Neuigkeiten im polnischen Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Architektur / Pixabay

Im Rahmen der nun bereits regulären Seminarveranstaltung zum Thema „Investitionen in Polen“ referierte unsere deutsch-polnische Rechtsanwältin Patrycja Mika über die Reformpläne des polnischen Gesetzgebers zum polnischen Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften. Der polnische Gesetzgeber hat sich zu Ziel gesetzt die Gründung und Führung von Gesellschaften zu vereinfachen und mehr Sicherheit im Rechtsverkehr zu schaffen.

Reform in der Gesetzgebung: Schritt zur Vereinfachung!

Unternehmer in Polen haben eine Vereinfachung der Prozedur der Gründung einer Gesellschaft schon lange erwartet. Der polnische Gesetzgeber versucht mit der Reform den Erwartungen entgegen zu kommen. „Der Zeitpunkt könnte nicht besser sein, vor allem unter dem Hintergrund des neusten Geschäftsklimabericht ‚Doing Business 2015‘ der Weltbank, in dem Polen im Bereich ‚Starting a Business‘ im Vergleich zum Vorjahr um 5 Plätze auf Rang 85 gefallen ist und sich hinter Ländern wie Thailand oder Kolumbien platziert hat“, kommentiert Patrycja Mika.

(Mehr zum Bericht „Doing Business 2015“ – http://www.berlin-adwokat.pl/publikacja.php?id=133-Najlepiej-prowadzi-si%C4%99-biznes-w-Singapurze.-Polska-i-Niemcy-spadaj%C4%85-w-rankingu.)

Die Reform sieht eine bedeutende Änderung im Bereich des Stammkapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor (Sp. z o.o.): die Schaffung des Stammkapitals wird nicht mehr nötig sein. Sollten sich die Gesellschafter doch dazu entscheiden, reicht es, dass das Stammkapital 1 PLN beträgt. Die Idee ist, die Finanzstruktur der Gesellschaft flexibler zu gestallten: die Gesellschafter haben die Möglichkeit der Schaffung von Anteilen ohne Nominal, als Alternative zum traditionellen Modell des Stammkapitals, der durch Anteile mit entsprechendem Nominalwert geteilt wird. Die Anteile ohne Nominal sollen von dem Stammkapital unabhängig sein und das Grundkapital unter eine neuen Bilanzposition darstellen. Dieses Kapital ersetzt das Stammkapital wenn dieses nicht erstellt wird (im Alternativmodel) oder neben dem Stammkapital, wenn sich die Gesellschaft für das Mischmodel entscheidet. Rechtsanwältin Mika: „Das traditionelle Stammkapital wird somit fakultativ. Um den Gläubigerschutz zu stärken musste sich der Gesetzgeber folglich weitere Schutzinstrumente überlegen. “

Reform erweitert Schutzmechanismen: Zahlungsfähigkeitstest und Bildung von Reservekapital

Eines dieser Schutzinstrumente ist der „Zahlungsfähigkeitstest“. Jede Auszahlung der Gesellschaft an die Gesellschafter wird eine Erklärung der Geschäftsführung erfordern, dass die Auszahlung nicht zu einem Verlust der Fähigkeit der Erfüllung von Verbindlichkeiten im Rahmen der üblichen Wirtschaftstätigkeit im Zeitraum von einem Jahr, führt. Die Erklärung muss anhand einer tatsächlichen Prognose erstellt werden. Die Geschäftsführung ist für eine ordentliche Erstellung dieser Prognose gegenüber der Gesellschaft verantwortlich. Die Erklärung hat die Form eines Beschlusses der bei dem Registergericht binnen einer Frist von 7 Tagen vorgelegt werden muss.

Ein weiteres Schutzinstrument ist die Pflicht zur Bildung vom Reservekapital für die zukünftigen Verluste der Gesellschaft. Der Mindestbetrag der Reserve soll 5% der Summe der Verpflichtungen der Gesellschaft betragen, aber nicht weniger als 50.000 PLN. Damit wird ein Puffer geschaffen für die zukünftigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft geschaffen, der an die Größe der Gesellschaft und die Höhe ihrer Verpflichtungen angepasst ist. „Dies konnte sich als effektiveres Schutzinstrument erweisen. Das traditionelle Stammkapital musste grundsätzlich nur 5.000 PLN betragen und war deshalb oft nicht wirklich an die tatsachliche Größe der Unternehmen und die Dimensionen derer Tätigkeit angepasst“, kommentiert Patrycja Mika. Die Pflicht zur Bildung der Reserve besteht nur, wenn tatsächlich ein Gewinn generiert wird und soll 1/10 des Gewinns betragen. Die Reserve kann für die Abdeckung der Verluste genutzt werden ohne die Erforderlichkeit einer entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrages, wie es bei der Kompensierung durch das Stammkapitals, das gleichzeitig gesenkt werden muss, der Fall ist. 

Die Änderungen treten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2015 in Kraft.

For our foreign clients here a summary of the press release in English and Polish:

News in Polish Code of Commercial Companies – Founding a Polish Sp. Z. o. o. for 1 Zloty

The Polish legislation has to target the establishment and operation of companies to simplify and to provide greater security in legal transactions.

Entrepreneurs in Poland expected a simplification of the procedure of setting up a company for a long time. The Polish legislation tried to reform the current law to meet the expectations.

The reform provides a significant change in the area of the capital of a limited liability company before (Sp.): The creation of common stock will no longer be necessary. Should the shareholders choose to, it is sufficient that the capital stock is 1 PLN. The idea is to form the financial structure of the company more flexible: the shareholders have the possibility of creating shares without nominal, as an alternative to the traditional model of the share capital, which is divided by shares with the corresponding nominal value. The shares without nominal should be independent of the share capital and representing the share capital under a new balance sheet item. This capital replaces the capital if it is not created (in the alternative model) or next to the share capital when the company decides for the mixed model .

„This could prove to be a more effective instrument of protection. The traditional capital had basically only 5,000 PLN amount and was therefore often not really adapted to have the actual size of the company and the dimensions of those activities, „says Patrycja Mika from Dr. Schulte und sein Team, based in berlin, Germany. The obligation to recognize the reserve exists only if actually a profit is generated and should be 1/10 of the profit. The reserve may be used to cover the losses without the need for a corresponding change in the social contract, as is the case with the compensation by the capital stock that must be reduced simultaneously.

The changes are likely to be enacted beginning January 1st, 2015.

Summery in Polish:

Nowelizacja kodeksu spółek handlowych – Spółka osobowa- Online – Ułatwienia w procesie zakładania i prowadzenia spółek osobowych W ramach spotkania z zainteresowanymi klientami kancelarii, adwokat Patrycja Mika przedstawiła najistotniejsze zmiany wprowadzone przez reformę kodeksu spółek handlowych. Podczas drugiego spotkania omówiono zmiany dotyczące spółek osobowych. Nowelizacja przewiduje możliwość założenia spółki jawnej oraz spółki komandytowej w Internecie korzystając z wzorca umowy spółki. Wspólnicy spółek będą mieli również możliwość podejmowania uchwał drogą wirtualną za pomocą certyfikowanych podpisów elektronicznych, który udzielany będzie każdemu ze wspólników. Zakładanie spółki w takiej formie będzie również tańsze. Obniżone zostaną opłaty sądowe a wizyta u notariusza nie będzie już konieczna.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1454 vom 27. November 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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