Die Rechtsanwälte haben einen weiteren Erfolg im Bereich des Schutzes von Unternehmerpersönlichkeitsrechten erzielt.
Es meldete sich bei den Rechtsanwälten ein bekannter Berliner Unternehmer, über dessen Unternehmen bei der Bewertungsplattform Qype.de negative Äußerungen in Form einer Schmähkritik enthalten waren. Der Kritisierende hatte das Unternehmen als Verbrecher bezeichnet und sich über die Qualität der dortigen Produkte und Dienstleistungen ausgelassen.
Die Rechtsanwälte konnten hier binnen kurzer Frist erreichen, dass der Eintrag des Nutzers durch die Online-Plattform Qype entfernt wurde, da es sich nicht um eine sachliche Meinungsäußerung, sondern vielmehr um Schmähkritik handelte, die lediglich dazu geeignet war, das Unternehmen des hier vertretenen Mandanten verächtlich zu machen.
Hierzu meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte: „Die Angelegenheit zeigt wieder einmal, dass sich Unternehmer nicht alles gefallen lassen müssen. Vielmehr ist es wichtig, regelmäßig das Internet zu überprüfen und sich schnell gegen Schmähkritik zur Wehr zu setzen. Nur so kann man eine saubere Weste behalten. Das Gesetz schützt nicht nur die Einzelperson, sondern auch das Unternehmen, da es auch ein Unternehmerpersönlichkeitsrecht kennt.“
Der ganze Text auch in polnischer Sprache – übersetzt von Dr. Czupryniak Rechtsanwalt LL.M