Suchmaschinen mit intelligenter Autocompletefunktion – für wen?
Autocomplete-Funktion von Google – Haftung des Suchmaschinenbetreibers für persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen
Die Kanzlei wird von Dr. Thomas Schulte alleine betrieben mit dem Fokus auf Reputationsrecht und Kapitalanlagenrecht für Unternehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte wurde 1995 gegründet. Durch Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, die später dazukam, entstand eine größere Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei. Viele Fachbeiträge, TV und Radio Beiträge entstanden, im Laufe der Jahre. Diese Beiträge finden Sie in der Bibliothek.
Autocomplete-Funktion von Google – Haftung des Suchmaschinenbetreibers für persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen