Warnung vor angeblichen Jobangeboten und illegalen Finanzdiensten - Dr Thomas Schulte

Warnung vor angeblichen Jobangeboten und illegalen Finanzdiensten

Jobfalle statt Karrierechance: Wenn „Deal-Agenten“ in Wahrheit Strohmänner sind – und der Rechtsstaat gefordert ist.

Was, wenn das nächste lukrative Jobangebot keine Tür zur Karriere, sondern direkt in die Welt der Geldwäsche führt? Was, wenn hinter der scheinbar seriösen E-Mail eine ausgeklügelte Täuschung steckt – samt Identitätsdiebstahl und illegalen Finanzströmen?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor einem besonders dreisten Betrugsmodell: Unter dem Deckmantel eines Jobangebots als sogenannter „Deal-Agent“ sollen ahnungslose Menschen in illegale Finanztransaktionen verwickelt werden. Im Zentrum steht die angeblich kanadische Firma Teleport Financial Services Inc. – doch nach Auskunft der BaFin existiert deren angebliche Geschäftstätigkeit in Deutschland weder rechtmäßig noch lizenziert.

Ist das ein Einzelfall – oder ein systematisches Schlupfloch im digitalen Finanzmarkt? Welche juristischen Konsequenzen drohen den Tätern – und was passiert mit den Betroffenen, die sich unwissentlich zu Mittätern machen lassen?

Diese Fragen sind nicht nur von praktischer Relevanz für Strafrecht und Kapitalmarktaufsicht, sondern berühren tiefgreifende rechtliche und gesellschaftliche Strukturen: Wie schützt man Bürgerinnen und Bürger in einer Welt, in der Betrüger mit Jobtiteln statt Waffengewalt arbeiten?

Als Rechtsanwalt in Berlin mit jahrzehntelanger Erfahrung hält es Dr. Schulte für essenziell, solche Sachverhalte mit kritischem juristischem Blick zu beleuchten und Verbraucher über die rechtlichen Implikationen aufzuklären. Derartige Angebote stellen nicht nur eine Gefahr für das individuelle Vermögen dar, sondern unterminieren auch das Vertrauen in den regulierten deutschen Finanzmarkt.

Hintergrund der BaFin-Warnung

Konkret warnt die BaFin vor einem „Jobangebot“ eines angeblichen Finanzvermittlers, der nach eigenen Angaben als Teleport Financial Services Inc. auftritt. Die Tätigkeit besteht darin, auf dem eigenen Bankkonto Fremdgelder zu empfangen, diese anschließend in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum umzuwandeln und schließlich an Dritte weiterzuleiten. Der Nutzen für die „Deal-Agents“? Ein angeblich lukrativer Verdienst – doch in Wahrheit handelt es sich bei dieser Tätigkeit um potenzielle Geldwäsche und einen Verstoß gegen das strikte Regulierungsumfeld der deutschen Finanzaufsicht.

Die BaFin weist darauf hin, dass die Täter offenkundig Identitätsdiebstahl begehen, indem sie sich unbefugt der Daten eines real existierenden Finanzunternehmens bedienen. Zudem steht das Angebot offenbar in Verbindung mit der Plattform eurobitx.info – vor der die BaFin bereits in der Vergangenheit öffentlich gewarnt hat.

Gesetzliche Grundlagen: Regulierung und Schutz

Die rechtliche Grundlage dieser klaren Position der BaFin ergibt sich aus § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dort heißt es:

„Wer im Inland den Anschein erweckt, dass er eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach diesem Gesetz ausübt, ohne die erforderliche Erlaubnis zu besitzen, kann von der Bundesanstalt durch die Veröffentlichung einer entsprechenden Warnung bekannt gemacht werden.“

Diese sog. Warnbefugnis der Behörde dient dem Schutz der Allgemeinheit vor unseriösen oder betrügerischen Finanzanbietern. Auch das neue Gesetz über die Beaufsichtigung von Kryptowerten – Kryptowerteaufsichtsgesetz (KryptoWäG) – kommt hier zur Anwendung. Nach § 10 Abs. 7 KryptoWäG kann die BaFin bei Verstößen handeln, wenn Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis erbracht werden.

Klar ist: Wer Anlagevermittlung, Finanzportfolioverwaltung oder den Tausch von Kryptowerten anbietet, benötigt in Deutschland zwingend eine Lizenz der BaFin. Das gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistung grenzüberschreitend oder inländisch angeboten wird.

Gefahrenmoment: Geldwäsche – eine unterschätzte Dimension

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Was nach einem harmlosen Nebenjob aussieht, ist in Wahrheit ein rechtliches Minenfeld. Die Empfänger der Gelder – also die ahnungslosen „Deal-Agenten“ – können sich nicht nur wegen Beihilfe zur Geldwäsche strafbar machen, sondern laufen Gefahr, mit schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert zu werden: Sperrung des Girokontos, Rückzahlungsforderungen, Ermittlungen durch die Polizei und Einträge bei Auskunfteien wie der SCHUFA.

„Viele glauben, sie könnten sich später damit herausreden, dass sie von nichts wussten. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, besonders wenn der rechtliche Rahmen so eindeutig ist wie im KWG und im Geldwäschegesetz“, erläutert Dr. Thomas Schulte. „Der Gesetzgeber verlangt Sorgfalt, wenn es um die Entgegennahme und Weiterleitung von Geldern im Rahmen von Finanzdienstleistungen geht.“

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet zudem Dienstleister zur Einhaltung von Prüfplichten. Unternehmen sowie Privatpersonen, die sich an Transfermodellen beteiligen, ohne ihre Vertragspartner zu identifizieren oder die Herkunft der Gelder ausreichend zu prüfen, verstoßen regelmäßig gegen diese Sorgfaltspflichten.

Der identitätsrechtliche Aspekt: Schutz von Unternehmen

Neben dem strafrechtlichen Risiko für Einzelpersonen kommt es auch zur Schädigung von Unternehmen wie der echten Teleport Financial Services Inc. Diese sieht sich gezwungen, Maßnahmen gegen die Verwendung ihres Namens in betrügerischem Zusammenhang zu ergreifen. Die rechtswidrige Namensverwendung stellt einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht gemäß §§ 823 I, 1004 BGB in Verbindung mit Art. 2 GG und Art. 12 GG dar.

Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sich die betroffene Gesellschaft zivilrechtlich gegen die unbefugte Nutzung ihres Namens wehren kann, insbesondere durch einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen – wenn die Täter denn erreichbar und greifbar wären. In vielen Fällen jedoch agieren diese international, versteckt hinter Strohfirmen oder anonymisierten Internetstrukturen.

Internationalität als Schutzmechanismus für Täter

Hier wird deutlich, dass die Täter regelmäßig im Ausland operieren, häufig über IP-Adressen und Unternehmensstrukturen aus Drittstaaten wie VAE, Panama oder Belize. Diese internationale Komponente erschwert die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke ebenso wie die Vollstreckung deutscher Urteile.

Solche Konstellationen werfen erhebliche Fragen zur effektiven internationalen Zusammenarbeit auf. Zwar bestehen Vereinbarungen mit etlichen Staaten zur gegenseitigen Rechtshilfe, doch die Durchsetzung bleibt in der Praxis problematisch. „Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum bedeutet heute oft, dass nationale Normen auf globale Tätergruppen treffen – hier sind neue Kooperationen gefragt“, betont Dr. Schulte.

Rechtliche Bewertung aus Sicht der Verbraucher

Was kann also ein einzelner Verbraucher tun, der auf ein solches Angebot hereingefallen ist oder unsicher ist, ob sein Ansprechpartner seriös ist? Zunächst sollte er alle Dokumente sichern – Screenshots, Verträge, E-Mails, Chat-Protokolle. Dann empfiehlt es sich, umgehend Anzeige bei der örtlichen Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Je früher die Behörden eingebunden werden, desto eher kann eine strafrechtliche Bewertung erfolgen.

Zudem sollte eine Meldung an die BaFin erfolgen. Die BaFin betreibt hierfür ein eigenes Verbraucherportal, in dem Hinweise auf verdächtige Finanzdienstleister entgegengenommen werden. „So schaffen wir ein Frühwarnsystem, das effektiv vor unseriösen Anbietern schützt – BaFin und Kanzleien wie unsere arbeiten hierbei faktisch nebeneinander, um Schaden zu verhindern“, so Dr. Schulte.

Prävention und juristische Aufklärung: Aufgabe der Zukunft

Die immer digitaler werdende Welt erfordert einen stetigen Ausbau an rechtlicher Aufklärung. Das beginnt bereits in der Schule und setzt sich im Berufsleben fort. Das Verständnis dafür, wie Finanzmärkte funktionieren und welche Akteure eine gültige Regulierung benötigen, ist der Schlüssel zur Prävention.

Auch Kanzleien tragen hierzu bei: in Informationsveranstaltungen, Webinaren oder durch die Klärung individueller Einzelfälle. Die Erfahrung zeigt: Wer sich früh beraten lässt, spart im Ernstfall viel Geld, Zeit und Nerven. Und schützt sich mitunter davor, selbst ins Visier der Strafverfolgung zu geraten.

„Verbraucherschutzrecht ist keine Nebenlinie des Zivilrechts – es ist eine tragende Säule des demokratischen Rechtsstaats und ein Bollwerk gegen organisierte Kriminalität“, so Dr. Thomas Schulte abschließend.

Fazit: Augen auf beim digitalen Nebenjob

Der Fall „Deal-Agent“ im Namen der Teleport Financial Services Inc. zeigt, wie schnell sich digitale Angebote in reale Risiken verwandeln können. Angebote, die zu gut klingen, um wahr zu sein, sind es meist auch nicht. Eine klare rechtliche Einordnung sorgt nicht nur für Klarheit, sondern schützt sowohl Geldbeutel als auch Freiheit.

Bei Unsicherheiten hilft ein juristischer Blick von außen. Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte aus Berlin steht Betroffenen wie Interessierten zur Seite.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 11239 vom 19. Mai 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich