Recht und Gesetz

Schufa löscht Eintrag der Linddorff Deutschland GmbH


Wirtschaftliche Beeinträchtigung durch einen negativen Schufa-Eintrag, Verschlechterung der Bonität durch einen niedrigen Score-Wert – Wie ein ungerechtfertigter Schufa-Eintrag durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team für den betroffenen Mandanten erfolgreich zur Löschung gebracht wurde und den Scorewert entscheidend verbessert.

Bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin meldete sich ein ehemaliger Kunde der GE Money Bank GmbH aus Düsseldorf. Dieser sah sich einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG durch die Lindorff Deutschland GmbH ausgesetzt. Die Lindorff Deutschland GmbH ist ein Inkassounternehmen. Zudem war die Forderung auch schon einmal durch die Deutsche IBH GmbH eingetragen worden, es lag eine doppelte Eintragung damit vor. Dies rügten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team mit Schriftsatz vom 26.06.2013 und forderten die Lindorff Deutschland GmbH zur Löschung des Negativeintrages auf. Dieses wurde jedoch mit Schriftsatz vom 23.07.2013 abgelehnt. Dem betroffenen Mandanten war damit wirtschaftlich weiterhin beeinträchtigt.

Weiteres Vorgehen: Klage einreichen!

Daraufhin wurde eine Klage bei dem Landgericht Düsseldorf eingereicht, welche dort unter dem Aktenzeichen 18a O 73/13 geführt wurde. Kurz nach Zustellung der Klage bei der Beklagten meldete sich der betroffene Mandant und teilte erleichtert mit, dass der Eintrag der Lindorff aus dem Datenbestand der Schufa Holding AG gelöscht worden sei. Nach Überprüfung des Score-Wertes sei dieser von 84,50 % auf 98,45 % angestiegen, somit die ist die Bonität des Mandanten wieder hergestellt. In seiner Email schrieb der Mandant folgendes:

„Für den Sinneswandel bei Lindorff dürfte Ihre Klage entscheidend beigetragen haben. Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre hervorragende Arbeit herzlich bedanken.“

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, der die Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht hat, kommentiert dies wie folgt:

„Oftmals ist eine Löschung eines Schufa-Negativeintrages bereits außergerichtlich zu erreichen, was in vielen von unseren Fällen wünschenswert für alle Beteiligten ist. Manchmal muss man jedoch bei einer Weigerung der eintragenden Stelle auch Ernst machen und Klage einreichen. Dies führt in vielen Fällen dann ebenfalls zum Einlenken und erfolgreichen Löschung eines ungerechtfertigten Schufa-Eintrages. In dem hier vorliegenden Prozess muss nur noch über die entstandenen Prozesskosten entschieden werden sowie darüber, ob die eintragende Lindorff Deutschland GmbH in der Zukunft auch zur Unterlassung weiterer Einträge verpflichtet werden kann.“

Was können Betroffene bei einem negativen Schufa-Eintrag tun?

Betroffenen, die ebenfalls nach gekündigten Darlehensverträgen Probleme mit Schufa-Einträgen haben, wird empfohlen, sich an einen Experten im Datenschutzrecht zu wenden. Sollte die Kreditwürdigkeit aufgrund eines ungerechtfertigten negativen Schufa-Eintrages eingeschränkt sein, dann ist den Betroffenen gut geraten gegen den ungerechtfertigten Eintrag zu protestieren. Sinnvoll ist es hierzu Beweise vorzulegen, die die Unbegründetheit des Schufa-Eintrages belegen. Zudem sollte der schriftliche Widerspruch gegen den Schufa-Eintrag unbedingt per Einwurf-Rückschein versendet werden, um den Erhalt bei der Gegenseite sicherzustellen. Falls eine Löschung des negativen Eintrages nicht erzielt werden kann, benötigen die Betroffenen fachkundigen Rechtsbeistand. 

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist auf diesem Gebiet seit mehreren Jahren außergerichtlich, gerichtlich und auch publizierend tätig. Ansprechpartner sind hier Frau Rechtsanwältin Wiest und Herr Rechtsanwalt Dr. Schulte.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1059 vom 27. September 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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