
UNO-Sanktionen und Pflichten der Finanzintermediäre
Kann eine einzelne Änderung einer Sanktionsliste tatsächlich unmittelbare Auswirkungen auf Banken, Vermögensverwalter und sogar einzelne Geschäftsbeziehungen haben? Oder anders gefragt: Wie schnell wird aus einem völkerrechtlichen Beschluss eine konkrete rechtliche Pflicht mit potenziell strafrechtlichen Konsequenzen? Die kurze juristische Antwort lautet: sofort. Genau diese Dynamik zeigt die aktuelle Anpassung der Sanktionsliste

