Wie erhalte ich eine kostenfreie Schufa-Selbstauskunft? Verbraucherschützer kritisieren unklares Verfahren - Dr Thomas Schulte

Wie erhalte ich eine kostenfreie Schufa-Selbstauskunft? Verbraucherschützer kritisieren unklares Verfahren

Die Wirtschaftsauskunftstei Schufa ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem interessierten Bundesbürger mitzuteilen, welche Daten über diesen gespeichert sind. Dies muss einmal im Jahr kostenlos geschehen und ist in § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.

Viele Verbraucher sind jedoch nicht oder kaum in der Lage, von der Schufa eine kostenfreie Selbstauskunft anzufordern. Dies rügt jetzt die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS). Nach Auffassung der Verbraucherzentrale zahlen daher viele Verbraucher unnötig fast 20,00 € für eine Information, die ihnen auch gratis erteilt werden könnte. Hier nehme die Zahl der Beschwerden von Kunden bei den Verbraucherzentralen ständig zu.

Die Schufa hilft ihren Kunden hier nicht wirklich weiter. Auf der Webseite der Schufa stoßen interessierte Verbraucher erst einmal auf kostenpflichtige Angebote, die unter den Bezeichnungen „Schufa-Bonitätsauskunft“ und „Schufa-Auskunft online“ zu haben seien und dort bestellt werden können, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Die kostenfreie Auskunft, die jeder Bundesbürger einmal im Jahr anfordern kann, verbirgt sich hinter der Bezeichnung „Datenübersicht nach § 34 BDSG“. Hiermit kann der durchschnittliche Verbraucher jedoch nichts anfangen und neigt daher dazu, die kostenpflichtigen Angebote zu bestellen.

Hier rät Rechtsanwalt Schulte: „Bestellen Sie zunächst einmal die kostenfreie Datenübersicht nach § 34 BDSG. Diese reicht oft aus, um sich einen Überblick über die eigenen Bonitätsdaten zu verschaffen. Sind Angelegenheiten streitig oder müssen diese zusätzlich durch einen Rechtsanwalt noch näher beurteilt werden, können Sie immer noch eine kostenpflichtige Auskunft einholen oder sich einen Online-Zugang beschaffen.“

Um die Verbraucher hier mehr zu schützen fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Team, dass die Schufa auf ihrer Webseite auch einen Button „kostenfreie Datenübersicht“ anbietet, um den Kunden über seine rechtlichen Möglichkeiten sofort und ohne langes Suchen zu informieren. Die Rechtsanwälte waren bereits häufig gezwungen für Betroffene von inhaltlich nicht korrekten Eintragungen gerichtlich und aussergerichtlich erfolgreich vorzugehen.

Wie erhalten ich eine kostenlose Schufaauskunft?

Um eine kostenlose SCHUFA-Auskunft zu erhalten, können Sie Ihr Recht auf eine kostenlose Datenkopie gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nutzen. Dieses Recht steht Ihnen einmal pro Jahr kostenfrei zu.

Es gibt zwei Hauptwege, diese kostenlose Auskunft anzufordern:

  1. Online: Besuchen Sie die Webseite der SCHUFA unter www.meineSchufa.de. Wählen Sie dort die Option „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ aus. Dieser Button befindet sich auf den Seiten der SCHUFA oft im grauen Bereich ganz unten rechts. Ein direkter Link zur Beantragung der Datenkopie ist ebenfalls verfügbar: https://www.meineschufa.de/de/datenkopie. Bei der Online-Anforderung müssen Sie persönliche Informationen wie Name, Adresse und Geburtsdatum angeben.
  2. Per Post: Sie können die Datenkopie auch schriftlich per Post anfordern. Dazu müssen Sie Kopien der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises mitsenden. Die Adresse für die Anforderung per Post lautet: SCHUFA Holding AG Kormoranweg 5 65201 WiesbadenAlternativ wird auch die Adresse SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln genannt.

Die kostenlose Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) ist eine umfassende Auskunft. Sie enthält alle bei der SCHUFA über Sie gespeicherten persönlichen Daten, wie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adressen. Zusätzlich sind Verträge mit Vertragspartnern wie Banken, Mobilfunkanbietern und anderen gelistet. Sie erhalten auch eine Übersicht über alle Anfragen, die Vertragspartner der SCHUFA in den letzten zwölf Monaten zu Ihrer Person gestellt haben, und welchen Branchen-Score die SCHUFA dabei jeweils übermittelt hat. Falls vorhanden, sind auch Einträge zu Zahlungsausfällen oder Informationen aus Schuldnerverzeichnissen enthalten. Außerdem erfahren Sie Ihren sogenannten Basisscore, die Gesamteinschätzung der SCHUFA zu Ihrer Kreditwürdigkeit. Das Auskunftsrecht umfasst auch Informationen über die Herkunft der Daten und die Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden.

Der Zweck der kostenlosen Datenkopie ist es, Ihnen zu ermöglichen, die über Sie gespeicherten Daten einzusehen und auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit zu überprüfen.

Neben der kostenlosen Datenkopie bietet die SCHUFA auch kostenpflichtige Auskünfte an, wie den SCHUFA-BonitätsCheck oder die SCHUFA-BonitätsAuskunft. Diese sind oft weniger umfangreich als die Datenkopie und spezifisch für bestimmte Zwecke, wie die Vorlage bei Vermietern, da sie weniger private Details enthalten. Während der SCHUFA-BonitätsCheck eine kürzere Online-Variante der SCHUFA-BonitätsAuskunft ist und nur für den Vertragsabschluss relevante Informationen enthält (z.B. ob Sie sich vertragstreu verhalten), umfasst die SCHUFA-BonitätsAuskunft zusätzlich ergänzende Informationen und Erläuterungen. Wenn Sie die kostenlose Datenkopie nutzen und diese einem Dritten vorlegen möchten (z.B. einem Vermieter), sollten Sie die Angaben schwärzen, die für diesen nicht relevant sind.

Es wird dringend empfohlen, Ihre SCHUFA-Daten regelmäßig zu überprüfen, da Fehler im Datenbestand der SCHUFA vorkommen können. Falsche oder veraltete Einträge können erhebliche negative Auswirkungen haben, z.B. bei der Beantragung eines Kredits, dem Abschluss eines Handyvertrages oder der Wohnungssuche. Wenn Sie Fehler finden, sollten Sie unverzüglich handeln und die Berichtigung oder Löschung der falschen Daten verlangen.

Was tun wenn ich Fehler entdecke?

Wenn Sie Fehler in Ihrer SCHUFA-Auskunft entdecken, ist es wichtig, sofort zu handeln, da falsche Einträge erhebliche negative Auswirkungen auf Ihre finanzielle Möglichkeiten haben können. Die Erfahrung zeigt, dass der Datenbestand der SCHUFA Fehler aufweisen kann, wie z. B. veraltete Voranschriften oder nicht mehr aktuelle Einträge. Fehler passieren häufiger, als man denkt. Häufige Ungenauigkeiten sind veraltete Adressen, beglichene Forderungen, die noch als offen gemeldet werden, oder Konten, die nicht mehr existieren. Auch Irrtümer und technische Fehler können zu falschen Einträgen führen.

Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Fehler identifizieren und dokumentieren: Überprüfen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft gründlich auf Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen. Achten Sie besonders auf Einträge, die veraltet oder fehlerhaft sein könnten, da diese Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen können. Notieren Sie die relevanten Details wie Datum, Betrag und das meldende Unternehmen.
  2. Schriftliche Kontaktaufnahme mit SCHUFA und dem meldenden Unternehmen: Sie müssen sich an die SCHUFA wenden und die Berichtigung oder Löschung der falschen Daten verlangen. Es ist auch möglich und sinnvoll, parallel die Berichtigung der Daten von den jeweiligen Vertragspartnern der SCHUFA (beispielsweise einer Bank oder einem Mobilfunkanbieter) zu verlangen. Die Stelle, die die falsche Eintragung verursacht hat, ist zu deren Widerruf gegenüber der SCHUFA verpflichtet und haftet gegebenenfalls für die Folgen eines unrichtigen Eintrags. Ein schriftlicher Einspruch bei der SCHUFA und der einmeldenden Stelle ist unerlässlich.
  3. Antrag auf Löschung/Berichtigung formulieren: Formulieren Sie Ihren Antrag auf Löschung klar und präzise, mit einer nachvollziehbaren Begründung und rechtlichen Verweisen. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihren Standpunkt untermauern (z. B. Verträge, Zahlungsnachweise). Verweisen Sie auf Ihr Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO und das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO. Bei bestimmten Fehlern, wie einer Personenverwechslung, können Sie sich direkt an die SCHUFA wenden. Bei einem Falscheintrag, der von einem Unternehmen gemeldet wurde (z. B. eine offene Forderung, die beglichen wurde), müssen Sie sich jedoch an das Unternehmen wenden, damit dieses die Berichtigung veranlasst.
  4. Frist setzen: Setzen Sie der SCHUFA und/oder der einmeldenden Stelle eine angemessene Frist zur Klärung des Sachverhalts und zur Löschung oder Berichtigung (z. B. zwei bis vier Wochen).
  5. Daten sperren lassen: In dem Zeitraum, in dem geklärt wird, ob eine Eintragung stimmt, muss die SCHUFA diesen Eintrag sperren. Sie darf ihn nicht an andere Banken oder Gläubiger herausgeben. Ein Eintrag wird gesperrt, wenn umstritten ist, ob er fehlerhaft ist.
  6. Überprüfung der Korrektur: Nachdem die SCHUFA Ihnen mitteilt, dass sie den Fehler korrigiert hat, können Sie dies überprüfen, indem Sie erneut die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Zusätzliche Auskünfte nach der Korrektur von falschen Einträgen sind in jedem Fall kostenlos.

Was tun, wenn die Korrektur verweigert wird oder keine Reaktion erfolgt?

  • Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Wenn falsche Daten nicht korrigiert oder Auskünfte nicht oder nicht vollständig erteilt werden, sollten Sie die jeweils zuständige Aufsicht für den Datenschutz auf Länderebene einschalten. Die Adressen finden Sie auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz. Die Datenschutzaufsichtsbehörde kann die Löschung anordnen.
  • Ombudsmann der SCHUFA anrufen: Sie können den Ombudsmann der SCHUFA kontaktieren. Dies ist eine kostenfreie Schlichtungsstelle, die Differenzen neutral und schnell überprüft. Der Ombudsmann kann eine Überprüfung bei den Vertragspartnern veranlassen oder eine Korrektur einleiten. Die Verjährung Ihrer Ansprüche ist während dieses Verfahrens gehemmt. Über 60% der Ombudsverfahren enden laut Verbraucherzentrale NRW zugunsten der Verbraucher.
  • Rechtliche Schritte einleiten: Insbesondere dann, wenn Ihnen durch falsche SCHUFA-Daten ein Schaden entstanden ist oder droht (z. B. bei einer bevorstehenden Finanzierung), kann der Gang zu einem Rechtsanwalt notwendig sein, um Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die Mechanismen und kann Ihre Rechte effektiv durchsetzen. Viele Betroffene scheitern ohne juristische Unterstützung. Ein Anwalt kann Klage auf Löschung einreichen. Schnelles Handeln mit juristischer Hilfe kann entscheidend sein.

Anspruch auf Schadensersatz:

Wenn ein SCHUFA-Eintrag unrechtmäßig übermittelt wurde und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Der Schaden kann materiell (finanzielle Verluste, z. B. höhere Zinsen oder abgelehnte Kredite) oder immateriell (z. B. Stress, Stigmatisierung, Rufschädigung, Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts oder wirtschaftlichen Rufs, Kontrollverlust über Daten) sein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bereits ein Kontrollverlust über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden begründen kann und dass es auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens einen Grundschadensersatz geben kann. Die Bemessung des immateriellen Schadensersatzes berücksichtigt die Ausgleichsfunktion, nicht jedoch eine abschreckende oder strafende Funktion. Gerichte haben unterschiedliche Summen als Schadensersatz zugesprochen. Der Anspruch auf Schadensersatz richtet sich grundsätzlich gegen das Unternehmen, das für den unberechtigten Eintrag verantwortlich ist, in Ausnahmefällen auch gegen die SCHUFA. Um Schadensersatz geltend zu machen, müssen Sie einen Verstoß gegen die DSGVO, die Kausalität zwischen dem fehlerhaften Eintrag und dem Schaden sowie schuldhaftes Verhalten des Datenverarbeiters nachweisen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Überprüfen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft regelmäßig. Handeln Sie sofort bei festgestellten Fehlern, indem Sie schriftlich sowohl die SCHUFA als auch das meldende Unternehmen kontaktieren. Setzen Sie Fristen. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, nutzen Sie die Datenschutzaufsichtsbehörde und den Ombudsmann. Ziehen Sie bei Bedarf einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzu, insbesondere wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist oder droht.

Seit vielen Jahren unterstützen wir Mandanten erfolgreich bei der Bewältigung von Schufa-Problemen. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre finanzielle Reputation wiederherzustellen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:

Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI LAW und Mitglied der ASSOCIATION OF EUROPEAN ATTORNEYS.

Seit vielen Jahren bieten wir kontinuierlich Weiterbildungen an und freuen uns, auch Anfragen von Rechtsanwaltskollegen zu erhalten.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 835 vom 7. September 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich