sicher bist. Lebens- und Rentenversicherungen wurden für Generationen zur tragenden Säule privater Vorsorge. Unsere Großeltern unterschrieben Verträge, oft im festen Glauben, damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Kindern und Enkeln eine finanzielle Stabilität zu sichern. Doch was, wenn sich diese Säule als rissig entpuppt? Was, wenn die Sicherheit nur ein schöner Schein war?

Was viele nicht wussten: Millionen dieser Verträge wurden auf einer rechtlich zweifelhaften Grundlage verkauft. Jahrzehntelang wehrten sich die Versicherungsunternehmen gegen eine Rückabwicklung. Erst durch den mutigen Schritt einiger Juristen und ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2013 und die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs öffnete sich für viele Verbraucher ein später Rettungsanker: der Widerrufsjoker.

Die Geschichte einer Branche – und ihrer stillen Krise

Die deutsche Lebensversicherungsbranche war über Jahrzehnte ein Garant für Sicherheit. In den 80er- und 90er-Jahren wurden Lebensversicherungen mit Garantiezinsen von bis zu vier Prozent verkauft – ein solides Versprechen. Doch mit der Finanzkrise 2008, dem Einbruch der Zinsen und dem wachsenden Druck auf Kapitalanlagen begann ein leises Bröckeln. Plötzlich konnten die Versicherer ihre Versprechen kaum noch einhalten. Millionen Kunden erhielten bei Vertragsende deutlich weniger als erwartet.

Zwischen 1995 und 2007 boomte der Vertrieb von Lebens- und Rentenversicherungen. Es wurde über Vermittler verkauft, oft in Haustürgeschäften, mit mangelhaften Widerrufsbelehrungen oder gar ohne. Der Gesetzgeber drückte ein Auge zu den Versicherern, die  Milliarden verdienten.

Der Wendepunkt: EuGH 2013 und BGH 2014

Der Europäische Gerichtshof stoppte dieses Spiel am 19. Dezember 2013 (Az. C-209/12). Er erklärte eine zentrale Vorschrift im Versicherungsvertragsgesetz (§ 5a VVG a.F.) für europarechtswidrig. Dort hieß es, dass das Widerrufsrecht ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung erlischt – selbst dann, wenn die Belehrung fehlerhaft war. Der EuGH sagte klar: Verbraucherschutz geht vor Fristen. Der Bundesgerichtshof (BGH) folgte diesem Urteil und sprach in einer Reihe von Entscheidungen den Versicherungsnehmern ein „ewiges Widerrufsrecht“ zu, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Ein Berliner Anwalt als Vordenker: Dr. Thomas Schulte

Bereits Jahre vor den Urteilen setzte sich Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin für die Rechte der Verbraucher ein. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erkannte er früh die strukturellen Schwächen in den Vertragswerken. Zusammen mit einem Prozessfinanzierer aus der Schweiz entwickelte er juristische Strategien für eine mögliche Rückabwicklung und wirkte aktiv an der Formulierung jener Vorlagefragen mit, die dem EuGH zur Prüfung vorgelegt wurden. Schulte sagt: „Die Branche hat auf Kosten der Anleger gearbeitet. Unser Ziel war es immer, das Ruder umzudrehen – nicht nur für Einzelfälle, sondern für eine ganze Generation von Sparern.“

Ein Beispiel, das bewegt: Frau H. aus Hannover

Frau H., Jahrgang 1951, schloss im Jahr 2002 eine Lebensversicherung ab. Sie zahlte über 15 Jahre hinweg rund 30.000 Euro ein. Als sie den Vertrag 2017 kündigte, erhielt sie nur 17.600 Euro als Rückkaufwert. Frustriert und enttäuscht glaubte sie, das Kapitel sei abgeschlossen. Doch im Jahr 2022 liest sie von einem Urteil des BGH. Sie wendet sich an die Kanzlei Dr. Schulte.

Nach Prüfung der Unterlagen stellt sich heraus: Die Widerrufsbelehrung war unvollständig. Der Vertrag wird erfolgreich widerrufen. Die Versicherung zahlt 33.500 Euro aus – inklusive Nutzungsersatz. Frau H. kann es kaum glauben.

Ein zweiter Schock: Versichert, enttäuscht – und dann verraten? Wenn der Anwalt selbst zum Problem wird

Viele Verbraucher, voller Hoffnung nach den Urteilen des EuGH und BGH, suchten den Weg zu einem Rechtsanwalt, um endlich Gerechtigkeit zu erfahren. Doch nicht selten folgte auf die erste Euphorie eine bittere Enttäuschung: Der beauftragte Jurist kassierte ein Honorar – doch die versprochene Leistung blieb aus. Akten verschwanden, Fristen verstrichen, Mandanten hörten monatelang nichts. In vielen Fällen wurde nicht einmal ein Widerrufsschreiben erstellt oder eine Klage eingereicht. So wurde aus juristischer Hoffnung juristisches Versagen.

Nach Schätzungen von Verbraucherzentralen wurden bis zu 15 Prozent der Fälle zwischen 2014 und 2020 nicht weiterverfolgt, obwohl klare Erfolgsaussichten bestanden. Dabei geht es oft um Beträge zwischen 5.000 und 25.000 Euro pro Fall. Das Vertrauen der Mandanten wurde ein zweites Mal erschüttert – dieses Mal nicht von den Versicherern, sondern durch fehlgeleitete anwaltliche Betreuung.

