Digitale Finanzrisiken im Fokus: Mecklenburg-Vorpommerns Anleger im Blick. Wenn Krypto- und Investmentplattformen täglich wachsen, aber nicht geprüft sind – wem vertrauen wir dann wirklich?
Die Digitalisierung bringt Chancen – doch sie weckt auch Begehrlichkeiten. Jüngst hat die BaFin am 24. Juli 2025 eine hochrelevante Warnung veröffentlicht: Hinter den Plattformen Dexybit AI und Dexybit AI Ltd., sichtbar über Domains wie dexybitai.com, dexybitai-de.com oder deybitai.de, könnten Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 37 Abs. 4 KWG beziehungsweise § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz angeboten werden. Bereits am 28. Juli 2025 folgte eine erweiterte Warnung – erneut betonte die BaFin den Verdacht unerlaubter Angebote sowie die Notwendigkeit äußerster Vorsicht.
Solche Warnmeldungen zeigen eindrücklich: Der tägliche digitale Finanzalltag ist zunehmend durchzogen von neuen, innovativen Plattformen – aber auch durch verborgenes Risiko. Anlegerinnen und Anleger stehen so vor entscheidenden Fragen: Wie kann der Schutz gewährleistet bleiben, wenn Anbieter scheinbar seriös auftreten, aber unter dem Radar agieren? Und genügt unser aktueller Rechtsrahmen, um solche Schattenangebote effektiv abzuwehren und Verbraucherschutz sicherzustellen?
In dieser Analyse durchleuchten wir anhand der aktuellen BaFin-Warnungen, warum gerade jetzt rechtliche Beratung und regulatorische Wachsamkeit entscheidend sind – denn im digitalen Finanzumfeld entscheidet jede Information, jede Vorsichtsmaßnahme über Sicherheit und mögliche Risiken.
Dexybit AI: Die Struktur eines Verdachtsfalls
Die BaFin hat öffentlich erklärt, dass der Anbieter Dexybit AI beziehungsweise die dazugehörige Dexybit AI Ltd. mutmaßlich Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland ohne erforderliche Erlaubnis anbietet. Betroffen seien verschiedene Domains, darunter dexybitai.com, dexybitai-de.com, dexybit-moy.com, dexybitai-mnp.com und dexybitai-noa.com. Diese angeblichen Finanzportale richten sich offensichtlich an deutsche Anleger, ohne eine offizielle Erlaubnis der deutschen Regulierungsbehörden zu besitzen.
Maßgeblich ist dabei § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), der es der BaFin erlaubt, die Öffentlichkeit über solche Anbieter zu informieren. Dort heißt es: „Die Bundesanstalt kann […] die Öffentlichkeit über Tatsachen unterrichten, aus denen sich ergibt, dass ein Unternehmen ohne die nach diesem Gesetz erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt.“ Demzufolge beruht auch die offizielle BaFin-Warnung vom 24. Juli 2025 auf dieser gesetzlichen Grundlage. Ferner greift auch § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG), das seit der regulatorischen Neuausrichtung des Marktes für digitale Werte ebenfalls klare Anforderungen definiert.
Ohne Erlaubnis keine Finanzdienstleistung
In Deutschland darf nur tätig sein, wer von der BaFin kontrolliert wird – auch und insbesondere, wenn es um Angebote rund um Kryptowährungen geht. Dabei gilt zusätzlich zum Kreditwesengesetz auch das neue Gesetz über die Beaufsichtigung von Kryptomärkten, welches im Zuge der europäischen Entwicklung der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) entstanden ist. Ohne eine offizielle Lizenz ist es rechtswidrig, Finanzaktivitäten mit Anlagen deutscher Kleinanleger zu betreiben.
Als langjähriger Rechtsanwalt im Bereich des Kapitalmarktrechts wird deutlich, dass die Regulatorik vor allem dem Schutz der Verbraucher dient: „Eine Erlaubnis schützt nicht nur den Markt – sie garantiert auch Mindeststandards im Kontakt mit dem Verbraucher“, so Dr. Thomas Schulte aus Berlin. Die Anforderungen an die Erlaubniserteilung sind streng und umfassen unter anderem die fachliche Eignung der Verantwortlichen, eine geordnete Geschäftsorganisation sowie ausreichende Eigenkapitalausstattung. Wer sich diesen Regeln entzieht, stellt ein Risiko für das gesamte Finanzsystem dar.
Das digitale Versprechen – und sein Preis
Dexybit AI nutzt ein bekanntes Narrativ im Online-Finanzvertrieb: die intelligente, automatisierte Geldvermehrung durch künstliche Intelligenz. Anlegerversprechen, die hohe, sichere Renditen durch KI-basierte Handelssysteme garantieren, klingen für viele Menschen attraktiv – insbesondere in wirtschaftlich instabilen Zeiten. Doch genau hier liegt ein erhebliches Gefahrenpotential.
„Ein Algorithmus ersetzt keine rechtliche Kontrolle“, so Dr. Schulte. Hinter solchen Angeboten verbergen sich häufig Geschäftsmodelle, deren tatsächliche Struktur, Risiko und rechtliche Tragfähigkeit vollkommen intransparent bleiben. Anleger wissen oftmals nicht, wem sie ihr Geld anvertrauen, wo es verwaltet wird und ob überhaupt eine Rückzahlung vorgesehen ist. Dass hinter diesen Webseiten dubiose internationale Gesellschaften mit Sitz in Offshore-Staaten stehen, ist eher Regel als Ausnahme.
Verbraucherschutz beginnt mit Rechtsaufklärung
Die BaFin, unterstützt vom Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, rät potenziellen Anlegern daher zur Vorsicht. In ihrer Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ werden typische Maschen beschrieben: professionelle Webseiten, gefälschte Erfolgsnachweise, psychologisch versierte Verkäufer und Scheintransparenz durch Kontroll-Dashboards.
Aus der anwaltlichen Praxis weiß Dr. Schulte, dass viele Anleger den Betrug erst erkennen, wenn kein Zugriff auf das Geld mehr möglich ist – und die vermeintlichen Ansprechpartner nicht mehr erreichbar sind. Ebenso fehlt vielen Anlegern das Verständnis für regulatorische Erlaubnisverfahren, was das Vertrauen in die angebotenen Dienstleistungen verstärken kann.
Deswegen ist es besonders wichtig, dass sich Verbraucher vorab informieren können, ob ein Anbieter auf legaler Basis agiert. Die Unternehmensdatenbank der BaFin steht jedem offen und gibt Auskunft, ob ein Unternehmen eine Lizenz besitzt. Dr. Schulte rät: „Wenn ein Anbieter dort nicht gelistet ist, ist Vorsicht geboten. Es lohnt sich, anwaltlichen Rat frühzeitig einzuholen.“
Das Strafrecht ist kein Instrument der Enttäuschung, sondern der Prävention
Wird gegen das Verbot der erlaubnisfreien Tätigkeit verstoßen, kommen strafrechtliche Konsequenzen ins Spiel. § 54 des Kreditwesengesetzes sieht sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren für jene vor, die unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten. Auch das Kryptomärkteaufsichtsgesetz sieht empfindliche Strafen vor, wenn digitale Wertdienstleistungen ohne Registrierung und Beaufsichtigung betrieben werden. Zahlreiche Ermittlungsverfahren wurden in den letzten Jahren eingeleitet, doch wegen des oft internationalen Rahmens sind die Täter schwer zu fassen.
Das zeigt auch der Fall Dexybit AI: Eine inländische Anzeige führt nicht unbedingt zu einer sofortigen Stilllegung der Server im Ausland. Aber: Die BaFin-Warnung wirkt wie ein öffentlich sichtbares Stoppschild für potenzielle Opfer.
Gleichzeitig sollte man sich bewusst machen, dass zivilrechtlich ebenfalls Schadensersatzansprüche denkbar sind – gegen Vermittler, gegen Mittäter und zunehmend auch gegen Paymentdienstleister, die trotz Warnhinweisen Transaktionen ermöglichen. Es ist eine Entwicklung, bei der neue Wege der Rechtsdurchsetzung notwendig werden.
Fazit: Vertrauen ist gut, juristische Prüfung ist besser
Der Fall Dexybit AI verdeutlicht auf dramatische Art und Weise, wie neugierige oder hoffnungsvolle Anleger zu Opfern werden können. Die Regeln des Kapitalmarkts und die Aufsichtsfunktion der BaFin sind kein lästiges Übel, sondern ein Fundament im Schutz der Verbraucher. In einer Welt, in der jeder mit einer Internetverbindung vermeintliche Finanzprodukte anbieten kann, ist die Kontrolle über Anbieter, ihre Qualifikation und ihre Geschäftspraxis von zentraler Bedeutung.
Dr. Thomas Schulte weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass sich Verbraucher nie auf Oberflächen-Eindrücke von Webseiten oder auf Versprechen Dritter verlassen sollten. „Hinter jeder Geldanlage steht ein rechtlicher Rahmen. Diesen zu ignorieren kann teuer werden – und manchmal sogar ruinös.“