Entscheidung BGH: Entscheidung als Meilenstein für geschädigte Anleger
– Darlegungslast eines Anlegers bei geltend gemachten Pflichtverletzungen durch einen Anlageberater – von Danuta Wiest, Rechtsanwältin Kanzlei Dr. Schulte und sein Team –
Die Kanzlei wird von Dr. Thomas Schulte alleine betrieben mit dem Fokus auf Reputationsrecht und Kapitalanlagenrecht für Unternehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte wurde 1995 gegründet. Durch Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, die später dazukam, entstand eine größere Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei. Viele Fachbeiträge, TV und Radio Beiträge entstanden, im Laufe der Jahre. Diese Beiträge finden Sie in der Bibliothek.
– Darlegungslast eines Anlegers bei geltend gemachten Pflichtverletzungen durch einen Anlageberater – von Danuta Wiest, Rechtsanwältin Kanzlei Dr. Schulte und sein Team –