Im Jahr 2025 haben mehrere wegweisende Urteile die Praktiken der SCHUFA grundlegend in Frage gestellt. Diese Entscheidungen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und die Rechte der Verbraucher zu stärken.
1. LG Bayreuth: SCHUFA muss Scoring offenlegen und Schadensersatz zahlen
Das Landgericht Bayreuth hat am 29. April 2025 (Az. 31 O 593/24) entschieden, dass die SCHUFA einer Verbraucherin 3.000 Euro immateriellen Schadensersatz zahlen muss. Grund war die intransparente Berechnung ihres Bonitätsscores, der zu mehrfachen Kreditablehnungen führte. Das Gericht stellte fest, dass die automatisierte Score-Erstellung ohne menschliche Kontrolle gegen Artikel 22 DSGVO verstößt. Die SCHUFA wurde verpflichtet, detailliert offenzulegen, welche Daten für die Score-Berechnung verwendet wurden und wie diese gewichtet sind.
2. EuGH: Automatisiertes Scoring unterliegt strengen Transparenzanforderungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27. Februar 2025 (Rechtssache C-203/22) entschieden, dass automatisierte Bonitätsbewertungen, die maßgeblich für Vertragsentscheidungen sind, als automatisierte Einzelentscheidungen im Sinne von Artikel 22 DSGVO gelten. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass solche Entscheidungen nicht ausschließlich auf automatisierten Prozessen basieren und den Betroffenen klare Informationen über die verwendeten Daten und die Berechnungslogik bereitstellen.
3. LG Bamberg: Automatisiertes Scoring der SCHUFA rechtswidrig
Am 26. März 2025 (Az. 41 O 749/24 KOIN) erklärte das Landgericht Bamberg die automatisierte Bonitätsbewertung der SCHUFA für rechtswidrig. Das Gericht sah einen klaren Verstoß gegen die DSGVO, da keine menschliche Entscheidung in den Prozess eingebunden war. Der Kläger erhielt 1.000 Euro Schadensersatz.
4. OLG Köln: Bezahlte SCHUFA-Einträge müssen sofort gelöscht werden
Das Oberlandesgericht Köln urteilte am 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24), dass die SCHUFA erledigte Forderungen nicht mehr pauschal drei Jahre speichern darf. Sobald eine Forderung beglichen ist, muss der entsprechende Eintrag unverzüglich gelöscht werden. Das Gericht sprach dem Kläger zudem 500 Euro Schadensersatz zu.
5. Neue Löschfristen: 100-Tage-Regelung eingeführt
Die SCHUFA hat eine neue Regelung eingeführt, wonach negative Einträge bereits nach 18 Monaten gelöscht werden können, wenn die zugrunde liegende Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde und keine weiteren negativen Merkmale vorliegen. Diese Änderung soll bis Ende 2024 umgesetzt werden.
6. EuGH-Urteil: Automatisiertes Scoring unterliegt strengen Transparenzanforderungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27. Februar 2025 (Rechtssache C-203/22) entschieden, dass automatisierte Bonitätsbewertungen, die maßgeblich für Vertragsentscheidungen sind, als automatisierte Einzelentscheidungen im Sinne von Artikel 22 DSGVO gelten. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass solche Entscheidungen nicht ausschließlich auf automatisierten Prozessen basieren und den Betroffenen klare Informationen über die verwendeten Daten und die Berechnungslogik bereitstellen.
Tipps & Tricks: So setzen Sie Ihre Rechte durch
- Eigene SCHUFA-Auskunft einholen: Fordern Sie regelmäßig eine kostenlose Selbstauskunft an, um Ihre gespeicherten Daten zu überprüfen.
- Unberechtigte Einträge löschen lassen: Sollten Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge entdecken, fordern Sie deren Löschung schriftlich bei der SCHUFA an.
- Schadensersatz geltend machen: Wenn Ihnen durch fehlerhafte SCHUFA-Einträge ein finanzieller Schaden entstanden ist, prüfen Sie, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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Die aktuellen Entwicklungen bieten Verbrauchern neue Möglichkeiten, ihre Rechte gegenüber der SCHUFA durchzusetzen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Bonität zu verbessern und sich vor ungerechtfertigten Nachteilen zu schützen. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Fazit
Die aktuellen Entwicklungen markieren einen Wendepunkt in der Geschichte der SCHUFA. Durch die gerichtlichen Entscheidungen und die Einführung neuer Regelungen wird ein deutlich verbraucherfreundliche Kurs eingeschlagen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das Vertrauen in die Bonitätsbewertungssysteme zu stärken und den Datenschutz zu verbessern.