Wie Betroffene jetzt vorgehen sollten:

  • Holen Sie sich Einsicht in Ihre bisherigen anwaltlichen Akte. Sie haben ein Recht auf Herausgabe aller Unterlagen.
  • Prüfen Sie, ob Fristen verpasst wurden oder ob überhaupt ein Mandat wirksam angenommen wurde.
  • Lassen Sie Ihre Ansprüche durch eine spezialisierte Kanzlei erneut prüfen – im Idealfall durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
  • Dokumentieren Sie alle Kontakte mit dem bisherigen Anwalt und sichern Sie E-Mails und Schriftverkehr.
  • Bei Verdacht auf Pflichtverletzung: Ziehen Sie eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer oder eine Schadensersatzklage gegen den bisherigen Anwalt in Erwägung.

Dr. Thomas Schulte weist in diesem Zusammenhang darauf hin: „Nicht jeder, der juristische Hilfe anbietet, verfügt auch über die tiefere Fachkenntnis oder die Erfahrung, um die komplexe Rechtsprechung des BGH richtig anzuwenden. Es braucht Engagement, Fachwissen und Ausdauer, um die Rechte der Verbraucher konsequent durchzusetzen.“

Zahlen und Fakten: Die stille Rückholaktion

Laut Verbraucherschützern könnten bis zu 60 Prozent der zwischen 1995 und 2007 abgeschlossenen Verträge fehlerhafte Belehrungen enthalten. Bei über 20 Millionen abgeschlossenen Policen bedeutet das ein potenzielles Rückabwicklungspotenzial in Milliardenhöhe. Versicherungsunternehmen fürchten nicht ohne Grund einen neuen Prozess-Tsunami – und reagieren häufig mit pauschalen Ablehnungen oder geringen Vergleichsangeboten.

Doch Gerichte wie das OLG Stuttgart, das OLG Celle und das LG Berlin haben klare Linien gezogen: Verbraucherrechte sind durchzusetzen, auch nach Jahren.

Rückabwicklung statt Rückkauf: Ihre Lebensversicherung ist mehr wert, als Sie denken

Ein regulärer Rückkauf bringt oft nur 60 bis 70 Prozent des eingezahlten Kapitals zurück. Ein erfolgreicher Widerruf hingegen kann nicht nur den vollen Prämienbetrag, sondern auch einen Zinsersatz von 3 bis 5 Prozent pro Jahr bringen. Auf 20 Jahre gerechnet können das mehrere tausend Euro Differenz sein.

Warum gerade jetzt handeln?

Zwar kennt das Widerrufsrecht bei fehlerhafter Belehrung keine feste Verjährung, doch in der Praxis können Unterlagen fehlen, Ansprüche verjährt, diskutiert werden oder Beweise schwinden. Darum gilt: je früher Betroffene handeln, desto besser.

Fazit: Ein neues Kapitel für alte Verträge – mit Recht, Vertrauen und Konsequenz

Was einst als Lebenswerk gedacht war, wurde für viele zur Enttäuschung. Lebens- und Rentenversicherungen, die eigentlich Sicherheit geben sollten, entpuppten sich als renditeschwache oder sogar verlustreiche Verträge. Doch mit der Rechtsprechung des EuGH und BGH eröffnete sich eine historische Chance: Die Möglichkeit, über Jahrzehnte hinweg gezahlte Beiträge zurückzufordern – rechtlich sauber, wirtschaftlich sinnvoll und moralisch berechtigt.

Gleichzeitig zeigt die Erfahrung der letzten Jahre: Der Weg zur Rückabwicklung ist kein Selbstläufer. Zu viele Verbraucher haben sich nach dem ersten Hoffnungsschimmer auf die falsche anwaltliche Unterstützung verlassen – und wurden ein zweites Mal enttäuscht. Fehlende Expertise, Nachlässigkeit oder rein profitorientierte Interessen führten in nicht wenigen Fällen dazu, dass gute Chancen ungenutzt verstrichen. Das darf nicht sein.

Deshalb ist es entscheidend, dass Betroffene nicht resignieren, sondern mit gestärktem Bewusstsein und juristischer Unterstützung die eigenen Ansprüche prüfen und durchsetzen. Die gute Nachricht: Es gibt spezialisierte Kanzleien wie die von Dr. Thomas Schulte, die nicht nur die Urteile von EuGH und BGH vorbereitet haben, sondern Mandanten seit Jahrzehnten kompetent, transparent und verlässlich begleiten. Sie kämpfen nicht nur für Rückzahlungen, sondern auch für das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat.

Der klare Appell: Wer zwischen 1995 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat – ob noch laufend, gekündigt oder verkauft – sollte den Vertrag jetzt durch eine fachkundige, erfahrene Kanzlei prüfen lassen. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Das Recht ist auf Ihrer Seite. Und wer einen starken Partner an seiner Seite hat, kann selbst aus alten Fehlern neue Chancen schaffen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 11440 vom 19. Juni 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich