Recht und Gesetz

Global Union Energy Investment AG – Auszahlungen für Anleger bleiben aus

Ein gutes Gefühl versprach die Anlage im „grünen Investmentbereich“ mit hohen Renditen, seit Anfang 2012 keine Renditezahlungen an die Anleger – Was sollten betroffene Anleger tun?

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team vertritt bereits zahlreiche Anleger außergerichtlich bei ihrem Vorgehen gegen die Global New Energy Investment AG. Diese Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Wie bereits bekannt wurde, ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft gegen die Gründer und den Vorstand wegen Anlagebetruges.

Das Geschäftsmodell der GLOBAL NEW ENGERGY INVESTMENTS AKTIENGESELLSCHAFT

Das Geschäftsmodell basiert im Wesentlichen auf einer Kapitalanlage im sogenannten „grünen Investmentbereich“. So warb die Gesellschaft im Verkaufsprospekt mit sogenannten „innovativen Produkten“, wie z. B. Photovoltaik-, Biogas- und Bioanlagen und „höchstmöglichen Renditen“. Dabei wurde ein Beteiligungsdarlehen, ein sogenanntes partiarisches Darlehen geschlossen. Der Anleger als Darlehensgeber konnte ab 1.000,00 Euro in das Geschäftsmodell einsteigen. Vorgesehen war eine feste Laufzeit von 15 Jahren. Insbesondere warb die Gesellschaft in ihrem Verkaufsprospekt mit „abgesicherten zweistelligen Renditen“. Der Darlehensgeber (Anleger) konnte dann wahlweise entscheiden, ob er die Rendite monatlich ausgezahlt erhalten oder diese sofort wieder neu anlegen wollte.

Nach Berichten unserer besorgten Mandantschaft sind Renditezahlungen jedoch bereits seit Anfang 2012 ausgeblieben.

Welche Möglichkeiten bestehen für die betroffenen Anleger der Global New Energy hier heraus zu kommen? – Liegt ein Prospektfehler vor?

Derzeit prüft die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin die Möglichkeiten, sich aus diesem Geschäftsmodell zu entfernen. Insbesondere, ob hier Haftungsmöglichkeiten gegen die Gesellschaft und/oder Vermittlungsgesellschaftern bestehen. An der Richtigkeit des Verkaufsprospektes bestehen bereits Zweifel. In Verkaufsprospekt heißt es wörtlich, „die Kapitalanlage ist innerhalb der gesamten Laufzeit jederzeit kündbar“. Dagegen lautet es allerdings im abzuschließenden Darlehensvertrag, dass während der Laufzeit (15 Jahre) nur in Ausnahmefällen gekündigt werden dürfte. Vielen Anlegern ist dies aus unserer Erfahrung leider nicht bewusst.

Auch die angegebene Renditeprognose von 14 % jährlich scheint nicht nach nachvollziehbaren und rechtlich anerkannten Berechnungsmethoden durchgeführt worden zu sein.

Liegt ein Beratungsfehler vor?

Weiter zu prüfen ist, ob ein Beratungsverschulden der eigentlichen Vermittlungsgesellschaften vorliegen kann. Insbesondere, wenn diese nicht darüber aufgeklärt haben, dass hier die Möglichkeit des Totalverlustes besteht oder die Anlage eben gerade nicht jederzeit kündbar ist. Sollte Beratungsverschulden vorliegen, so kann dieses grundsätzlich in einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 280, 278 BGB geltend gemacht werden. Anlegerschutz besteht, diesbezüglich sollten sich betroffene Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der die jeweilige Situation auswerten und prüfen sollte.

Widerruf und außerordentliche Kündigung – Ist dies eine Lösung?

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team prüft außerdem die Möglichkeit, ob die betroffenen Anleger sich durch Widerruf und außerordentliche Kündigung die Beteiligung zu beenden wäre. Insbesondere bestehen hier Anhaltspunkte dafür, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Auch sind nach den §§ 488 ff. BGB, die grundsätzlich auf Darlehensverträge anwendbar sind, außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten gegeben, soweit die wirtschaftliche Lage des Darlehensnehmers dazu berechtigen kann.

Fazit:

Gewartet auf die Verbesserung der Kapitalanlage der Global Union wurde von Seiten der Anleger seit Anfang 2012. Für die betroffenen Anleger und ihre Familien bestehen verschiedene Möglichkeiten sich von dieser Beteiligung zu trennen, um weiteren Schaden abzuwenden. Die Erfahrungen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team in ähnlichen Fällen haben immer wieder bestätigt, dass die betroffenen Anleger handeln sollten, mit kompetentem und fairem Rat eines Fachanwaltes weitere Verluste verhindert werden konnten. Für weitere Rückfragen stehen Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung.

(LLM)

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1195 vom 1. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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