Recht und Gesetz

Schweizer Swiss Asset Management Group AG kurz SAM AG– Verhandlungen schreiten voran

von Helena Winker, Rechtsanwältin in Berlin – Ungefähr 4.500 Anleger hatte der im Jahre 2012 amtlich geschlossenen SAM AG Darlehen gewährt, deren Rückzahlung durch die Schweizer Liquidatoren der Gesellschaft mehr als fraglich ist.

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertritt viele der Geschädigten der SAM AG und hat erfolgreich Prozesse gegen Beteiligte geführt und diese bereits höchstrichterlich mit Musterurteilen abgeschlossen.
 
Im Rahmen der Verhandlungen rund um die Sicherung der Rückzahlung der Darlehen mit einer möglichst hohen Quote sind in der Vergangenheit dutzende von Gesprächen und Verhandlungen geführt worden, um mit den Beteiligten (Darlehensnehmern, Vertrieben, Rechtsanwälten und Verantwortungsträgern) sinnvolle Lösungen zu erarbeiten mit dem Ziel, den Schaden möglichst gering zu halten.

Eine erneute Verhandlungsrunde in den Räumen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Pforr, der für die Gesellschaft Conversio Aidlingen GmbH verhandelt, am 10.10.2014 brachte weitere Annährungen der Positionen. Die Conversio Aidlingen will sämtlichen Darlehensnehmern und Vertrieben ein Angebot unterbreiten, die Ansprüche zu koordinieren und zu bündeln. Der Rechtsanwalt Dr. Schulte dazu: „Mir geht es darum, meinen Mandanten zu helfen, ihre Gelder zurückzuerhalten. Wir warten jetzt auf das endgültige Angebot der Conversio Aidlingen. Die bisherigen Bedenken rund um wirtschaftliche Tragkraft der Lösung sind ausgeräumt, nachdem die Wünsche und Anregungen unserer Juristen berücksichtigt wurden.“ In der Woche ab dem 13.10.2014 sollen die Vertragsentwürfe uns zu geleitet werden, die wir dann sofort an unsere Mandanten weiterleiten werden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1409 vom 13. Oktober 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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