Doppelte Schufa-Einträge können zu unkorrekten Bewertungen bei der Schufa Holding AG führen. Dies beweist ein weiterer Fall der den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team erst vor kurzem im Rahmen eines neuen Mandatsverhältnisses zugegangen ist.
Hier wurde eine offene Forderung eines Mandanten doppelt bei der Schufa Holding AG eingetragen. Dies rügte der durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertretene Mandant.
Zum Hintergrund:
Der hier vertretene Mandant hatte einen Kreditvertrag mit der Citibank, nunmehr Targobank, unterhalten, hieraus rührte noch eine Restforderung. Diese Restforderung wurde seitens der Targobank bei der Schufa Holding AG als sogenannter Negativ-Eintrag verzeichnet. Zusätzlich wurde zu dem Negativ-Eintrag auch noch ein zweiter Negativ-Eintrag vorn der Targo-Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Duisburg bei der Schufa Holding AG lanciert. Gegen diesen doppelten Schufa-Eintrag wendete sich der durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertretene Mandant.
Zur Rechtslage:
Seit dem durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team erstrittenen Urteil des Kammergerichts, welches dieses gegen die Deutsche Postbank AG erlassen hatte, ist die Rechtslage als sehr eindeutig zu bezeichnen. In seiner Entscheidung hatte das Kammergericht nämlich ausgeführt, dass Doppeleintragungen sowohl vertragsrechtlich als Nebenpflichtverletzung zu würdigen seien und zusätzlich auch einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. Die Begründung des Gerichts bestand darin, dass zumindest eine Irreführungsgefahr für den flüchtigen Leser des Schufa-Eintrags bestehen würde.
Auf diese Rechtsprechung wurden auch die Targobank, sowie die Targo-Dienstleistungs GmbH hingewiesen. Daraufhin erfolgte die erfolgreiche Löschung eines Eintrags, woraufhin lediglich nur ein Eintrag bei der Schufa Holding AG bestehen blieb. Ein weiterer Erfolg für die Experten aus der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team.
Erstaunt und um eine neue Erkenntnis reicher wurde der hier vertretene Mandant, der nach Abruf seines Basisscorewertes bei der Schufa Holding AG feststellen konnte, dass dieser nach Löschung des einen doppelt vorgenommenen Eintrages erheblich angestiegen war und zwar von dem Wert in Höhe von 14,00 % auf einen Wert in Höhe von 92,69 %. Hierzu meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Schulte: „Unglaublich, dass ein doppelter Eintrag zu einer so großen Differenz bei der Bewertung des Basisscores führt. Bisher war immer behauptet worden, dass sich ein Doppeleintrag nicht negativ auswirkt.“
Durch die neuen Erkenntnisse in der Angelegenheit mit der Targobank lässt sich nunmehr auch nachweisen, dass ein Doppeleintrag nicht nur eine Irreführungsgefahr beinhaltet, sondern auch tatsächlich bei der Schufa zu einer Reduzierung des Basisscorewertes führt. Dieses hatte in dem Verfahren vor dem Kammergericht die hier auf der Gegenseite kämpfende Postbank noch in Abrede gestellt und das Zeugnis der Schufa angeboten.
Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass Doppeleinträge auch den Basisscore stark beeinflussen, weshalb ein zusätzlicher Grund dafür vorliegt, diese möglichst schnell zur Löschung bringen zu lassen.
Merkwürdig ist, dass sich die Targobank nunmehr weigert, trotz der fehlerhaften Doppeleintragung, die Kosten zu übernehmen, die durch die Einschaltung der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team entstanden sind. Ein Rechtsstreit um die Kostenbelastung ist somit vorprogrammiert.