Wie bei Überprüfungen von ALG II Bescheiden häufig erschreckend festgestellt wird, ist z. B. der gemäß §11 Abs. 2 SGB II gesetzlich garantierte Freibetrag vom Kindergeld für Volljährige nicht berücksichtigt worden, schwangere Mitglieder in der BG der Eltern nicht getrennt, und somit 70 EUR monatlich nicht gewährt worden! Oft sind auch die Heizkosten zu niedrig bewilligt, und und und. Die Zahl der Fehler kann astronomisch hoch sein. Es steht zu befürchten, dass oft die Mitarbeiter gar nicht wissen, welche Fehler sie gemacht haben, da sie nur kurz eingearbeitet wurden, mit Arbeit überhäuft sind, oder einfach die ALG II Empfänger über einen Kamm als vermeintlich faul oder sogar arbeitsscheu scheren.
Bei Zweifel an Ihrem ALG II Bescheid überprüft die Anwaltskanzlei Dr. Schulte, ob alle gesetzlichen Leistungen auch richtig berücksichtigt wurden, und Sie nicht um Geld geprellt werden, weil Sie zu den tausenden Menschen mit falschen Bescheiden gehören.
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Bildmaterial: Frau Antje König (Bürovorsteherin)e-Mail: antje.koenig@dr-schulte.de
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden.
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