Handyverträge führen immer wieder zu Problemen zwischen dem Kunden und dem Telekommunikationsanbieter. Meist treten diese Probleme zum Vertragsende auf.
In dem Fall, der die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin kürzlich erreichte, hatte eine 24-jährige Frau einen günstigen Mobilfunkvertrag bei Vybemobile abgeschlossen. Vybemobile ist eine Marke der E-Plus Service GmbH & Co. KG aus Potsdam. Zum Ende der Vertragsbeziehung kam es zu unterschiedlichen Kontaktaufnahmeversuchen seitens der Mandantin, die sich selbst nach Potsdam begab, um dort Mitarbeiter der Vybemobile zu erreichen. Diese gelang ihr jedoch nicht in dem vorgestellten Ausmaße. Die Mandantin kündigte daraufhin den Mobilfunkvertrag zum Laufzeitende fristgemäß. Die Kündigung wurde jedoch seitens Vybemobile nicht akzeptiert. Es wurden weitere Gebühren geltend gemacht. Dies endete letztendlich in einer Klage der SNT Inkasso- und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG gegen die 24-jährige Mandantin vor dem Amtsgericht Spandau.
Verschlechterung der Bonität – Basisscore sinkt
Zudem trug die SNT Inkasso- und Forderungsmanagement GmbH für die E-Plus Service GmbH & Co. KG einen Betrag von 282,00 € bei der Schufa Holding AG als Negativeintrag mit Ereignisdatum 21.09.2012 ein. Ein weiterer Eintrag in Höhe von 335,00 € erfolgte zum 15.10.2012. Der Basisscore der betroffenen Mandantin verschlechterte sich auf 16 %.
Hierauf wandte sich die betroffene Mandantin an Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Gründungspartner der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, den sie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen vor dem Amtsgericht Spandau und auch in Bezug auf den Schufa-Negativeintrag beauftragte. Bei dem ersten Gerichtstermin kam es zu keiner Entscheidung, da die Klage aus Sicht des Amtsgerichts Spandau bereits unschlüssig war. Ein weiterer Verhandlungstermin wurde festgesetzt.
Erfolgreiche Löschung
Auf das Schreiben der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team reagierte die SNT Inkasso über deren Rechtsanwälte und ließ mitteilen, dass Ansprüche auf Löschung der Schufa-Einträge nicht bestehen würden, weiterhin wurde jedoch mitgeteilt, dass die SNT den Eintrag im Auftrag der E-Plus Service GmbH & Co. KG aus Kulanz zur Löschung gebracht habe. Dies konnte die Abfrage der Daten der betroffenen Mandantin unter meine-schufa.de bestätigen. Der Scorewert der betroffenen Mandantin stieg rapide an und zwar auf einen Basisscore von 95,76 %, damit war die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wieder hergestellt.
Den Vorgang kommentiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Schulte wie folgt: „Bei geringen Forderungshöhen machen sich Telekommunikationsunternehmen oftmals nicht die Mühe, eine vernünftige Eintragungspraxis, die aber nach § 28 a Abs. 1 BDSG notwendig wäre, auch durchzuführen. Diese Fehler führen dann dazu, dass der Betroffene meist gar nichts von dem Schufa-Negativeintrag weiß und diesen auch nicht verhindern kann. Ein solch rechtswidriges Vorgehen gehört selbstverständlich zu einem Anspruch auf Widerruf des Schufa-Eintrages. Ist dem Betroffenen Schaden durch die Negativeintragung entstanden, kann auch nach § 7 BDSG ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.“
Betroffene, die Negativeinträgen von Banken, Inkassounternehmen oder auch Telekommunikationsdienstleistern ausgesetzt sind, sollten sich in jedem Fall an einen Spezialisten wenden, der Erfolge im Bereich der Löschung von Schufa-Negativeinträge ausweisen kann. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist seit mehreren Jahren in dem Bereich Schufa-Recht und Datenschutz tätig und konnte bereits zahlreichen Betroffenen helfen. Rechtsanwalt Dr. Schulte publiziert wichtige Entscheidungen bereits seit Jahren in der Zeitschrift Verbraucher und Recht. Erst kürzlich erschien in der Juniausgabe der Verbraucher und Recht des Jahrganges 2013 sein Artikel „Zur Rechtswidrigkeit doppelter Negativ-Einträge bei der Schufa Holding AG“.
Was tun bei einem negativen Schufaeintrag?
Bei einem negativen Schufa-Eintrag gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können. Zunächst ist es wichtig, Ihre Schufa-Daten regelmäßig zu überprüfen und mindestens einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge zu kontrollieren. Fehlerhafte Einträge kommen häufiger vor als gedacht.
Handeln Sie sofort, wenn Sie fehlerhafte oder unrechtmäßige Einträge entdecken. Zögern Sie nicht, da Zeit ein entscheidender Faktor sein kann.
Erheben Sie umgehend schriftlich Einspruch bei der Schufa und der Stelle, die den Eintrag gemeldet hat. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihren Standpunkt untermauern (z. B. Verträge, Zahlungsnachweise).
