Dr. Thomas Schulte Aktenzeichen! Juristische Information

Schutz gegen schlechte Bewertungen

Scheinpatient bewertet Arzt – Versuch die Internetbetreiber oder Suchmaschinen in die Haftung zu nehmen scheitert.

Ein Zahnarzt klagte gegen den Suchmaschinenbetreiber Google vor dem Landgericht Augsburg. Das Landgericht verweigerte allerdings die Hilfe gegen den übermächtigen Konzern (18.08.2017, 22 O 560/17).

Internetbewertungen sind nicht zu unterschätzen

Ein Scheinpatient hatte den Arzt mit einem Stern auf Internetseiten bewertet, die der Konzern für Uferbewertungen vorhält. Internetbewertungen sind sehr wichtig und daher Teil heftiger juristischer Auseinandersetzungen. Fast alle Patienten unter 65 Jahre (darüber Tendenz stark steigend) nutzen für die Meinungsbildung und Information das Internet, um Behandlungsmethoden oder Mediziner einschätzen zu können.

Was tun bei „Fake – Bewertungen“? – Freie Meinungsäußerung

Dabei sind „Fake-News“ und „Fake-Bewertungen“ extrem ärgerlich, zumal das Internet die Möglichkeit bietet die Identität des Autors bewusst geheim zu halten. Da der eigentliche Autor aber nicht belangt werden kann, versucht man Internetseitenbetreiber oder Suchmaschinen in die Haftung zu nehmen. Der Zahnarzt argumentierte, dass ein Scheinpatient die schlechte Bewertung gegeben habe. Die Bewertung enthielt keinen Textkommentar – nur den dürftigen einen Stern. Die sonstigen Bewertungen in Textform mit Sternen waren allesamt positiv. Google weigerte sich die Daten des Users herauszugeben noch wollte es die Bewertung löschen. Das Landgericht Augsburg sah keinen Grund für die Löschung. Es sei eine freie Meinungsäußerung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung zulässig.

Fazit: Im Grunde bedarf es klarer gesetzlicher Regelungen für diese Fragen.

Die Bundesregierung hat in der aktuellen Legislaturperiode jedenfalls mit dem „Facebook“ Gesetz einen ersten Schritt getan.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 2387 vom 18. August 2017 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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