Vertrag gekündigt? Untergang vorprogrammiert! Schufa droht - Dr Thomas Schulte

Vertrag gekündigt? Untergang vorprogrammiert! Schufa droht

Gefahr Schufa Eintrag. Vom großen Unternehmen bis zur kleinen Privatperson; jeder Teilnehmer am Wirtschaftsleben hat dem juristischen Sprachgebrauch nach auch Schulden. Oftmals sind dies einfache Verbindlichkeiten bei einem Kreditkartenunternehmen, die nach der nächsten Fälligkeit abgebucht werden.

Von diesen einfachen Verbindlichkeiten sind aber hohe Ratenkredite oder gar Immobilienfinanzierungen zu unterscheiden. Viele Kreditnehmer fragen sich, was geschieht, wenn dieses Darlehensverhältnis gestört wird?
Der „Volksglaube“ geht davon aus, jeder könne die Frage, ob eine Kündigung rechtmäßig oder rechtswidrig war, in einem Gerichtsverfahren feststellen lassen. Letzteres stimmt nur bedingt. Sicherlich besteht die Möglichkeit, hierum einen Gerichtsprozess zu führen. Dieses Verfahren dauert aber sehr lange, da es oftmals über mehrere Instanzen zu führen ist. Hierzu hat der  Autor bereits einige Verfahren geführt. So hat z. B. das Oberlandesgericht Frankfurt ein Rück­sicht­nah­me­ge­bot zugunsten des Kunden angenommen. Außerdem muss die Bank die Zu­stel­lung ei­nes Kün­di­gungs­schrei­bens in je­dem Fall be­wei­sen, wie ein durch den Autor geführtes Verfahren vor dem Land­ge­richt Neu­rup­pin zeigt.

Eines wird hierbei von den Meisten übersehen. Allein mit dem Prozess um die Rechtswidrigkeit der Kündigung ist keinem geholfen, denn die Möglichkeit, den Kredit weiter zu bezahlen, hängt davon ab, ob man die Kreditverpflichtung ggf. mit einem anderen Kreditinstitut als Partner fortführen kann. Man spricht von einer sog. Umschuldung.
Dieser Ausweg wird durch eine vorzeitige Kreditkündigung meist versperrt oder erheblich erschwert.

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Woran liegt das?

Nach der Kreditkündigung ist der finanzielle Ruf des Kreditnehmers (Bonität) sprichwörtlich „am Boden“. Denn die kündigende Bank, hier können Sie beinahe sicher sein, meldet die Kreditkündigung an eine sog. Auskunftei (z.B. SCHUFA) als sog. Negativmerkmal, was in vielerlei Hinsicht ein Ausschlusskriterium für die finanzielle Zukunft des Betroffenen ist.
Hintergrund ist, dass der neue Vertragspartner (z.B. die neue Bank) vor jeder Kreditvergabe überprüfen muss, ob der Kreditnehmer denn auch zahlungswillig und zahlungsfähig ist (Kreditwürdigkeit). Dies ermitteln die Banken nicht in einem persönlichen Gespräch; vielmehr informieren sie sich bei sog. Auskunfteien. Das sind Unternehmen, deren einziger Zweck darin besteht, Bonitätsdaten (wie z.B. Kreditkündigungen) zu speichern und Dritten zur Verfügung zu stellen. Jede Privatperson kennt die SCHUFA (heute SCHUFA Holding AG) und jeder Unternehmer kennt die Creditreform. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Unternehmen.

Wenn nun der potentielle neue Kreditgeber von der Kreditkündigung (Negativmerkmal) liest, wird er „im Regelfall“ keinen neuen Kredit vergeben.

Mit der Eintragung in die Datenbank einer Auskunftei ist also ein „Bonitätsurteil“ gefällt worden, das dem Betroffenen als negatives Merkmal anhaftet und dazu führt, dass er künftig keine Kredite mehr und erst Recht keine Umschuldung bekommt. Ohne Richter, ohne Kläger, einfach nur so. Und das ganz unabhängig von der Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch den ehemaligen Kreditgeber gerichtlich überprüfen zu lassen.

Gibt es gegen das oben beschriebene Bonitätsurteil eine „Berufung“?

Obwohl das Bonitätsurteil nur eine faktische Verurteilung und daher eine Berufung nicht statthaft ist, gibt es Möglichkeiten, sich hiergegen zu wehren. Dieser datenschutzrechtliche Rechtsschutz ist allerdings eine Spezialistenmaterie und bedarf erheblicher Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten (Allg. Zivilrecht, Deliktsrecht, Bankrecht, Datenschutzrecht, Verfassungsrecht usw.). Anwaltliche Beratung ist dringend erforderlich. Selbst von den Kreditnehmern ergriffene Maßnahmen führen meistens ins Leere und richten sich oft an die falschen Stellen.

Ausgangspunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist es, den Spieß sprichwörtlich umzudrehen. Was nur wenige wissen: Das Bundesdatenschutzgesetz (kurz: BDSG) legt fest, dass grundsätzlich jeder Negativeintrag rechtswidrig ist (§ 4 Absatz 1 BDSG), es sei denn, das Kreditinstitut, das die Information weitergegeben hat, kann einen guten Grund hierfür vorweisen. Ganz am Rande: Eine Einwilligung (SCHUFA-Klausel) Ihrerseits reicht für sich genommen nicht aus.

Banken, Telefondienstleistern, Versicherungen und v.a. Inkassoinstituten unterlaufen täglich eine Vielzahl von Fehlern, so dass die realistische Möglichkeit besteht, dass ein Rechtfertigungsgrund für einen Eintrag Ihrer Daten gar nicht besteht. Dann bleibt es bei der Grundregel des Datenschutzes: Der Negativeintrag ist rechtswidrig.

Wie erhalte ich schnelle Hilfe?

Oft benötigen Kreditnehmer, denen der Kredit von der Bank gekündigt wurde oder die turnusmäßig vor einer Umschuldung stehen schnelle Hilfe. Diese ist allerdings nur in einem gerichtlichen Eilverfahren zu erlangen. Es gilt daher, sich nach der ersten Kenntnis über einen Negativeintrag (am besten ist hier die direkte Auskunft der betreffenden Auskunftei geeignet) sofort an einen Rechtsanwalt zu wenden, da die Fristen für den sog. einstweiligen Rechtsschutz schnell verstreichen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte haben schon eine Vielzahl von Prozessen geführt, die auch in der Löschung bzw. im Widerruf von Negativeinträgen mündeten. In diesem Zusammenhang sind sie sowohl auf die außergerichtliche als auch die gerichtliche Tätigkeit spezialisiert.

Rechtliche Schritte bei Kreditkündigung

Die Kündigung eines Kreditvertrags durch eine Bank stellt für den Kreditnehmer eine erhebliche Herausforderung dar. Dieser Text bietet eine systematische Übersicht über mögliche rechtliche Schritte, um die Interessen der Betroffenen zu wahren.

1. Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen

Die Bank kann einen Kreditvertrag nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kündigen. Zu den wesentlichen Bedingungen gehören:

Verzug bei mindestens zwei Ratenzahlungen (§ 498 BGB),

wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kreditnehmers,

vorsätzlich falsche Angaben bei der Kreditaufnahme (§ 490 Abs. 1 BGB).

Fehlt die Erfüllung dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung potenziell unwirksam (Kanzlei Stader Legal, 2023). Daher empfiehlt es sich, die Kündigung durch einen fachkundigen Juristen überprüfen zu lassen.

2. Kontaktaufnahme mit der Bank

Ein frühzeitiger Dialog mit der Bank kann oft helfen, Missverständnisse auszuräumen und alternative Lösungen wie Stundungen oder eine Umschuldung zu prüfen (Finanzcheck, 2023). Ziel sollte es sein, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um kosten- und zeitintensive Verfahren zu vermeiden.

3. Rechtliche Schritte einleiten

Falls die Kündigung als unrechtmäßig einzustufen ist, stehen verschiedene rechtliche Optionen offen:

Feststellungsklage: Der Kreditnehmer kann beim Gericht beantragen, dass der Fortbestand des Kreditvertrags festgestellt wird.

Klage gegen Zwangsvollstreckung: Sollten bereits Vollstreckungsmaßnahmen laufen, kann ein gerichtlicher Antrag auf Aussetzung gestellt werden.

Schutz vor SCHUFA-Einträgen: Ein unberechtigter negativer Eintrag kann ebenfalls rechtlich angegriffen werden (von Ferber Langer, 2023).

4. Schadensersatzansprüche prüfen

Kommt es aufgrund einer unrechtmäßigen Kündigung zu Schäden, etwa durch höhere Zinsen bei einer Umschuldung, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass der Schaden kausal durch die fehlerhafte Kündigung entstanden ist (IWW, 2023).

5. Unterstützung durch einen Anwalt

Da das Kreditrecht komplex ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Konsultation eines Anwalts mit Schwerpunkt im Bankrecht. Dieser kann die Kündigung rechtlich einordnen, mögliche Ansprüche prüfen und bei Bedarf Klage erheben.

Finanzcheck. (2023). Kreditkündigung – was tun? Abgerufen von https://www.finanzcheck.de/kredit/kredit-kuendigung/

•Kanzlei Fuchs. (2023). Kreditkündigung durch die Bank. Abgerufen von https://ksv-fuchs.de/kreditkuendigung-bank/kreditkuendigung-verstehen-vermeiden-handeln

•Kanzlei Stader Legal. (2023). Rechte bei Kreditkündigung. Abgerufen von https://www.stader.legal/kreditkuendigung-durch-die-bank.html

•IWW. (2023). Kreditkündigung durch die Bank: Was nun? Abgerufen von https://www.iww.de/bbp/finanzierung/rechte-der-banken-und-pflichten-der-kunden-kreditkuendigung-durch-die-bank-was-nun-f59377

•von Ferber Langer. (2023). Rechtsmittel gegen Kreditkündigungen. Abgerufen von https://www.vonferber-langer.de/rechtsgebiete/kreditrecht/kreditkuendigung-durch-die-bank/

SCHUFA-Eintrag löschen lassen? Rechtsanwalt Dr. Schulte hilft effektiv!

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte Auskunftei Deutschlands und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bonitätsbewertung von Privatpersonen und Unternehmen. Doch was tun, wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag Ihre finanziellen Pläne blockiert?

Probleme mit negativem SCHUFA-Eintrag?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag entsteht oft schneller als gedacht – sei es durch:

  • Unbezahlte Rechnungen (wissentlich oder unwissentlich)
  • Streitigkeiten mit Unternehmen
  • Fälschlicherweise gemeldete Forderungen

Solche Einträge können weitreichende Konsequenzen haben, wie die Ablehnung von Krediten, Energie- oder Mobilfunkverträgen. Besonders problematisch wird es, wenn Unternehmen unrechtmäßig Einträge melden oder Drohungen aussprechen, um Forderungen durchzusetzen.

Ihre Rechte: Fehlerhafte oder verfrüht gemeldete SCHUFA-Einträge können angefochten und unter Umständen vorzeitig gelöscht werden.

Warum ein spezialisierter Rechtsanwalt wichtig ist

Die Erfahrung zeigt, dass Betroffene ohne juristische Unterstützung häufig scheitern. Rechtsanwälte können:

  • Fehlerhafte Einträge identifizieren und anfechten
  • Die SCHUFA oder meldende Unternehmen zur Löschung auffordern
  • Gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vorgehen

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, ist seit vielen Jahren spezialisiert auf die Vertretung von SCHUFA-Geschädigten. Durch eine sorgfältige Aufbereitung erreichen wir oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge.

SCHUFA-Scoring und Ihre Rechte

Das SCHUFA-Scoring basiert nicht nur auf negativen Einträgen, sondern auch auf sogenannten „weichen“ Kriterien wie:

  • Anzahl der Kreditkarten
  • Girokonten mit Dispozinsen
  • Bestehende Mobilfunk- oder Stromverträge

Laut der SCHUFA werden täglich über 500.000 Auskünfte erteilt, wobei nicht immer alles korrekt ist. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen Rechte, um sich gegen unberechtigte Einträge oder fehlerhafte Daten zu wehren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Kontaktieren Sie Dr. Schulte für schnelle Hilfe

Lassen Sie SCHUFA-Einträge nicht Ihre Zukunft verbauen! Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Beratung:

  • Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20
  • E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Standort: Malteserstraße 170, 12277 Berlin
Bundesweite Vertretung: Ob Hamburg, München, Frankfurt oder jede andere Stadt – wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Ihre Vorteile bei uns:

  • Schnelle Bearbeitung: Löschung oft in 1-3 Wochen
  • Digitale Kommunikation: Einfach und effizient
  • Juristische Expertise: Bundesweite Vertretung und langjährige Erfahrung

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!

Weitere Informationen:

  • Schufa-Scoring und Datenschutz: Ihre Rechte im Blick
  • Fehlerhafte SCHUFA-Einträge anfechten – So geht’s
  • Schadenersatz bei unberechtigtem SCHUFA-Eintrag

Dr. Thomas Schulte – Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen rund um die SCHUFA!

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 656 vom 25. Februar 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich