Recht und Gesetz

RWI Skandal – Hintermänner vom Landgericht Dresden zu Haftstrafen verurteilt

Die fünfte große Strafkammer des Landgerichts Dresden hat nach fast einjähriger Verhandlung mit 40 Verhandlungstagen die Hintermänner des Real Wert Invest (RWI) Skandals zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Geschädigte RWI Anleger erfahren ersten Schritt zur Gerechtigkeit durch Landgericht Dresden

Im Jahr 2011 wurde bekannt, dass die Investition in Blockheizkraftwerke der RWI Management GmbH keine gute Idee war. Die Gesellschaft musste Insolvenz anmelden, nachdem Hausdurchsuchungen bei den Verantwortlichen und auch bei Hintermännern der Gesellschaft stattgefunden hatten. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Angelegenheit hat nun in der ersten Instanz gegen sämtliche Angeklagten zu Verurteilungen geführt. Die Geschäftsführer der RWI Gesellschaften Matthias Schmidt und Andreas Schmidt wurden des Betruges in 230 tateinheitlichen Fällen für schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 2 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Der Angeklagte Herr B., ein Hintermann des RWI Tatkomplexes wurde wegen Betruges in 161 tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Ebenfalls verurteilt wurden die Angeklagten Heiko Kuhn und Dirk Reindke. Letztgenannter war ein ehemaliger Geschäftsführer der RWI Management GmbH. Heiko Kuhn wurde wegen Betruges in 127 tateinheitlichen Fällen zu 2 Jahren und 5 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte Dirk Reindke wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Urteile sind nach Information der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtanwälte mbB noch nicht rechtskräftig, da Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt wurde.

Einsicht und Reue bei den RWI Real Wert Invest Verantwortlichen?

In dem Verfahren selber hatte der Angeklagte Herr B. ein vollumfängliches Geständnis betreffend seinen Tatanteil abgelegt. Zudem hatte Herr Buhrow Forderungen von Klägern, die im sogenannten Adhäsionsverfahren geklagt hatten, anerkannt. Dies wurde ihm strafmildernd angerechnet. Strafschärfend wurde jedoch bewertet, dass Herr Buhrow einen erheblichen Eigennutz aus den vereinnahmten Kundengeldern zog.

Ebenso hatte Matthias Schmidt ein Geständnis zu verschiedenen Tatteilen abgelegt, welches zur Überzeugung der Strafkammer von Reue getragen war. Zu Gunsten des Angeklagten Matthias Schmidt wurde besonders berücksichtigt, dass er durch die Täuschung des Hintermannes Friedrich und auch durch die starke Orientierung an dem Mitangeklagten Herr B. nicht alleine die Hauptverantwortung für das entstandene Schneeballsystem trug. Ähnlich bewertete das Gericht auch die Situation des Andreas Schmidt, der hier ebenfalls in der Hauptverhandlung zur umfassenden Aufklärung des Sachverhaltes beitrug und durch Anerkenntnis von Forderung im Adhäsionsverfahren Verantwortung für seine Tat übernommen hatte. Für Herrn Schmidt war ebenfalls zu berücksichtigen, dass er durch die älteren lebenserfahrenen Täter Friedrich und B. in die Tatkomplexe verstrickt wurde.

Auch der Angeklagte Kuhn hatte den objektiven Sachverhalt zum Teil eingeräumt und ebenfalls den Hintermännern Friedrich und B. vertraut. Da Herr Kuhn schon zuvor mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war, musste nun eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet werden.

Am wenigstens verurteilt wurde der ehemalige Geschäftsführer der RWI Management GmbH Dirk Reindke. Diesem hielt das Gericht zugute, dass er den Vorspiegelungen der Angeklagten Friedrich und B. zum Opfer gefallen war. Zudem wurde berücksichtigt, dass die Tathandlung nur wenige Monate umfasste. Da Herr Reindke nicht vorbestraft war, konnte die ausgesprochene Freiheitsstrafe von 2 Jahren ihm gegenüber zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team:
„Die Verurteilungen der Hintermänner des RWI Real Wert Invest Skandals waren zu erwarten. Sie sind aus unserer Sicht als Anlegerschützer noch recht milde ausgefallen. Erfreulich ist die Tatsache, dass nun den geschädigten Anlegern wohl in jedem Fall Schadensersatzansprüche gegen die Schädiger zustehen werden. Inwieweit diese zu einer Entschädigung in Geld führen werden, bleibt natürlich offen. Erfreulich ist auch, dass wegen der strafrechtlichen Verurteilung keine Flucht in die Privatinsolvenz möglich ist. Wir werden bezüglich der von unserer Kanzlei eingereichten Klagen weiterhin berichten.“

 

 

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1358 vom 14. August 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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