SHEDLIN Beteiligungsfonds Chinese Property 1, Latin American Property 1 und New European Frontiers 3 – Risiko vor Totalverlust wächst – Was haben die Anleger zu erwarten?
Nachdem die SHEDLIN Geschäftsführungs GmbH verlautbarte, dass hinsichtlich des SHEDLIN Chinese Property 1 Mitte Januar 2015 konkretere Angaben und Aussagen zu dem weiteren Prozedere des Fonds und auch bezüglich des SHEDLIN Latin American Property 1 Fonds belastbare Aussagen erst im Monat Februar getroffen werden können, bangen die betroffenen Anleger weiter um ihre Einlagen. Die SHEDLIN Capital AG, Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg (HRB 23832) agierte als Emissions- und Investmenthaus und bewarb als dieses zahlreiche Beteiligungsfonds für interessierte Kapitalanleger. Die Wachstumsmärkte wie Asien, Osteuropa, Afrika, Lateinamerika und der Mittlere Osten wurden durch das Unternehmen für die Anleger als äußerst interessant beworben. Die Sicherheit des Investments wurde für die Anleger in den Fokus gesetzt, genauso sollte das Investment als Altersvorsorge dienen.
Die Informationen zum SHEDLIN New European Frontiers 3 Fonds fielen verhältnismäßig spärlich aus.
So verkündete die SHEDLIN Geschäftsführungs GmbH:
„Im NEF 3 ergab der erste Überblick, dass die Investitionen in die ERA-Einkaufszentren in Iasi und Oradea etwas mehr Zeit erfordern werden, als das Engagement in das Bürocenter „CASCADE“ in Bukarest. Die Krise in der Ukraine verleitet Investoren und Banken zu mehr Vorsicht und Zurückhaltung in der osteuropäischen Region.“
Was heißt das? Mit dieser Aussage ist für die Anleger relativ wenig anzufangen. Beruhigen tut dies jedoch nicht. Rechtsanwältin Helena Winker, von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB kann die große Verunsicherung der betroffenen Anleger der sieben Shedlin Beteiligungsfonds verstehen. „Was ist wohl unter „etwas mehr Zeit“ zu verstehen? Beobachtet man die politische Lage in der Krisenregion Ukraine, so sind auch hier keine Besserungen zeitnah zu erwarten. Im Gegenteil, die Situation hat sich zugespitzt. Dies hat natürlich auch für die Wirtschaft sowie für in der Krisenregion getätigte Investitionen erhebliche Auswirkungen“, so Rechtsanwältin Winker.
Trotzdem versucht die SHEDLIN Geschäftsführungs GmbH Optimismus zu verbreiten und meint, „dass die von Charlemagne als Asset Manager verwalteten Investments auf Projektebene die geplanten Erfolge erzielen [werde], wenn auch im Einzelfall mit zeitlicher Verzögerung.“.
Shedlin Capital AG und deren Beteiligungsgesellschaften – Fragen Zukunftschancen und Entwicklung für betroffene Anleger
Die Beteiligungsgesellschaften CP 1, LAP 1 und NEF 3 gehören zu den sieben Beteiligungsgesellschaften des Emissions- und Investmenthauses SHEDLIN Capital AG aus Nürnberg. Komplementärin der jeweiligen Fonds ist die SHEDLIN Management GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Landwehr, mit Sitz in der Breslauer Straße 396 in 90471 Nürnberg. Die GmbH & Co. KG sah eine Treuhandbeteiligung vor. Als Treuhandgesellschaft ist hier die AUREUS Treuhand GmbH für die Anleger tätig geworden.
Mittlerweile melden sich immer mehr besorgte Anleger bei der Verbraucherkanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB in Berlin, welche sich mit den Beteiligungen rund um die SHEDLIN Capital AG bereits intensiv auseinandergesetzt und hier aufgrund der Vielzahl der Anfragen eine Interessengemeinschaft gegründet hat. „Dass der eine oder andere Fonds sich unter der Prospektverantwortlichen SHEDLIN Capital AG wenig erfolgversprechend entwickelte, war bereits seit längerer Zeit bekannt. Doch eine Welle der Verunsicherung der Anleger trat erst das vorläufige Insolvenzverfahren der Muttergesellschaft mit Bekanntgabe vom 26. November 2014 los“, so Rechtsanwältin Winker.
Sicherheit und Risiko Beteiligung Shedlin-Fonds?
Den Anlegern wurde immer wieder im Rahmen der Beratungsgespräche betont, dass es sich bei den angebotenen Beteiligungen um eine sichere, risikoarme und rentable Beteiligung handele. Viele nun schwer betroffene Anleger haben in diesem Glauben ihr Vermögen zur Altersabsicherung investiert und müssen nun hierum bangen. Eine ordnungsgemäße Aufklärung über die tatsächlichen Risiken ist nur selten erfolgt. Schließlich müssen sich spätestens jetzt die Anleger der Tatsache bewusst werden, dass sie durch ihre Beteiligung an einem der SHEDLIN-Fonds stets mit einem Totalverlustrisiko rechnen müssen.
Fazit: Geltendmachung von Ansprüchen für geschädigte Shedlin – Anleger
Sollte ein solcher Totalverlust eintreten, können die geschädigten Anleger Schadensersatzansprüche nicht nur gegen die Komplementäre, sondern auch gegen die Treuhandgesellschaft stellen. Auch kommen Ansprüche gegenüber der Beteiligungsgesellschaft selbst in Betracht, die es notfalls gerichtlich durchzusetzen gilt. Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB haben eine Anlegergemeinschaft für betroffene Shedlin Anleger gegründet, weiter Informationen unter dr.schulte@dr-schulte.de