Der Anwalt der Eltern, das verschwundene Geld und eine Tochter, die den Falschen verklagen will? Wenn Eltern alt werden, Geld verschwindet und die Sorge der Kinder zur Wut wird, liegt der Schuldige scheinbar schnell fest. Doch juristisch zählt nicht das Gefühl der Hilflosigkeit, sondern die harte Frage: Wer hatte den Auftrag, wer nahm das Geld und wer darf es zurückfordern?
Um 6:40 Uhr am Montag, dem 12. Januar 2026, legt Annett Wiesner in Plauen vierzehn Monatsauszüge ihres Vaters nebeneinander auf den Küchentisch und markiert mit Gelb, was nicht nach ihm aussieht. Es sind 23 Überweisungen, zusammen 41.300 Euro, alle an dieselbe Empfängerin: die Lebensgefährtin des 86-Jährigen, der seit dem Sommer in einem Pflegeheim lebt. Sie hat seine Vorsorgevollmacht. Entworfen hat die Urkunde der Anwalt des Vaters.
Den Schuldigen hat die Tochter schnell gefunden. Der Anwalt habe gewusst, wem er da Zugriff verschaffe, sagt sie, und er habe sie nicht gewarnt. Sie will den Anwalt der Eltern haftbar machen.
Sie sucht den Fehler beim Anwalt. Die Spur zum Geld führt woandershin: in die Spalte „Empfänger“.
Das Beispiel ist frei gewählt: Name, Ort und Zahlen sind erfunden, die Rechtslage ist echt.
Hier ist die Antwort, ohne den üblichen Anwaltstrost.
Der Anwalt der Eltern schuldet Treue nur seinem Mandanten (§§ 611, 675 BGB). Kinder sind keine Vertragspartner und haben regelmäßig keine Ansprüche, wenn er vertreten hat, was sein Mandant wollte. Verschwundenes Geld fordert der Elternteil zurück, nach dem Tod die Erben (§ 1922 BGB): von dem, der es abgehoben hat (§§ 666, 667, 812 BGB). Die Frist beträgt drei Jahre ab Kenntnis, gerechnet vom Jahresende (§§ 195, 199 BGB).
Inhalt
Stand: 29.10.2026
Wem schuldet der Anwalt der Eltern die Treue?
Der Anwalt der Eltern schuldet seine Treue dem Menschen, der ihn beauftragt hat, und sonst niemandem. Der Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag über eine Geschäftsbesorgung (§ 611 BGB, § 675 Abs. 1 BGB) mit zwei Vertragspartnern: Anwalt und Mandant. Mehr dazu: Der Anwaltsvertrag: Was sind die Pflichten des Anwalts? Das Berufsrecht verlangt dazu Unabhängigkeit und verbietet es, in derselben Sache widerstreitende Interessen zu vertreten (§ 43a Abs. 1 und Abs. 4 BRAO). Will ein Elternteil keine Betreuung oder eine bestimmte Person bevollmächtigen, muss sein Anwalt das umsetzen, auch gegen die Wünsche der Kinder. Das ist keine Pflichtverletzung, sondern seine Pflicht.
Kinder sind Dritte und haben aus einem fremden Anwaltsvertrag regelmäßig keine Ansprüche. Enge Ausnahmen, in denen ein Vertrag auch Dritte schützt, muss im Einzelfall darlegen, wer sich darauf beruft.
Unsere Wahrheit zu dieser Geschichte:
„Der Anwalt war der Anwalt Ihres Vaters, nicht Ihrer. Er hat die Vollmacht so entworfen, wie Ihr Vater es wollte: für seine Lebensgefährtin. Ihnen musste er davon nichts sagen; seine Verschwiegenheit gilt auch gegenüber der Tochter. Gegen ihn gewinnen Sie nie. Das Geld hat jemand überwiesen, und der Name steht auf jedem Auszug. Ob es Geschenke waren, die Ihr Vater wollte, oder Griffe in fremdes Geld, muss die Bevollmächtigte erklären, mit Rechenschaft und Belegen. Und solange Ihr Vater lebt, ist es sein Anspruch, nicht Ihrer: Kann er ihn nicht mehr selbst verfolgen und spricht etwas dafür, dass die Vorsorgevollmacht missbraucht wurde, regen Sie beim Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer an.“
Was ist eine rechtliche Betreuung, und wann greift sie nicht?
Eine rechtliche Betreuung ist die gerichtliche Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen, der seine Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann (§ 1814 Abs. 1 BGB, in dieser Fassung seit dem 1. Januar 2023). Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden (§ 1814 Abs. 2 BGB). Und sie muss erforderlich sein; kann ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten gleichermaßen besorgen, etwa mit einer Vorsorgevollmacht, scheidet sie aus (§ 1814 Abs. 3 BGB).
Eine abgelehnte Betreuung heißt nicht, dass der Betroffene geschäftsfähig bleibt. Geschäftsunfähig ist, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, der nicht nur vorübergehend ist (§ 104 Nr. 2 BGB). Das kann Jahre später eintreten.
