Trading Betrug: Sorgfalts- und Compliance-Pflichten der Banken
Haftung von Empfängerbanken bei Trading Betrug – Rechtsgedanken von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein sehr breites und schnelllebiges Rechtsgebiet. Insbesondere das Kapitalmarktrecht lebt von der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung. Wurden Sie falsch beraten oder haben bei einer Kapitalanlage Ihr Geld verloren, dann prüfen wir Ihre Ansprüche auf Rückansprüche, Schadenersatz und Haftung.
Ich wurde 2007 von dem Magazin Capital wegen großer Prozesserfahrung in diesem Gebiet empfohlen. Seitdem sind nun ca. 15 Jahre vergangen und entsprechend vielen Mandantinnen und Mandanten konnte ich bei den unterschiedlichsten Sachverhalten helfen.
Auseinandersetzungen mit Sparkassen und Banken gehören zu meinem Tagesgeschäft, denn diese halten sich oftmals sogar nicht an BGH Urteile und suchen immer wieder neue Ausreden. Deshalb geben viele Privatpersonen wegen kleineren Beträgen oft kleinbei und die Methodik der Finanzinstitute ist damit aufgegangen. Hierbei ging es in der Vergangenheit bei den jüngeren BGH Urteilen um Kontoführungsgebühren, aber auch der so genannte Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen spielt immer noch eine große Rolle.
Eine falsche Anlageberatung kann, wie zu Zeiten der Finanzkrise, die damals mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers 2008 begann, ebenfalls zu großen Problemen und Verlusten führen oder geführt haben. Hier gilt es die entsprechenden Beratungsprotokolle wortgenau zu kontrollieren.
Auch bevor Sie irgendeinen Vertrag, eine Geldanlage oder was auch immer unterzeichnen sollten Sie diese unabhängig prüfen lassen, denn Angestellte von Banken und Sparkassen sind ausschließlich profitorientiert geschult. Eine Bank, die Milliardengewinne pro Jahr erwirtschaftet, macht das nicht ohne genau zu wissen, was bei welchen Produkt verdient werden kann – und genau das wird Ihnen angeboten. Die Unternehmen sind keine Wohlfahrtsvereine und haben nicht immer „ihr Bestes“ im Sinn. Rhetorisch perfekt geschult wird quasi „dem Eskimo noch der Kühlschrank verkauft.“ Egal in welchem Alter Sie sind, ob sehr jung, dazwischen oder Seniorin oder Senior. Banken und Versicherungen beraten leider nicht immer ehrlich und fair, denn das Gehalt und der möglicherweise zu verdienende Bonus locken dazu an, eher zu verkaufen als ehrlich zu beraten.
Das bedeutet, dass Ihnen nicht immer die für Sie sinnvollsten Produkte angeboten werden, sondern Ihnen die Produkte verkauft werden, die den Finanzinstituten am meisten Gewinn erwirtschaften. Immer neue Produktnamen, die vielversprechend klingen, werden angeboten, so dass es schwer zu durchschauen ist, welche Chancen, aber vor allem Risiken Anlagen beinhalten können.
Ich vertrete Ihre Rechte bei kleinen Beträgen ebenso strukturiert und gewissenhaft als wenn es um Millionen geht. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit agiere ich energisch und mit Nachdruck gegenüber Sparkassen, Banken und Versicherungen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen bzw. ich das bestmögliche Ergebnis für Sie erreiche.
Ich unterstütze Sie in allen Fragen und Belangen des Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzrecht.
Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele:
Die meisten Mandantinnen und Mandanten nehmen Kontakt zu mir per Telefon, Videotelefonie oder E-Mail auf, denn dann kann ich Sie in den allermeisten Fällen am effektivsten und schnellsten unterstützen.
Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de. Ich freue mich darauf, Ihnen zu dem Thema Bankrecht, Finanzrecht und Kapitalmarktrecht behilflich sein zu dürfen.
Meine Kanzlei finden Sie in Berlin in Marienfelde im Bereich der Bezirke Lankwitz, Lichtenrade, Mariendorf, Schöneberg.
Haftung von Empfängerbanken bei Trading Betrug – Rechtsgedanken von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin.
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