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Presse darf den „Grabtourismus" durch Fotoveröffentlichungen nicht fördern

Karlsruhe (jur). Bild-Online durfte nicht Fotos vom Grab des für den Germanwings-Absturz verantwortlichen Co-Piloten veröffentlichten. Denn die Fotoveröffentlichung des Grabes kann den „Grabtourismus“ befördern, so dass trauernde Angehörige beim Aufsuchen des Friedhofs zum „Objekt von Schaulust und Sensationsgier“ werden können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag, 20. November 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 62/17). Die Karlsruher Richter sahen in …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3820 vom 24. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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