Was ist eine Kontovollmacht, und was darf der Bevollmächtigte?
Eine Kontovollmacht ist die Erklärung des Kontoinhabers, dass eine andere Person gegenüber der Bank über sein Konto verfügen darf: abheben, überweisen, Auszüge einsehen. Rechtlich ist sie eine Vollmacht (§ 167 BGB); sie regelt, was der Bevollmächtigte nach außen kann, nicht, was er darf. Was er darf, folgt aus dem Verhältnis dahinter, unter Angehörigen meist ein Auftrag (§ 662 BGB): Er muss im Interesse des Kontoinhabers handeln, auf Verlangen Auskunft und Rechenschaft geben (§ 666 BGB) und herausgeben, was er erlangt hat (§ 667 BGB). Rechenschaft heißt: eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, mit Belegen, soweit solche üblich sind (§ 259 Abs. 1 BGB).
Die Vorsorgevollmacht geht weiter. Sie soll gerade für den Fall gelten, dass der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, und sie macht eine Betreuung regelmäßig überflüssig (§ 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Wer eine solche Urkunde besitzt und von einem Betreuungsverfahren erfährt, muss das Betreuungsgericht unverzüglich unterrichten (§ 1820 Abs. 1 BGB).
Für Angehörige heißt das: Die Bank prüft in der Regel, ob eine Vollmacht vorliegt, nicht, wofür das Geld ausgegeben wird. Diese Frage stellt erst, wer Rechenschaft verlangen darf.
Wer kann abgehobenes Geld zurückfordern?
Zurückfordern kann nur, wem das Geld gehört: der Elternteil, nach seinem Tod die Erben, auf die sein Vermögen übergeht (§ 1922 Abs. 1 BGB), und zwar von dem, der abgehoben hat. Wer mit Kontovollmacht oder Vorsorgevollmacht über fremdes Geld verfügt, muss Auskunft geben und Rechenschaft ablegen (§ 666 BGB) und herausgeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat (§ 667 BGB). Wer ohne Rechtsgrund Geld erlangt hat, schuldet ebenfalls die Herausgabe (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB); eine Vollmacht, die ein schon Geschäftsunfähiger erteilt hat, ist nichtig (§ 105 Abs. 1 BGB). Wer eine Vollmacht missbraucht, kann zudem Schadensersatz wegen Untreue schulden (§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266 StGB).
Der Anwalt der Eltern steht in dieser Reihe nur, wenn er selbst Geld in Händen hatte. Sonst führt die Spur über die Kontoauszüge: Wer Karte oder Vollmacht hatte, muss erklären, was damit geschah. Nach dem Tod fordern die Erben die Auszüge selbst bei der Bank an; einen Erbschein darf die Bank zum Nachweis der Erbfolge nicht einschränkungslos verlangen (BGH, Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12).
Vorsorgevollmacht missbraucht: Was können Angehörige tun, solange der Elternteil lebt?
Ist eine Vorsorgevollmacht missbraucht worden und lebt der Elternteil noch, können Angehörige beim Betreuungsgericht eine Kontrollbetreuung anregen. Das Gericht bestellt einen Kontrollbetreuer, wenn der Vollmachtgeber wegen Krankheit oder Behinderung seine Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten nicht mehr selbst ausüben kann und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte nicht nach Vereinbarung oder Willen des Vollmachtgebers handelt (§ 1820 Abs. 3 BGB). Der Kontrollbetreuer macht dann die Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten geltend, auch Auskunft und Rechenschaft (§ 1815 Abs. 3 BGB).
Droht dringend eine erhebliche Gefahr für das Vermögen, kann das Gericht anordnen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht mehr ausüben darf und die Urkunde herausgeben muss (§ 1820 Abs. 4 BGB). Eine Anregung kann jeder geben, weil das Gericht einen Betreuer auch von Amts wegen bestellt (§ 1814 Abs. 4 BGB). Auch hier gilt: Gegen den freien Willen des Elternteils wird kein Betreuer bestellt (§ 1814 Abs. 2 BGB). Nach dem Tod endet dieser Weg; dann fordern die Erben selbst.
Welche Fristen laufen, wenn Geld der Eltern verschwunden ist?
Für die Rückforderung abgehobenen Geldes gilt regelmäßig die Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). War der Elternteil geschäftsunfähig und ohne gesetzlichen Vertreter, tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von sechs Monaten ein, nachdem ein Vertreter bestellt ist (§ 210 BGB). Für Annett Wiesner heißt das: Die Uhr läuft nicht für sie, sondern für den Anspruch ihres Vaters. Es zählt, wann er oder ein Vertreter für ihn von den Überweisungen und von der Empfängerin wusste oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte wissen müssen.
Ein Mahnschreiben hält die Frist nicht an; gehemmt wird sie durch Klage oder Mahnbescheid (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BGB) oder durch ernsthafte Verhandlungen über den Anspruch, solange sie laufen (§ 203 BGB). Dieselbe Rechnung gilt für Ansprüche gegen den eigenen Anwalt (Anwaltshaftung: Verjährung für Haftungsansprüche).
