Verwirrung um Insolvenzplanverfahren.
Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner mbB unterstützen eine große Zahl von betroffenen Verbrauchern (Gläubigern), die ihre Lebensversicherungen, die oftmals für die Altersvorsorge angelegt wurde, gekündigt haben. Die durch die Kündigung freiwerdenden Rückkaufswerte wurden dann als Darlehen mit einer Nachrangkonstruktion der Thormann Capital GmbH u.a. unter den Produkten Cashselect A, Cashselect B, Cashselect C, Cashselect D, Cashselect E und Cashselect F, Green Up 10, Green Up 15 und Flex zugeführt.
Klarstellung einiger Mißverständnisse in der öffentlichen Kommunikation
Entgegen einiger Mißverständnisse sind weder die Durchführung des Planinsolvenzverfahren noch die Rahmenbedingungen bisher als sicher zu bezeichnen. Die Chancen für ein Insolvenzplanverfahren verschlechtern sich eher durch unrealistische Erwartungen an die zeitlichen und tatsächlichen Möglichkeiten.
Bisher haben die maßgeblichen Beteiligten rein grundsätzlich eine solche Möglichkeit gesehen und grob vorbesprochen. Es ist nicht sinnvoll, jetzt den Insolvenzverwalter oder das Insolvenzgericht ausser der Reihe anzusprechen.
Die Normen der Insolvenzordnung sind einzuhalten, d.h. diese Normen sind nachzulesen bei:
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/BJNR286600994.html#BJNR286600994BJNG036200000
Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team danken allen, die sich konstruktiv beteiligt haben und durch Ruhe und Sachlichkeit eine Konzentration auf die wesentlichen Punkte ermöglichen. Wir möchten eventuelle Mißverständnisse entschuldigen und bitten alle Betroffenen um Vertrauen für die Realisierung des Insolvenzplanverfahrens.