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ALAG Liquidationsvorschlag scheitert – Wie gehts weiter?

Die ALAG Au­to­mo­bil GmbH & Co. KG mel­det sich er­neut bei ih­ren An­le­gern und über­sen­det die­sen den La­ge­be­richt für das Jahr 2008. Dieser ist verbunden mit der Bit­te, der schrift­li­chen Be­schluss­fas­sung über die Ge­neh­mi­gung des Jah­res­ab­schlus­ses 2008 zu­zu­stim­men. Da­rü­ber hi­naus über­sen­det die Ge­sell­schaft ei­nen Ant­wort­ka­ta­log auf die in der letz­ten Zeit am häu­figs­ten ge­stell­ten Fra­gen. In­te­res­sant ist hier­bei vor al­lem, dass ein Be­schluß zur Li­qui­da­tion der Ge­sell­schaft ei­ne Mehr­heit von 75 % des An­le­ger­ka­pi­tals be­nö­tigt. Die Ge­sell­schaft teilt auch mit, dass im Fal­le ei­ner Li­qui­da­ti­on der bis­he­ri­ge Ge­schäfts­füh­rer Op­pitz von sei­ner Funk­tion zu­rück­tre­ten bzw. ab­be­ru­fen wür­de. Es soll dann ei­n neu­er Ge­schäfts­füh­rer be­stellt wer­den, der un­ter Mit­wir­kung des Bei­rats ei­ne lü­cken­lo­se Auf­klä­rung der Vor­gän­ge aus der Ver­gan­gen­heit durch­führt und auch even­tu­el­l bes­tehende Scha­den­ser­sat­zans­prüche durch­setzt. Es stellt sich die Frage, warum die Gesellschaft die Vorgänge im eigenen Unternehmen nicht bereits jetzt schonungslos aufklärt.
 Zur Dau­er ei­ner mög­li­chen Li­qui­da­ti­on teilt die Ge­sell­schaft mit, dass die­se al­lei­ne vom Ein­zah­lungs­ver­hal­ten der An­le­ger ab­hin­ge. Je schnel­ler ge­zahlt wer­de, des­to schnel­ler könn­ten auch die Schul­den be­zahlt wer­den. Ei­ne Schät­zung der Dau­er der Li­qui­da­ti­on sei je­doch nicht mög­lich. Man munkelt jedoch, dass noch bei einigen Ratenzahlern Einzahlungsverpflichtungen bis ins Jahr 2020 bestehen. Eine Liquidation würde also womöglich bis über diesen Zeitpunkt hinaus dauern.
 In­te­res­sant ist auch die Ver­öf­fent­li­chung des Schlus­spro­to­kolls der schrift­li­chen Be­schluss­fas­sung, mit der die ALAG schon ein­mal ver­sucht hat, ei­ne Li­qui­da­tion der Ge­sell­schaft herbeizuführen. In dem Pro­to­koll vom 14.08.2009 teilt die Ge­sell­schaft näm­lich mit, dass von 7.626 stimm­be­rech­tig­ten Ge­sell­schaf­tern auf die 13.206.911 Stim­men ent­fie­len, ins­ge­samt 5.671.123 Stim­men ab­ge­ge­ben wu­rden. Die An­zahl der nicht ab­ge­ge­be­nen Stim­men in Form von Ent­hal­tun­gen und un­gül­ti­gen Stim­men be­trug so­mit 7.535.788 Stim­men. 
In­te­res­sant ist das Stim­men­ver­hal­ten der An­le­ger, da die­se nur zu ei­nem An­teil von 35,25 % ei­ner Li­qui­da­tion der Ge­sell­schaft zu­ge­stimmt ha­ben, wo­ge­gen ei­ne ab­leh­nen­de Stimm­ab­ga­be in Hö­he von 65,75 % er­folg­te.
 Die erforderliche Mehr­heit von 75 % der ab­ge­ge­be­nen Stim­men lag somit in weiter Ferne, weshalb der Liquidationsbeschluss schei­ter­te.
 Die Rechts­an­wäl­te der ARGE ALAG be­grü­ßen die zahl­rei­che Teil­nah­me der An­le­ger am Abstimmungsverfahren, welche ei­ne Selbst­li­qui­da­tion der Ge­sell­schaft oh­ne ver­nünf­ti­gen Li­qui­da­tions­vor­schlag ver­hin­dert ha­t. Auch der neue Ver­such der ALAG zeigt, dass die­ Gesellschaft noch im­mer nicht in der La­ge ist, auf die An­le­ger ein­zu­ge­hen und die­sen ei­ne ver­nünf­ti­ge Li­qui­da­ti­on zum Bei­spiel über ei­nen an­er­kann­ten und mit gu­tem Ruf ver­se­he­nen Li­qui­da­tor vor­zu­schla­gen. Der Vorschlag einen Göttinger Rechtsanwalt in den Beirat der Gesellschaft aufzunehmen, hilft hier nicht viel und dient nicht als vertrauensbildende Maßnahme.
 
Wie­so die Ge­sell­schaft nun­mehr über­haupt da­rauf kommt, dass die An­le­ger ihr Abs­tim­mungs­ver­hal­ten än­dern, er­schließt sich den Rechtsanwälten der ARGE ALAG nicht. 
Viel­mehr zeigt die er­neu­te Be­schluss­vor­la­ge über die Li­qui­da­ti­on, dass die Ge­sell­schaft wohl nichts ver­stan­den hat und wei­ter­hin ih­re Ge­schi­cke in die eig­enen Hän­de neh­men will. Die Rechts­an­wäl­te kön­nen hier nicht ra­ten, die­sem Vor­ge­hen jetzt ei­ne Zu­stim­mung zu er­tei­len.
 In der juristischen Aus­ei­nan­der­set­zung mit der Ge­sell­schaft über ein Aus­schei­den der bis­he­ri­gen An­le­ger ist lei­der auch fest­zu­stel­len, dass die Ge­sell­schaft auf die vor­ge­tra­ge­nen Sach­ver­hal­te nur un­zu­rei­chend ein­geht und mit Text­bau­stei­nen ant­wor­tet, die oft nicht auf den vor­ge­tra­ge­ne Lebenssachverhalt pas­sen.
 Die ARGE ALAG hat sich da­her ent­schie­den, nun­mehr Kla­gen ge­gen die ALAG zu er­he­ben, um hier ei­ne recht­li­che Klä­rung der An­le­ger­rech­te vor den zuständigen Gerichten zu er­lan­gen.
 Es bleibt da­her mit Span­nung ab­zu­war­ten, wie die An­le­ger sich nun auf das An­ge­bot der ALAG zur Li­qui­da­ti­on stel­len wer­den. Es fragt sich zu­dem, wa­rum die Ge­sell­schaft noch keinen In­sol­venz­an­trag ge­stellt hat. 
Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 506 vom 13. November 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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