Verfasst von Dr. Thomas Schulte
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SCHUFA 100-Tage-Regelung und neue Löschfristen
Finanzen.net – Was die neue 100-Tage-Regelung Verbrauchern bringt
Bild.de – SCHUFA-Eintrag schon nach 18 Monaten weg -
Neuer SCHUFA-Score und Transparenz
SCHUFA – Pressemitteilung zur Transparenzoffensive
PCWelt.de – Neuer SCHUFA-Score zum Selbst-Nachrechnen -
EuGH-Urteil zur Transparenz (C-203/22)
Dejure.org – Rechtssache C-203/22, EuGH Urteil vom 27.02.2025 -
LG Bayreuth: Schadensersatz wegen intransparentem Scoring
Gesetze Bayern – Endurteil LG Bayreuth 31 O 593/24
Dr-Schulte.de – Bahnbrechendes Urteil: OLG Köln kippt 3-Jahresfrist für SCHUFA-Einträge
Speicherrichtungswechsel bei der SCHUFA – OLG Köln und LG Aachen setzen neue Maßstäbe
Im April 2025 beschloss das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 249/24) eine Zäsur in der Praxis der SCHUFA: Negativeinträge über beglichene Forderungen müssen unverzüglich gelöscht werden, sobald ein Tilgungsnachweis vorliegt Schuldnerbeatung. Pauschale Fristen von 18 Monaten oder drei Jahren sind mit dem europäischen Datenschutzrecht, namentlich der DSGVO, und der Rechtsprechung des EuGH unvereinbar.
Wenige Tage später folgte das Landgericht Aachen (Az. 8 O 224/24) diesem Impuls. Es bestätigte, dass auch private Auskunfteien nicht länger speichern dürfen, als es öffentliche Register wie das Schuldnerverzeichnis tun – konkret ist dort spätestens sechs Monate nach vollständiger Begleichung Schluss (§ 882e Abs. 3 ZPO). Damit bricht es mit der bisherigen Branchepraxis, die negative Einträge oft über Jahre im System behielt.
Warum „unverzüglich löschen“ keine leere Worthülse ist
Die Gerichte machen deutlich, dass sich „unverzüglich“ juristisch nicht auf Monate bezieht, sondern sofort nach Erhalt des Tilgungsnachweises – für gewöhnlich innerhalb weniger Tage. Nichts anderes versteht man unter dem Begriff im Kontext von Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO, wie das LG Aachen klar formulierte. Eine pauschale Frist lässt keinerlei Rücksicht auf individuelle Umständen zu und ist daher nach dem EuGH-Urteil unzulässig.
Orientierung an öffentlichen Registern – warum das entscheidend ist
Ein zentraler juristischer Hebel für die neue Rechtsauffassung ist die Vergleichbarkeit mit dem Schuldnerverzeichnis. Dort sieht § 882e Abs. 3 ZPO vor, dass Einträge spätestens sechs Monate nach Tilgung verschwinden. Das OLG Köln stellte klar, dass private Auskunfteien wie die SCHUFA sich an genau diese Frist halten müssen und keine längere Speicherung rechtfertigen können.
Aachen bestätigte explizit: Wenn öffentliche Register Daten entfernen, dürfen private Institutionen eine weitgehende Speicherung nicht aufrechterhalten.
Score-Neuberechnung: Der unterschätzte Schritt für faire Bonitätsbewertung
Beide Gerichte machten deutlich, dass eine einfache Löschung aus der Datenbank nicht ausreicht. Vielmehr muss die SCHUFA auch eine Score-Neuberechnung vornehmen, damit veraltete Daten nicht im Bewertungssystem weiterwirken. Erst durch diesen Schritt ist der Score aktuell und spiegelt die wahre Bonität wider.
Vorrang der DSGVO vor internen Regeln
In ihren Urteilen stellten die Gerichte klar fest, dass interne Verhaltenskodizes, branchenspezifische Regeln oder die veraltete 18‑Monats‑Speicherpolitik der SCHUFA keinen Vorrang vor EU-Datenschutzrecht haben. Die DSGVO ist unmittelbar geltendes Recht und darf durch nationale Vereinbarungen nicht ausgehöhlt werden
Was das für Verbraucherschutz und Transparenz bedeutet
Die Urteile stellen einen Wendepunkt dar: Verbraucher erhalten echte Möglichkeiten zur Datenkorrektur. Wer seine Schulden begleicht, kann nun aktiv verlangen, dass die Einträge sofort gelöscht und der Score neu berechnet wird. Das mindert die Gefahr, dass vergangene Fehler oder unbegründete Negativmerkmale die Zukunft belasten.
Für die SCHUFA und andere Auskunfteien bedeutet dies technischen und organisatorischen Umbruch: Systeme müssen angepasst, Scoring-Algorithmen überprüft und Prozesse für Löschung und Score-Reform implementiert werden. Prozessuale Pflichten statt Laissez-faire – das ist der neue Maßstab.
OLG Köln und LG Aachen bringen klare, datenschutzfreundliche Prioritäten ins deutsche Auskunftssystem. Veraltete Schuld ist kein Dauerstrafregister – und die Gerichte setzen diesen Anspruch in umfangreicher Weise juristisch durch. Klar ist: Die Ära der langjährigen Speicherung ohne Zweck ist vorbei. Verbraucher haben jetzt effektive Rechtsmittel – und Auskunfteien sind zum Handeln verpflichtet.
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