Setzen Sie der Schufa eine Frist zur Klärung des Sachverhalts (z. B. zwei bis vier Wochen).
Fordern Sie die Löschung unrechtmäßiger Einträge unter Berufung auf Ihr „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß Artikel 17 DSGVO.
Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO, wenn eine besondere Situation vorliegt. Beschreiben Sie Ihre Situation konkret und detailliert und legen Sie Belege bei.
Wenn die Schufa nicht auf Ihren Einspruch reagiert oder den Eintrag nicht entfernt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen. Die Adressen der jeweiligen Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Bei Bedarf können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Löschung des Eintrags zu erzwingen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein Anwalt kann prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Eintrag (§ 31 Abs. 2 BDSG) erfüllt waren.
Sie können sich auch an den Ombudsmann der Schufa wenden. Dies ist eine für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, die bei Differenzen oder Missverständnissen zwischen Verbrauchern und der Schufa neutral und schnell den strittigen Vorgang überprüft.
Bei unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Fehlerhaftigkeit des Eintrages kann das Bestreiten des Eintrages bei der Schufa kenntlich gemacht werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Eintrag bis zur Klärung des Sachverhalts gesperrt wird und anfragenden Unternehmen von der Schufa nicht mitgeteilt wird. Während der Sperrung darf die Schufa den Eintrag nicht weitergeben.
Dokumentieren Sie alle Schritte und die gesamte Korrespondenz sorgfältig.
Beachten Sie, dass negative Einträge in der Regel drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht werden (§ 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG). Bei Einträgen zur Restschuldbefreiung beträgt die Speicherfrist seit dem 28. März 2023 nur noch sechs Monate.
Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit eines negativen Schufa-Eintrages liegt grundsätzlich bei der eintragenden Stelle. Die Schufa selbst prüft die ihr mitgeteilten Daten in der Regel nicht auf Aktualität.
Gerichtsurteile zeigen, dass bei unberechtigten negativen Schufa-Einträgen Schadensersatzansprüche bestehen können.
Was tun bei einem schlechten Score?
Ein schlechter Schufa-Score kann Ihre Möglichkeiten bei Kreditanträgen, Mietgesuchen, Handyverträgen und Online-Käufen einschränken. Der Schufa-Score ist ein Wahrscheinlichkeitswert, der prognostiziert, wie wahrscheinlich Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen werden. Er wird anhand verschiedener Faktoren berechnet.
Hier sind einige Schritte, die Sie bei einem schlechten Schufa-Score unternehmen können:
- Überprüfen Sie Ihre Schufa-Daten regelmäßig. Fordern Sie mindestens einmal jährlich kostenlos eine Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO an. Achten Sie auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge, da Fehler häufig vorkommen können.
- Beanstanden Sie falsche Einträge sofort schriftlich. Wenden Sie sich sowohl an die Schufa als auch an das Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihren Standpunkt belegen (z. B. Verträge, Zahlungsnachweise). Fordern Sie die Löschung oder Berichtigung falscher Daten. Die Schufa muss den Eintrag sperren, solange die Fehlerhaftigkeit geprüft wird und darf ihn nicht weitergeben.
- Leisten Sie pünktliche Zahlungen. Ihre Zahlungsmoral ist ein wichtiger Faktor für einen guten Score. Richten Sie Daueraufträge ein, um keine Zahlungen zu vergessen.
- Reduzieren Sie die Anzahl Ihrer Kreditanfragen. Häufige Anfragen können sich negativ auswirken. Nutzen Sie bei der Kreditrecherche Konditionenanfragen statt Kreditanfragen, da diese Ihren Score nicht beeinträchtigen.
- Vermeiden Sie zu viele Kreditkarten und Konten. Ein Übermaß an Finanzprodukten kann negativ bewertet werden. Schließen Sie unnötige Konten und Karten.
- Überwachen Sie Ihre Daten regelmäßig. Kontrollieren Sie Ihre Schufa-Daten in regelmäßigen Abständen, um sicherzustellen, dass keine Fehler auftreten.
- Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit negativer Einträge. Ein negativer Eintrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 31 Abs. 2 BDSG zulässig. Dazu gehört, dass die Forderung fällig und unbestritten ist und Sie mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurden.
- Beachten Sie die Löschfristen. Negative Einträge werden in der Regel drei Jahre nach Erledigung automatisch gelöscht (§ 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG). Bei Einträgen zur Restschuldbefreiung beträgt die Speicherfrist seit dem 28. März 2023 nur noch sechs Monate.
- Wenden Sie sich an den Ombudsmann der Schufa. Dies ist eine kostenfreie Schlichtungsstelle für Verbraucher bei Differenzen mit der Schufa.
- Reichen Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde ein, wenn die Schufa nicht auf Ihren Einspruch reagiert oder falsche Einträge nicht entfernt.
- Ziehen Sie rechtliche Schritte in Betracht, wenn unberechtigte Einträge nicht gelöscht werden oder Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Bei unberechtigten negativen Schufa-Einträgen können Schadensersatzansprüche bestehen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bereits der Kontrollverlust über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Es gibt auch Urteile, die Schadenersatz ohne Nachweis eines konkreten Schadens zusprechen.
Beachten Sie, dass der Schufa-Score nur eine Prognose ist und Banken gemäß einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Kreditentscheidungen nicht allein auf den Schufa-Score abstellen dürfen, sondern weitere Faktoren berücksichtigen müssen. Auch wenn Ihr Score schlecht ist, kann es sich lohnen, Kreditangebote einzuholen und Ihre finanzielle Situation darzulegen.
Was kann Dr. Thomas Schulte für Sie tun?
Basierend auf den Quellen kann Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte Ihnen in verschiedenen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schufa und Ihrer Bonität behilflich sein. Er ist ein erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin mit Expertise im Schufa-Recht, Datenschutzrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Internetrecht, Reputationsrecht und Wettbewerbsrecht. Hier sind die konkreten Bereiche, in denen Dr. Schulte Sie unterstützen kann:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Schufa-Einträgen: Dr. Schulte und sein Team können in einer kostenfreien Ersteinschätzung die Rechtmäßigkeit Ihres Schufa-Eintrags prüfen und Sie über die weiteren Schritte beraten. Sie prüfen, ob die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG (vormals § 28a Abs. 1 BDSG) für einen Negativeintrag vorliegen.
- Identifizierung und Anfechtung fehlerhafter Einträge: Er hilft Ihnen, fehlerhafte oder unberechtigte Einträge zu identifizieren und anzufechten.
- Aufforderung zur Löschung: Dr. Schulte kann die Schufa oder die meldenden Unternehmen zur Löschung des Eintrags auffordern. Oft reicht bereits ein anwaltliches Schreiben, um die Unternehmen zum Einlenken zu bewegen.
- Geltendmachung des Rechts auf Löschung: Er unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, insbesondere wenn eine Forderung bereits beglichen wurde oder nie berechtigt war.
- Einlegung von Widerspruch: Dr. Schulte kann Ihnen helfen, Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen, wenn besondere Umstände vorliegen.
- Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide: Wenn Ihre Immobilienfinanzierung durch unberechtigte Schufa-Einträge gefährdet ist, kann Dr. Schulte durch Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide helfen.
- Beantragung einer einstweiligen Verfügung: In eiligen Fällen, beispielsweise wenn Ihnen aufgrund eines negativen Eintrags ein Schaden zu entstehen droht (z.B. bei einer bevorstehenden Baufinanzierung), kann Dr. Schulte schnell und entschlossen handeln und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht einreichen. Hierbei ist schnelles Handeln des Betroffenen entscheidend, da die Gerichte sehr kurze Fristen setzen.
- Einleitung gerichtlicher Schritte: Wenn außergerichtliche Bemühungen erfolglos bleiben, kann Dr. Schulte gerichtliche Schritte einleiten, um die Löschung unberechtigter Einträge zu erzwingen und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn Ihnen durch einen unberechtigten Schufa-Eintrag ein Schaden entstanden ist (sowohl finanzieller als auch immaterieller Schaden wie Stress und Rufschädigung), unterstützt Dr. Schulte Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß Art. 82 DSGVO. Es wird darauf hingewiesen, dass für Schadensersatzansprüche ein nachweisbarer Schaden erforderlich ist.
- Vertretung gegenüber Banken und Inkassounternehmen: Dr. Schulte verfügt über Erfahrung in der Konfrontation mit Banken, Telekommunikationsanbietern oder Inkassogesellschaften und kann ein Einlenken der Gegenseite im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erreichen.
- Beratung in komplexen Fällen: Bei komplexeren Fällen oder wenn keine Reaktion von der Schufa erfolgt, bietet Dr. Schulte umfassende Rechtsberatung und kennt die Mechanismen und Vorgehensweisen der Eintragenden, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
- Hilfe bei Identitätsdiebstahl: In Fällen von Identitätsdiebstahl, die zu unrechtmäßigen Schufa-Einträgen geführt haben, bietet die Kanzlei schnellstmögliche Hilfe.
- Unterstützung für polnischsprachige Mandanten: Für polnischsprachige Mandanten bietet Dr. Schulte zudem Beratung über Twój Adwokat w Niemczech an.
- Schnelle Bearbeitung: Durch eine sorgfältige Aufbereitung der Fälle wird oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge erreicht.
- Bundesweite Vertretung: Die Kanzlei Dr. Schulte vertritt Mandanten bundesweit.
Sie können Dr. Schulte für eine kostenfreie Erstberatung kontaktieren und Ihre Unterlagen unverbindlich prüfen lassen. Sie erreichen ihn telefonisch unter 030 – 22 19 220 20 oder per E-Mail unter dr.schulte@dr-schulte.de oder law@meet-an-expert.com. Weitere Informationen finden Sie auf seiner Webseite unter www.dr-schulte.de.