OLG Schleswig verurteilt Versicherungsunternehmen zur Zahlung
Widerrufsmöglichkeit des Versicherungsnehmers auch 18 Jahre nach Vertragsabschluss nicht verwirkt – Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig stärkt Anlegerrechte: Nutzungsentschädigung vom Versicherungsunternehmen an den Kunden muss gezahlt