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Telekom Deutschland GmbH löscht Schufa-Eintrag

Der Fall: 

Am 20.06.2011 meldete sich eine erfolgreiche Unternehmerin bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team und schilderte ihre Problematik mit einem Eintrag bei der Schufa Holding AG. Die Telekom Deutschland GmbH hatte in der Schufa einen sogenannten Negativeintrag vorgenommen. Hintergrund des Eintrags war die Lieferung eines neuen Mobiltelefons nach einer Vertragsverlängerung.
Da das neue Telefon nicht richtig funktionierte, zahlte die Mandantin nicht und schickte das Telefon zurück. Auch ein neues Austauschtelefon funktionierte nicht ordnungsgemäß. Die Mandantin erklärte daraufhin den Widerruf der Vertragsverlängerung und schloss stattdessen eine neue Vertragsverlängerung ab, um ein Austauschgerät einer anderen Firma zu erhalten.
Scheinbar wurde die Problematik der Reklamation des ersten Mobiltelefons bei der Telekom Deutschland GmbH nicht richtig vermerkt. Zumindest schickte diese Mahnungen und trug den Forderungssachverhalt auch bei der Schufa Holding AG ein.
Die Rechtsanwälte intervenierten hier sofort, da die hier vertretene Mandantin für ihr Unternehmen einen neuen Kredit benötigte.
Die Problemlösung:
Auf das rechtsanwaltliche Scheiben reagierte die Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 30.06.2011. Das Unternehmen teilte hierin mit, dass die Schufa-Meldung in der Zwischenzeit gelöscht worden sei. Eine Kostenübernahme solle jedoch nur unter Zugrundeliegen eines geringen Streitwertes erfolgen.
Die hier vertretene Unternehmerin war erleichtert, da nunmehr die Schufa bereinigt wurde und ihr nunmehr keine weiteren Nachteile für ihr Privatleben und das Unternehmen entstehen werden.
Über die Kosten der außergerichtlichen Auseinandersetzung wird zwischen den Parteien weiter gestritten.

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 782 vom 6. Juli 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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