Recht und Gesetz

AG Tiergarten lässt Hauptverhandlung wegen Peter Hänfling und Marion Zöller zu

Das AG Tiergarten hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Peter Hänfling und Marion Zöller wegen Betruges in einem besonders schweren Fall zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die ehemaligen Gesellschafter der DeuMIB Deutsche Mittelstand Investitions- und Beteiligung GmbH, Peter Hänfling und Marion Zöller, sehen sich neuen Unannehmlichkeiten ausgesetzt. Das AG Tiergarten hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht gegen Hänfling und Zöller zugelassen und sich damit einem Teil der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin angeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte Hänfling Betrug sowie Bankrott und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Zöller und einem weiteren Angeklagten warf man zudem seitens der Staatsanwaltschaft Beihilfe zu Bankrott und Insolvenzverschleppung vor. Die Anklage aufgrund von Bankrotts bzw. Insolvenzverschleppung wurde jedoch durch den zuständigen Richter am Amtsgericht nicht zugelassen.

Zu den Hintergründen des nunmehr eröffneten Strafverfahrens teilt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Folgendes mit:

„Unsere Kanzlei vertritt hier zahlreiche betroffene Anleger, die Gelder bei der DeuMIB investiert hatten. Von diesen Geldern sind, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, nicht viele Vermögenswerte geschaffen worden. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass eine Betrugsstraftat vorlag. Ob dies tatsächlich der Fall gewesen ist, muss nunmehr das AG Tiergarten klären.

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat bereits erfolgreich gegen Hänfling und Zöller auch zivilrechtlich Ansprüche von Anlegern durchsetzen können. Das Strafverfahren wurde ebenfalls durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team sowie der Kanzlei von Rechtsanwalt Christian Röhlke angeschoben. Dies war aus unserer Sicht nötig, nachdem klar wurde, dass die Gelder der Anleger verloren sind, ohne dass diese überhaupt in größerem Rahmen investiert worden waren. Einzahlungen von etwa 350.000,00 Euro standen gerade einmal Investitionen in Höhe von etwa 35.000,00 Euro gegenüber.

Wie das Strafverfahren ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Wir werden in dieser Angelegenheit weiter berichten.“

Für Rückfragen von betroffenen Anlegern und Anleger, die einen fairen Rechtsrat suchen, stehen Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1194 vom 28. Februar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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