Recht und Gesetz

Negative Schufa-Einträge zu Lasten von Mandanten aussergerichtlich gelöscht – Dr. Schulte und sein Team erneut erfolgreich

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin können weitere Erfolge im Kampf gegen Negativeinträg bei der Schufa Holding AG vermelden. Allein durch die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte konnten drei Negativeinträge für verschiedene Betroffene bei verschiedenen Unternehmen gelöscht werden.

Zu den Einzelheiten:
1. American Express löscht Negativeintrag
Bei den Rechtsanwälten meldete sich der Unternehmer Jan H. Dieser berichtete von einem Negativeintrag, der Firma American Express, den diese in seinem Datenbestand bei der Schufa Holding AG vorgenommen hatte. Da die Sache drängte, beauftragte der Unternehmer H. die Rechtsanwälte sofort und zahlte einen Vorschuss ein. Eine lohnenswerte Investition, wie sich später herausstellte.
Nach einer kurzen Analyse der Problematik fertigten die Rechtsanwälte ein umfangreiches Schreiben an American Express. Hiermit konnte die sofortige Löschung des Negativeintrages erreicht werden. American Express erklärte schriftlich gegenüber den Rechtsanwälten, dass der Eintrag sofort widerrufen werde. Da es dem Mandanten mehr auf die Löschung und nicht auf die Kosten ankam, war die Angelegenheit aus seiner Sicht damit erledigt. Der Basisscorewert des Betroffenen Mandanten stieg nach Löschung des Negativeintrags sprunghaft an. Ein wesentlicher Erfolg, den die Rechtsanwälte hier durch schnelles Eingreifen erzielen konnten.
2. Commerzbank löscht Negativeintrag
Ebenfalls führte eine außergerichtliche Tätigkeit der Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team zur Löschung eines Negativeintrages bei der Schufa Holding AG durch die Commerzbank AG. Der betroffene Mandant hatte bei der Commerzbank AG einen grundpfandrechtlich besichertes Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen. Eine hieraus resultierende Restforderung wurde von der Commerzbank an die SCI Service-Center Inkasso GmbH abgetreten. Mit dieser hatte der Betroffene eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Daher war die Forderung bei Eintragung des Negativmerkmals überhaupt nicht insgesamt fällig, was jedoch eine wesentliche Voraussetzung für einen Eintrag ist.
Um die Angelegenheit kurzfristig zu klären, wandte sich der Betroffene an die Rechtsanwälte, nachdem er den Negativeintrag durch einen Hinweis seiner Hausbank entdeckt hatte. Auch hier führte das außergerichtliche Anschreiben sofort zur Klärung und zu einem Einlenken der Commerzbank AG, die sich über ihre Rechtsanwälte meldete. Die Rechtsanwälte stellten sogar neben der Löschung des Negativeintrags eine Kostenübernahme in Aussicht. Über die Höhe der Kostenübernahme wird noch verhandelt.
3. Comdirekt AG löscht Negativeintrag
Außerdem wurde auch die außergerichtliche Löschung eines Negativeintrages bei der Schufa Holding AG mit der Comdirekt AG verhandelt. Die Bank hatte die Forderung in der Zwischenzeit an ein Inkassounternehmen verkauft, die aus einer Kontoverbindung mit der betroffenen Mandantschaft herrührte. Ein außergerichtlicher Schriftwechsel blieb zunächst ohne Erfolg. Die Comdirekt lehnte die Löschung des Schufa-Negativeintrages ab und wähnte sich weiterhin im Recht.
Erst ein zweites außergerichtliches Schreiben, in dem die Situation noch einmal umfangreich dargestellt und eine vergleichsweise Lösung angeregt wurde, führte dann zum Erfolg. Nach einem Telefonat von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Schulte mit den Hausjuristen der Comdirekt AG, stellten diese den Widerruf des Negativeintrags in Aussicht, wollten jedoch die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte nicht übernehmen.
4. Fazit
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Schulte zieht folgendes Fazit aus den Angelegenheiten: „Es lässt sich hier feststellen, dass viele Schufaeinträge zu Unrecht erfolgen. Die Löschung gelingt meist schon im außergerichtlichen Bereich, wenn es möglich ist, der eintragenden Stelle ihre Rechtsfehler deutlich vor Augen zu führen. Hier ist zunächst einmal eine messerscharfe Analyse der juristischen Ausgangssituation notwendig. Wurden Fehler gefunden, lohnt es sich, hier den Finger in die Wunde zu legen. Dies führt dann oftmals bei der eintragenden Stelle zur Einsicht des Fehlers und zur sofortigen Austragung der Negativmeldung. Dies erspart oft lange Wartezeiten, hilft dem Betroffenen besonders schnell und ist kostengünstig, da lange Gerichtsverfahren vermieden werden können.“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 109 vom 3. August 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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