Wann lohnt sich ein Anwalt, wenn Geld der Eltern verschwunden ist?
Ein Anwalt lohnt sich, wenn die Kontoauszüge einen Abheber zeigen und der Betrag das Kostenrisiko trägt. Er lohnt sich nicht für einen Prozess gegen den Anwalt der Eltern, der nur vertreten hat, was sein Mandant wollte: Anwaltshaftung setzt eine Pflichtverletzung gegenüber dem eigenen Mandanten voraus und einen Schaden, der gerade daraus folgt. Mehr dazu: Anwaltshaftung: Ihre Rechte als Mandant. Annett Wiesner aus unserem Beispiel hat gegen den Anwalt ihres Vaters keine Chance, aber eine echte Spur: die Kontoauszüge und die Vorsorgevollmacht.
Was sollten Angehörige prüfen, wenn Geld der Eltern verschwindet?
- Kontoauszüge für den ganzen Zeitraum anfordern, als Bevollmächtigter, Betreuer oder Erbe bei der Bank.
- Alle Vollmachten einsammeln: Kontovollmacht, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht. Wer hatte sie, seit wann?
- Vom Bevollmächtigten Auskunft und Rechenschaft verlangen, schriftlich und mit Frist (§ 666 BGB).
- Die Erbfolge klären, mit Testament oder Erbschein; nach dem Tod fordern nur die Erben (§ 1922 BGB).
- Den Tag der Kenntnis festhalten. Vom Jahresende an laufen drei Jahre (§§ 195, 199 BGB); ein Mahnschreiben hemmt nicht, Mahnbescheid oder Klage schon (§ 204 BGB).
- Den Anwalt der Eltern nur ins Visier nehmen, wenn er selbst Geld in Händen hatte.
Die gelben Striche auf Annett Wiesners Küchentisch zeigen nicht auf den Anwalt. Er hat aufgeschrieben, was ihr Vater wollte. Sie zeigen auf einen Namen, 23-mal derselbe. Die Frage, die bleibt, steht nicht in der Vollmacht, sondern in den Kontoauszügen, und beantworten kann sie nur die Frau, an die das Geld ging: Wofür?
Sie haben selbst eine Geschichte?
Schreiben Sie sie mir, so lang sie ist. Ich frage Sie dann nur eines: Soll ich Ihnen den üblichen Anwaltsquatsch erzählen, oder wollen Sie die Wahrheit? Was ich an Ihrer Stelle tun würde und wie Ihre Geschichte endet, schriftlich und zu einem festen Preis, den Sie vorher kennen. Kontakt: dr.schulte@dr-schulte.de
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich den Anwalt meiner Eltern haftbar machen, wenn Geld verschwunden ist?
Regelmäßig nicht. Der Anwaltsvertrag besteht nur zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten (§§ 611, 675 BGB); Kinder sind keine Vertragspartner. Wer vertreten hat, was sein Mandant wollte, hat gegenüber den Kindern keine Pflicht verletzt. Eine Haftung gegenüber Dritten kommt nur in engen Ausnahmen in Betracht.
Darf ein Gericht gegen den Willen eines Elternteils eine Betreuung anordnen?
Nein, nicht gegen den freien Willen. Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung rechtlich nicht besorgen kann, und nie gegen seinen freien Willen (§ 1814 Abs. 1 und 2 BGB).
Wer kann Geld zurückfordern, das vom Konto der Eltern abgehoben wurde?
Der Kontoinhaber selbst, nach seinem Tod die Erben (§ 1922 BGB). Wer mit Vollmacht abgehoben hat, muss Auskunft geben und herausgeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat (§§ 666, 667 BGB). Wer ohne Rechtsgrund Geld erlangt hat, muss es herausgeben (§ 812 Abs. 1 BGB).
Vorsorgevollmacht missbraucht – was tun?
Lebt der Vollmachtgeber noch, können Angehörige beim Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer anregen; er wird bestellt, wenn der Vollmachtgeber seine Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst ausüben kann und konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen (§ 1820 Abs. 3 BGB). Nach dem Tod verlangen die Erben vom Bevollmächtigten Auskunft, Rechenschaft und Herausgabe (§§ 666, 667, 1922 BGB).
Muss ein Bevollmächtigter Abhebungen belegen?
Ja, wenn er aus einem Auftrag Rechenschaft schuldet: Er muss eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben vorlegen und Belege beifügen, soweit solche üblich sind (§§ 666, 259 Abs. 1 BGB). Besteht Grund zu der Annahme, dass die Angaben über die Einnahmen nicht sorgfältig gemacht wurden, kann der Berechtigte eine eidesstattliche Versicherung verlangen (§ 259 Abs. 2 BGB).
Wie lange kann ich abgehobenes Geld zurückfordern?
Regelmäßig drei Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den Umständen und der Person des Schuldners erfahren hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erfahren müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).
Das Beispiel ist frei gewählt: Name, Ort und Zahlen sind erfunden, die Rechtslage ist echt. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.


