Valentin Schulte - Schufa

Wer hat Angst vor dem „Schufa“ Schreckgespenst?

Hinweise von Valentin Schulte, wissenschaftlicher Mitarbeiter und  Autor bei Dr. Schulte, Rechtsanwalt in Berlin

Einmal nicht pünktlich bezahlt oder sogar verschuldet? Zack! Ein Eintrag in Ihrer Schufa. So ein Eintrag kann Ihnen in verschiedensten Bereichen zur Last werden. Viele kennen die Schufa vom Chaos der Wohnungssuche. Der Vermieter möchte zusätzlich zu gefühlt tausend anderen Dokumenten noch eine Schufa-Auskunft von Ihnen haben. Es ist nicht offiziell, aber Vermieter sortieren Bewerber oft schon anhand dessen aus, ob eine Schufa-Auskunft vorgelegt wird oder nicht. Unabhängig davon, ob überhaupt ein Eintrag vorliegt oder nicht.

Was ist die Schufa?

„Schufa“ steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und firmiert als Schufa Holding AG eingetragen. Die Schufa ist ein privates Unternehmen, das wirtschaftsrelevante Daten von Unternehmen und auch Privatpersonen sammelt. Sie ist auch unter dem Begriff einer Wirtschaftsauskunftei bekannt. Die Schufa gibt gesammelte Daten an ihre Auftraggeber bzw. Kunden weiter. Dies können nicht bezahlte Rechnungen (Zahlungsstörungen) sein oder bei welcher Bank Sie Konten besitzen. Neben der Schufa existieren noch weitere Auskunfteien in Deutschland. Jedoch ist die Schufa das größte und bekannteste Unternehmen.

Generell werden folgende Daten in der Schufa gespeichert:

–   Der persönliche Schufa-Basisscore

–   Persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse

–   Informationen Ihrer Banken und Kreditkarten

–   Leasingverträge

–   Aufgenommene und gekündigte Kredite

–   Zahlungsausfälle

Übernommene Daten aus öffentlichen Verzeichnissen

Wozu gibt es die Schufa?

Die Schufa gibt Daten zu Ihrer Bonität oder auch Kreditwürdigkeit an die eigenen Kunden. So können diese Unternehmen Einblicke in die Zuverlässigkeit in Hinblick auf finanzielle Verpflichtungen ihres Gegenübers bekommen. Dies ist vor allem für Banken oder andere Unternehmen, die in Vorleistung gehen, interessant. Das ist nachvollziehbar, wer ein Handy herausgibt oder ein Auto will wissen, ob das Geschäft mit dem Kunden auch sicher ist. Die Angst ist immer: der Kunde ist pleite. Banken spekulieren auf Gewinne, indem sie Gelder in Form von Krediten an Personen verteilen. Dabei müssen Banken ihre Kreditnehmer sehr sorgfältig aussuchen. Hier kommt die Schufa ins Spiel. Wenn eine Person häufig Kredite zu spät oder gar nicht bezahlt oder generell die Bonität dieser Person schlecht ist, können Banken dies aus der Schufa entnehmen. Dementsprechend können Banken Risiken abschätzen, wenn sie an solche Personen einen Kredit vergeben.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Auch für Vermieter ist die Schufa ein wichtiges Werkzeug, um verantwortungsbewusste Mieter zu finden. Personen, die Schulden haben oder öfters Mietrückstände aufweisen, werden vom Vermieter weniger bevorzugt zur Mietvertragsunterzeichnung gebeten.

Die Schufa sorgt vor allem dafür, dass Unternehmen seltener Vertragsparteien haben, deren Zahlungen ausfallen, die somit juristische Probleme machen. Kredite und Mietrückstände können auf dem juristischen Weg zwar eingefordert werden, jedoch sind solche Streitigkeiten mit Geld- und Zeitkosten verbunden. Des Weiteren sind hierbei erlangte Titel des Öfteren „wertlos“. Um diese Kosten zu verhindern, suchen sich Unternehmen anhand der Schufa vermeidlich „unkompliziertere“ Vertragsparteien aus.

Was ist ein Schufa-Eintrag?

Wenn von einem Schufa-Eintrag die Rede ist, wird dieser meist negativ assoziiert. Dabei ist ein Schufa-Eintrag nicht gleich etwas Negatives. Schufa-Einträge können aus Kontoeröffnungen oder Abschlüssen von Handyverträgen bestehen. Generell heißt ein Schufa-Eintrag erstmal nur, dass relevante Daten zu Ihrer Bonität erfasst wurden. Diese können positiv oder auch negativ sein.

Die allgemeine Verwendung des Schufa-Eintrags wird größtenteils mit einem negativen Eintrag verwendet. Kredite wurden von der Bank gekündigt, Mietrückstände oder andere Zahlungsrückstände. Wenn ein solcher Eintrag vorliegt, wird zu Recht mit den Zähnen geklappert. Beantragungen von neuen Krediten, Wohnungssuche oder auch Unternehmensgründung mit Finanzierung sind mit einem negativen Schufa-Eintrag viel schwieriger bzw. überhaupt nicht zu bekommen. Negative Eintragungen unterliegen dabei gewissen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen. 

Gemessen wird bei der Abfrage der Schufa nach dem sogenannten Schufa-Score. Dieser liegt zwischen 0 – 100. Wobei 100 die beste Bonität darstellt. Die Schufa hat den Score jedoch in der Vergangenheit des Öfteren umgestellt, sodass dieser auch anders ausgedrückt werden kann. Anhand Ihrer Schufa-Einträge wird Ihr persönlicher Score berechnet und beispielsweise der Bank übermittelt. Diese kann anhand dieses Scores abschätzen, ob sie kreditwürdig sind oder nicht.

Negativer Eintrag bei der Schufa – schlimmer als eine zeternde Schwiegermutter

Negative Schufa-Einträge lassen sich jedoch auch wieder löschen oder werden bei Erledigung nach einer gewissen Zeitspanne automatisch gelöscht. Generell ist zu sagen, dass jeder seine Schufa im Auge behalten sollte. Sollte eine Löschung gewünscht sein, bietet sich die Beauftragung eines in diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalts an.

Problemlösung – manchmal: Erfahrener Anwalt

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte gilt als Experte und wurde schon 2007 von der Zeitschrift „Capital“ als sehr erfahren empfohlen. Er hat im Laufe der Jahre Tausende von Mandanten erfolgreich begleitet. Wir helfen Betroffenen ihren guten Ruf wiederzubekommen. 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 8826 vom 14. Juli 2023 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich