Gerichtsgebäude / Pixabay

ALAG – Klageentwürfe und letzte Mahnungen

Von Rechtsanwalt Sven Schulte, Berlin
Die Rechtsanwälte erreichen wieder zahlreiche Anrufe besorgter Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Grund sind neue „Brandbriefe“, die die Anleger von der Rechtsanwaltskanzlei Mahlmann erhalten. In diesen Schreiben wird eine angeblich letzte Zahlungsfrist gesetzt und zugleich eine Musterklage beigefügt. Vielen Anleger werden so verunsichert. Einige Angeschriebene verstehen den Brief sogar bereits als Klage. Hintergrund ist, dass die Anleger gezwungen werden sollen, weiterhin Zahlungen zu leisten, obgleich die Gesellschaft abgewickelt wird.
Rechtsanwalt Schulte befragte dazu die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Röhlke, die in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien tätig sind.
Röhlke: „’Jetzt haben die mich sogar noch verklagt’, äußerte erst kürzlich eine Anlegerin im Rentenalter gegenüber uns. Sorgen muss sich niemand machen. Hunde, die bellen, beißen nicht.“
Dr. Schulte: „Kollege Röhlke, mit dem wir uns immer abstimmen, hat Recht. Sorgen muss sich niemand machen. Der beigefügte Klageentwurf soll die Anleger lediglich dazu bewegen, die Forderungen, die die ALAG aufstellt, zu bezahlen.“
„Der Klageentwurf ist sehr oberflächlich und wird in dieser Form wohl niemals den Weg zu den Gerichten finden“, so der Experte Röhlke.
Den gut vernetzten Rechtsanwälten der ALAG Anleger sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die ALAG tatsächlich Klage gegen einen Anleger eingereicht hat. In einem solchen Fall muss die Gesellschaft ihre Forderung auch umfangreich begründen, was bisher auch auf Nachfrage interessierter Anleger nie geschah. Das Schreiben der ALAG muss daher wohl  als weitere Drohgebärde verstanden werden, die neben bisher erfolgten Mahnschreiben, Inkasso-Schreiben und sogar gerichtlichen Mahnbescheiden lediglich dazu dienen soll, die Anleger zur Zahlung zu bewegen.
Dr. Schulte: „Anleger sollten hier standhaft bleiben und auf keinen Fall zahlen. Die Rechtsanwälte betreuen über 300 ALAG Anleger. Nur wenn wirklich Post in einem gelben Briefumschlag vom Gericht kommt und ein gerichtliches Aktenzeichen trägt, müssen die betroffenen Anleger etwas unternehmen.“
Gesprächspartner waren Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte sowie Rechtsanwalt Christian Röhlke (beide Berlin).

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 761 vom 5. April 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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