Forderungsanmeldung bei der ecoConsort AG bis zum 13.6.2014
Die Gläubigerversammlung am 13.5.2014 endete mit großem Medienecho und einem Eklat, nachdem die das Verfahren betreuende Rechtspflegerin abgelehnt wurde. Es gelang dem Insolvenzverwalter nicht, die Anleger und Anlegervertreter davon zu überzeugen, den Wunschkandidaten für einen gemeinsamen Gläubigervertreter wählen zu lassen. Auch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat sich für die von ihr vertretenen Anleger (bereits durch Absprachen im Vorfeld) vehement gegen einen gemeinsamen Gläubigervertreter ausgesprochen, der lediglich Kosten für die Masse produziert und damit letztlich das Geld der Anleger gekostet hätte, ohne das dem ein nennenswerter Nutzen gegenübergestanden hätte.
Forderungen der betroffenen Futur Business KGaA-Anleger bis zum 30.10.2014 anmelden!
Das Insolvenzgericht versucht die Gläubigerversammlung nun aufzusplittern, indem für jede der 4852 Anleiheserien der Future Business KGaA eine eigene Gläubigerversammlung durchgeführt wird, wohl in der Hoffnung, wenigstens in einigen Versammlungen den eigenen Wunschkandidaten doch noch einzusetzen und insbesondere eine Verbündung einzelner Gläubigervertreter nach Möglichkeit zu verhindern. Dies produziert jedoch nicht nur Verfahrenskosten, sondern kostet auch viel Zeit, so dass der an sich anberaumte Berichtstermin am 30.6.2014 inzwischen aufgehoben wurde. Vielmehr brauchen die Forderungen der Anleger nun erst bis zum 30.10.2014 angemeldet zu werden; der neue Berichtstermin soll am 25.11.2014 um 10 Uhr stattfinden.
Während bei der Future Business KGaA damit noch Zeit besteht, sollten betroffene Anleger der ecoConsort AG schnell handeln: Nachdem auch auf der Gläubigerversammlung der ecoConsort AG kein gemeinsamer Gläubigervertreter gewählt werden konnte, ist die Forderung nun selbst oder durch einen Rechtsanwalt bis zum 13.6. 2014 anzumelden. Die Uhr tickt. Eine spätere Anmeldung ist zwar noch möglich, jedoch unter Umständen mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden.
Der vorstehende Text wurde verfasst von PD Dr. iur. habil. Erik Kraatz.