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Verbraucherschutz – Versicherungsrecht – Reform

Arbeitskreis: Wirtschaftskriminalität und Opferschutz
 
Fortschritt und Entwicklung lösen  Reformen  aus, endlich auch im Vertragsversicherungsrecht. Wer sind die Schutzbefohlenen, welche Gewichtigkeit hat dieses Recht in Bezug auf Verbraucherschutz? 

Verspricht dies ein Ansatz für eine versicherungstechnische Lösung zu sein, um einen interessengerechten Ausgleich zwischen dem Täter und dem Opfer zu schaffen? Carsten Beyreuther und Dr. Thomas Schulte vom  „Arbeitskreis  Wirtschaftskriminalität und  Opferschutz“  beschäftigen sich neben der Analyse des Themas Betrug, Prävention von Wirtschaftskriminalität, dessen Bekämpfung und dem Opferschutz auch um neue Modelle der  Versicherungsmöglichkeiten  für die Gesellschaft, damit  den wirtschaftskriminellen Handlungen der Nährboden entzogen wird.
 
Das neue und alte Vertragsversicherungsrecht (VVG)
 
Dr. Thomas Schulte: „2008 wurde das Vertragsversicherungsrecht reformiert. Ein fast 100 Jahre altes Gesetz hat dadurch große Neuerungen erfahren, beispielsweise:

  •     die Abschaffung des Alles-oder-Nichts-Prinzips,
  •     Neuregelungen im Bereich Gefahrerhöhung,
  •     vorläufige Deckung,
  •     Verjährungsfragen und Beratungs- und Dokumentationspflichten.

 
Das alte VVG war außerdem sehr zugunsten des Versicherers angelegt, das lag unter anderem an dem damals mangelhaften technischen Wissen der Versicherer. Durch die große Fortentwicklung gerade im Bereich der Versicherungsmathematik und Statistik ist das Schutzbedürfnis der Versicherer nicht mehr so ausgeprägt. Das neue VVG ist deshalb viel verbraucherfreundlicher ausgelegt – meistens mit dem Argument, dass der Versicherungsnehmer durch Intransparenz der Verträge und technisches Wissen benachteiligt ist. Insofern geht die Schutzrichtung des neuen VVG in Richtung Verbraucher.“
 
Die Übergangsregelungen – geregelt in den Artt. 1 ff EGVV – zeigen, dass der Gesetzgeber die Schutzrichtung klar geändert hat und  in Richtung Verbraucherschutz orientiert ist. Der Verbraucher  ist die schutzbedürftigere Partei.
 
Verbraucherschutz im Umbruch  –  Neues wagen
 
Dr. Thomas Schulte: „Meine Arbeit als Verbraucherprivatrechtler besteht darin, den unterlegeneren Verbraucher zu schützen. Das Gesetz hat dafür schon eine Menge Arbeit geleistet, neben Regelungen zum AGB-Recht und den Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, gibt es zahlreiche weitere Gesetze, die die unterlegene Stellung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer stärken. Das Versicherungsrecht, geregelt im VVG – dem Gesetz über den Versicherungsvertrag –, beispielsweise ist sehr verbraucherfreundlich ausgerichtet. Das Versicherungsrecht kennt verschiedene Modelle, die dem Verbraucher finanzielle Planungssicherheit verschaffen; neben Lebensversicherungen und Rechtsschutzversicherungen gibt es sogar Tierversicherungen. Wir sind deshalb gerade dabei, an einem neuen Versicherungsmodell zu arbeiten. Der Arbeitskreis „Wirtschaftskriminalität und Opferschutz“ sucht eine versicherungstechnische Lösung, um einen interessengerechten Ausgleich zwischen dem Täter und dem Opfer zu schaffen. Wir sind noch nicht am Ende der Ära „Verbraucherschutz“. Zur Zeit befinden wir uns im Umbruch, was die Rechtsgebiete angeht.“
 
 
Carsten Beyreuther: „Auch die öffentliche Wahrnehmung des Verbraucherschutzes hat in Deutschland stark zugenommen, beispielsweise Lebensmittelskandale, gefährliche Haushaltsgeräte, Deregulierung ehemals staatlicher Monopole, Vertragsformen (z.B. Mobilfunkverträge) stellen neue Herausforderungen für Verbraucher dar. Insofern ist die Marschrichtung vorgegeben, jetzt bedarf es nur einer Konkretisierung der Ziele. Probleme bereiten – wie schon – erwähnt die Abgrenzung zwischen strafbarer Handlung und nicht strafbarem Verhalten. Die Idee:  Schutz der Unternehmen gegen die Folgen von Vertrauensschäden und die unter anderem daraus resultierenden wirtschaftskriminellen Handlungen in den Griff zu bekommen, stellt die große Herausforderung für dieses Tabuthema dar. Tatsache ist, dass nur dann gebetet wird, wenn die Not wirklich spürbar real vorhanden ist, das liegt in unserer Natur. Daraus ergibt sich, dass eine Sensibilisierung – wieso, weshalb, warum – auf vielen Ebenen stattfinden  und weitere Überlegungen analysiert  werden müssen, um auf ein sicheres stabiles Fundament aufzubauen.“
 
Dr. Thomas Schulte: „Die Überlegung  ein neues Versicherungsmodell zu gestalten, mit Werten wie Ethik, Moral, Schutz, Sicherheit zu füllen, ist sinnvoll, die Zeit ist reif dafür. Denn die Erkenntnis, Einsicht und der Wunsch nach vertrauensvoller Sicherheit in Unternehmen breitet sich aus, um gesundes Wachstum weiterhin zu fördern, braucht es ein gesundes Umfeld ohne Lug und Betrug.   Fragen: Wann tritt ein Versicherungsfall ein? Wann liegt also eine strafbare Handlung vor, wann nicht? Wie kann man einen Ausgleich zwischen den Interessen des Versicherers und denen des Versicherungsnehmers erreichen? damit beschäftigen uns natürlich, wenn es zur Umsetzung kommt, jetzt sind wir auf dem Weg und helfen die gesetzlichen Lücken aufzuzeigen und zu stopfen. Handeln ist gefragt und nicht meckern.“
 
Der Arbeitskreis „Wirtschaftskriminalität und Opferschutz“ arbeitet weiter an einer interessengerechten Lösung für Versicherer und Versicherungsnehmer.

und dr.schulte@dr-schulte.de

Die Medien berichten über die Erfolge:

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 942 vom 15. März 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich