Schufa Recht Interview mit Rechtsanwalt Dr. Schulte, Berlin von Volker Schöne. Der bekannte Wirtschaftsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin ist Gründer der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team. Rechtsanwalt Sven Schulte ist Fachanwalt und spezialisiert auf das Schufa-Recht. Dr. Schulte wurde im Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008 wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung empfohlen.
Was macht die Schufa?
- Sammeln von Daten über Verbraucher:innen: Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt laufend Daten über Verbraucher:innen. Daten werden beispielsweise bereits gespeichert, wenn Sie ein Konto eröffnen. Die SCHUFA speichert Informationen über das Zahlungsverhalten von Millionen von Personen in Deutschland. Dabei werden sowohl positive als auch negative Daten gesammelt. Zu den gespeicherten Daten gehören Personendaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse, Informationen über Konten, Kredite und Verträge, Zahlungsstörungen und Kündigungen, Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, Informationen über missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten, Scorewerte, Bürgschaften, Mobil-Leasingverträge, Mietkäufe, Kreditnutzung und Kredithistorie, sowie positive Daten wie pünktliche Zahlungen. Brisant ist, dass auch gespeichert wird, wie oft und wie lange jemand wo gewohnt hat, da häufige Umzüge als Risikofaktor gelten können. Daten zu Vermögen und Beruf darf die SCHUFA jedoch nicht sammeln.
- Bewerten der Kreditwürdigkeit (Scoring): Anhand der gesammelten Daten berechnet die SCHUFA einen sogenannten „Scorewert“. Das Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren zur Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten, die das zukünftige Verhalten einer Person vorhersagen sollen, im Wesentlichen die Einschätzung der Kreditwürdigkeit. Der Score ist ein Wert zwischen Null und Hundert, der per Computer ermittelt wird und die prozentuale Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls prognostiziert. Je höher der Wert, desto besser ist die finanzielle Prognose bzw. die Bonität. Die genaue Berechnungsmethode oder Scoreformel ist ein Geschäftsgeheimnis der SCHUFA und wird nicht offengelegt. Es gibt positive und negative Faktoren für die Score-Ermittlung, wobei positive Einträge wie bestehende Girokonten oder Kredite im üblichen Maß positiv gewertet werden können. Für jede Branche (z.B. Kreditwirtschaft, Versandhandel, Telekommunikation) ermittelt die SCHUFA einen eigenen Score.
- Bereitstellung von Daten und Scores an Vertragspartner: Die SCHUFA stellt die gesammelten Daten und die berechneten Scorewerte der Wirtschaft zur Verfügung. Die Kunden und Mitglieder der SCHUFA sind vor allem Unternehmen, die Kredite oder Verträge mit langen Laufzeiten gewähren. Die Daten werden an Vertragspartner wie Banken, Mobilfunkanbieter und Vermieter weitergegeben, um diesen bei ihren Entscheidungen über Kreditvergabe, Mietverträge oder andere Finanzdienstleistungen zu helfen. Täglich werden laut SCHUFA über 500.000 Auskünfte erteilt. Die Übermittlung von Negativmerkmalen unterliegt dabei strengen Bedingungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Beeinflussung der finanziellen Handlungsfähigkeit: Ein schlechter SCHUFA-Eintrag oder ein niedriger Score kann schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Er schränkt die persönliche und wirtschaftliche Handlungsfreiheit stark ein und kann zu Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Krediten, der Wohnungssuche, dem Abschluss von Handy- oder Leasingverträgen sowie Einschränkungen bei Bankdienstleistungen führen. Dies wird teilweise als „wirtschaftlicher Ausschluss“ oder sogar mit der „Pest im Mittelalter“ verglichen. Die SCHUFA hat eine erhebliche Macht im deutschen Finanzsystem und beeinflusst maßgeblich das Leben vieler Verbraucher:innen, was auch metaphorisch als „mehr Macht als die Schwiegermutter“ beschrieben wird.
Zusammenfassend sammelt und bewertet die SCHUFA als private Wirtschaftsauskunftei Bonitätsdaten von Verbraucher:innen, um diese Daten in Form von Auskünften und Scores an ihre Vertragspartner in der Wirtschaft weiterzugeben. Diese Tätigkeit dient der Risikobewertung für die Kreditgeber, hat aber gleichzeitig erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit und das Leben der betroffenen Personen. Die Tätigkeit der SCHUFA unterliegt den Regelungen der DSGVO und des BDSG.
Wie kann Dr Schulte bei Schufa Problemen helfen?
- Prüfung von SCHUFA-Einträgen: Dr. Schulte und sein Team können die Rechtmäßigkeit von SCHUFA-Einträgen prüfen. Sie können in einer kostenfreien Ersteinschätzung feststellen, ob die Voraussetzungen für einen Negativeintrag, insbesondere nach § 31 Abs. 2 BDSG (vormals § 28a Abs. 1 BDSG), erfüllt sind.
- Identifizierung und Anfechtung fehlerhafter Einträge: Er hilft Ihnen dabei, fehlerhafte oder unberechtigte Einträge zu identifizieren und anzufechten. Dies ist entscheidend, da unberechtigte Einträge erhebliche Auswirkungen auf Ihre finanzielle Freiheit haben können. Ein Beispiel ist ein negativer Eintrag aufgrund einer bereits verjährten Forderung.
- Aufforderung zur Löschung: Dr. Schulte kann die SCHUFA oder die meldenden Unternehmen zur Löschung unberechtigter Einträge auffordern. Oftmals reicht bereits ein anwaltliches Schreiben aus, um die Unternehmen zum Einlenken zu bewegen.
- Durchsetzung des Löschungsanspruchs: Er unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, insbesondere wenn eine Forderung bereits beglichen wurde oder nie berechtigt war.
- Einlegung von Widerspruch: Er kann Ihnen helfen, Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen, falls besondere Umstände vorliegen.
- Gerichtliche Schritte und einstweilige Verfügung: Wenn außergerichtliche Bemühungen nicht zum Erfolg führen oder es besonders eilig ist, kann Dr. Schulte gerichtliche Schritte einleiten. In dringenden Fällen, z. B. wenn Ihnen durch einen negativen Eintrag ein Schaden droht (wie bei einer bevorstehenden Baufinanzierung), kann er schnell handeln und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht einreichen. Hierfür ist schnelles Handeln Ihrerseits wichtig. Beispiele für erfolgreiche gerichtliche Verfahren seiner Kanzlei werden genannt.
- Vertretung gegenüber Banken und Inkassounternehmen: Dr. Schulte hat Erfahrung im Umgang mit Banken (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank, Ikano Bank, Consors Finanz, Targobank), Telekommunikationsanbietern (z.B. Vodafone, Telekom) und Inkassounternehmen (z.B. Pair Finance, Konsul Inkasso GmbH). Er kann ein Einlenken der Gegenseite im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erreichen.
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn Ihnen durch einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist, unterstützt Dr. Schulte Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO. Dies kann sowohl finanzielle als auch immaterielle Schäden (wie Stress, Unsicherheit, Rufschädigung) umfassen. Er weist darauf hin, dass der EuGH entschieden hat, dass bereits der Kontrollverlust über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden begründen kann [Previous conversation].
- Hilfe in speziellen Situationen: Er hat Mandanten geholfen, deren Einträge trotz Restschuldbefreiung bestanden, oder die unter Betreuung standen, als der Eintrag erfolgte. Er hilft auch bei unberechtigten Forderungen oder wenn mit einem Negativeintrag gedroht wird, obwohl eine Forderung bestritten wurde. Er kann bei Problemen im Zusammenhang mit der Eintragung „Nichtabgabe der Vermögensauskunft“ helfen.
- Bundesweite Vertretung und digitale Abwicklung: Seine Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit und bietet eine schnelle, digitale Bearbeitung der Fälle an.
Dr. Schulte ermutigt Betroffene, aktiv zu werden und sich nicht einschüchtern zu lassen, da die Rechtslage Verbraucher schützt, man diese Rechte aber konsequent durchsetzen muss. Er betont, dass rechtliche Unterstützung oft der einzige Weg ist, um Banken und Auskunfteien zur Verantwortung zu ziehen.
Sie können Dr. Schulte und sein Team telefonisch unter 030 – 22 19 220 20 oder per E-Mail (dr.schulte@dr-schulte.de oder valentin.schulte@dr-schulte.de oder law@meet-an-expert.com) kontaktieren oder über seine Website www.dr-schulte.de.
Was sind die neusten Entwicklungen im Schufa Recht?
In jüngster Zeit gab es mehrere bedeutende Entwicklungen im Bereich des SCHUFA-Rechts, die vor allem durch neue Gerichtsurteile und die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geprägt sind.
Hier sind die wichtigsten Neuigkeiten:
- Klarstellung der Speicherfristen durch das OLG Köln (15 U 249/24): Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10. April 2025 stellt einen Richtungswechsel in der Rechtsprechung dar. Es besagt, dass private Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA Informationen über Zahlungsstörungen, die auch im öffentlichen Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO) eingetragen sind oder dort eingetragen werden könnten, nicht länger speichern dürfen, wenn die vollständige Begleichung (Befriedigung) des Gläubigers gemeldet worden ist.
- Dieses Urteil beruht maßgeblich auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Dezember 2023 (C-26/22). Der EuGH hatte entschieden, dass private Auskunfteien Daten aus öffentlichen Registern (konkret: Insolvenzregister) nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Register selbst.
- Das OLG Köln überträgt diese EuGH-Grundsätze auf Einträge im Schuldnerverzeichnis. Das Gericht argumentiert, dass das Schuldnerverzeichnis denselben Zweck verfolgt wie das Insolvenzregister (Information von Gläubigern und Gerichten, Ermöglichung erneuter Beteiligung am Wirtschaftsleben nach Begleichung) und es keinen Grund gibt, den Schuldner im Schuldnerverzeichnis anders zu behandeln als einen Insolvenzschuldner.
- Das OLG Köln weicht damit von der bisherigen Auffassung mehrerer anderer Oberlandesgerichte ab [119, Previous conversation].
- Die bisher übliche dreijährige Speicherfrist für erledigte Forderungen wird durch diese Rechtsprechung in Frage gestellt zugunsten einer unverzüglichen Löschung nach Begleichung, wenn die Eintragung einer solchen im Schuldnerverzeichnis entspricht oder entsprechen könnte. Selbst die seit dem 1. Januar 2025 geltenden, genehmigten Verhaltensregeln der Auskunfteien, die eine Speicherung von 18 Monaten für ausgeglichene Forderungen vorsehen, können nach Ansicht des OLG Köln dieser europarechtlichen Auslegung nicht entgegenstehen.
- Stärkung des Anspruchs auf Immateriellen Schadensersatz: Neuere Urteile bekräftigen und präzisieren den Anspruch auf Schadensersatz gemäß Artikel 82 DSGVO bei rechtswidriger Datenverarbeitung durch die SCHUFA oder meldende Unternehmen.
- Wichtige Urteile, wie das des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Januar 2025 (VI ZR 183/22), stellen klar, dass bereits der Kontrollverlust über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden begründen kann [Previous conversation, 28, 37, 41]. Ein konkreter wirtschaftlicher Schaden muss nicht zwingend nachgewiesen werden [28, Previous conversation].
- Das OLG Köln sprach dem Kläger im genannten Urteil 500 € immateriellen Schadensersatz zu und begründete dies unter Verweis auf das BGH-Urteil vom 28. Januar 2025. Die unrechtmäßige Speicherung und Übermittlung wirkte sich abträglich auf den sozialen Geltungsanspruch aus.
- Andere Gerichte sprachen ebenfalls Schadensersatz zu, z. B. das LG Mainz 5.000 € und das OLG Hamburg bis zu 4.000 € bzw. 2.500 € in anderen Fällen.
- Verschärfte Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Einträgen: Gerichte legen Wert auf die Einhaltung der Voraussetzungen für Negativeinträge nach § 31 Abs. 2 BDSG (vormals § 28a Abs. 1 BDSG).
- Eine Forderung darf in der Regel erst gemeldet werden, wenn der Schuldner mindestens zweimal gemahnt wurde und die Forderung nicht bestritten hat.
- Der BGH stellte klar, dass eine SCHUFA-Meldung unzulässig ist, solange eine Forderung vom Kunden bestritten wird. Die Weitergabe von Daten bei strittigen Forderungen verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
- Auch Verfahrensfehler von Banken, Inkassounternehmen oder Telekommunikationsanbietern bei der Datenübermittlung können dazu führen, dass Einträge gelöscht werden müssen. Eine Bank muss beispielsweise nachweisen können, dass sie die Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Kunden geprüft hat.
- Kürzere Speicherfrist für Restschuldbefreiung: Die SCHUFA hat unabhängig von einem spezifischen Gerichtsurteil die Speicherfrist für die Erteilung einer Restschuldbefreiung von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Dies geschah nach Ankündigung am 28. März 2023 und wurde auch rückwirkend umgesetzt.
- Zunehmende Kritik und geplante Reformen: Die Transparenz des Scoring-Verfahrens und die Speicherpraxis der SCHUFA stehen weiterhin in der Kritik von Verbraucherschutzorganisationen. Es gibt Bestrebungen und Gesetzesinitiativen, die Transparenz zu erhöhen und die Rechte der Verbraucher zu stärken. Möglicherweise sollen künftig auch Wohnort und häufige Umzüge nicht mehr score-relevant sein.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die jüngsten Entwicklungen, insbesondere durch das OLG Köln und den BGH, führen zu einer erheblichen Stärkung der Verbraucherrechte im Umgang mit der SCHUFA. Sie setzen die Auskunfteien und die meldenden Unternehmen unter Druck, ihre Datenverarbeitungspraktiken strenger an den Vorgaben der DSGVO und der nationalen Gesetze auszurichten und fordern insbesondere eine schnellere Löschung erledigter Daten sowie die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatz bei unrechtmäßigen Einträgen.
Da die Rechtsprechung in diesem Bereich ständig in Bewegung ist, kann die Unterstützung durch einen spezialisierten Fachmann (wie Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte) ratsam sein, um die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen. Er kann bei der Prüfung der Einträge, der Anfechtung fehlerhafter Daten, der Forderung nach Löschung und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen helfen, notfalls auch gerichtlich.
Das Interview mit Dr. Thomas Schulte macht deutlich: Verbraucher sind der SCHUFA nicht schutzlos ausgeliefert. Dank neuerer Urteile und gestärkter Datenschutzrechte haben Betroffene heute mehr Möglichkeiten denn je, sich gegen fehlerhafte oder veraltete SCHUFA-Einträge zur Wehr zu setzen. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team bieten eine spezialisierte rechtliche Unterstützung, um unberechtigte Einträge effektiv zu löschen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen und die eigene finanzielle Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Wer eine kompetente Ersteinschätzung oder eine bundesweite Vertretung im SCHUFA-Recht sucht, findet in Dr. Schulte und seinem Team erfahrene Partner an seiner Seite. Es lohnt sich, die eigenen Rechte konsequent einzufordern – für mehr finanzielle Freiheit und einen fairen Umgang mit sensiblen Daten.